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   OLG Hamm, 22.11.2007 - 4 U 102/07   

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https://dejure.org/2007,24861
OLG Hamm, 22.11.2007 - 4 U 102/07 (https://dejure.org/2007,24861)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.11.2007 - 4 U 102/07 (https://dejure.org/2007,24861)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. November 2007 - 4 U 102/07 (https://dejure.org/2007,24861)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung von Werbeanrufen und e-Mails ggü. gemeinsamen Kunden und einer vergleichenden Werbung; Lauterkeit einer Werbung durch eine unaufgeforderte Kontaktaufnahme zu aus der Tätigkeit bei einem späteren Konkurrenten bekannten Kunden; Branchenübung in ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 4 U 102/07
    Insbesondere ist bestimmt einerseits der Begriff des Gewerbetreibenden (anstelle der zunächst angesprochenen "tatsächlichen oder potentiellen Nachfrager") und andererseits die Anknüpfung an das sachliche Interesse des Angerufenen an dieser Art der Werbung (ersetzend eine erst noch zu klärende "mutmaßliche Einwilligung"; vgl. dazu BGH GRUR 2007, 607 - Telefonwerbung für Individualverträge Tz. 17).

    Anderenfalls wäre Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden mit seinen belästigenden und deshalb nicht generell hinnehmbaren Folgen nahezu unbeschränkt zulässig (BGH GRUR 2001, 1181 - Telefonwerbung für Blindenwaren; GRUR 2004, 520, 521 - Telefonwerbung für Zusatzeintrag; GRUR 2007, 607 - Telefonwerbung für Individualverträge; s.a. BT-Drucks. 15/1487 S. 21).

  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 53/99

    Telefonwerbung für Blindenwaren

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 4 U 102/07
    Anderenfalls wäre Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden mit seinen belästigenden und deshalb nicht generell hinnehmbaren Folgen nahezu unbeschränkt zulässig (BGH GRUR 2001, 1181 - Telefonwerbung für Blindenwaren; GRUR 2004, 520, 521 - Telefonwerbung für Zusatzeintrag; GRUR 2007, 607 - Telefonwerbung für Individualverträge; s.a. BT-Drucks. 15/1487 S. 21).

    Köhler (a.a.O., § 7 Rn. 63) und Ohly (a.a.O., § 7 Rn. 55) etwa halten ohne nähere Begründung unter Hinweis auf das Urteil des BGH vom 25.01.2001 - Telefonwerbung für Blindenwaren (GRUR 2001, 1181) eine entsprechende Brachenübung für beachtlich.

  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 221/01

    Direktansprache am Arbeitsplatz

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 4 U 102/07
    Anderes lässt sich etwa auch nicht aus Entscheidungen "Direktansprache am Arbeitsplatz" I und II (BGH GRUR 2004, 696; 2006, 577) herleiten, da es dort im Kern nur um den Schutz des Arbeitgebers gegen Störungen seines betrieblichen Ablaufs ging.
  • BGH, 02.10.2002 - I ZR 90/00

    Ersetzt

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 4 U 102/07
    Die von den Beklagten demgegenüber ins Spiel gebrachten Entscheidungen, nämlich BGH GRUR 2003, 444 - Ersetzt, und EuGH GRUR 2002, 354 - Toshiba Europa, betreffen gänzlich andere Sachverhalte, nämlich die Gegenüberstellung von Bestellnummern und eben nicht konkret zu überprüfende Vergleichs- und Qualitätsangaben, und rechtfertigen hier keine andere Beurteilung.
  • OLG Hamburg, 29.11.2006 - 5 U 79/06

    Unlauterer Wettbewerb: Anspruch auf Unterlassung unerwünschter eMail-Werbung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 4 U 102/07
    Die insoweit darlegungs- und beweispflichtigen Beklagten (vgl. BGH GRUR 2004, 517 - E-Mail-Werbung; OLG Hamburg, Urt. v. 29.11.2006, Az. 5 U 79/06) sind hierzu beweisfällig beblieben.
  • EuGH, 25.10.2001 - C-112/99

    Toshiba Europe

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 4 U 102/07
    Die von den Beklagten demgegenüber ins Spiel gebrachten Entscheidungen, nämlich BGH GRUR 2003, 444 - Ersetzt, und EuGH GRUR 2002, 354 - Toshiba Europa, betreffen gänzlich andere Sachverhalte, nämlich die Gegenüberstellung von Bestellnummern und eben nicht konkret zu überprüfende Vergleichs- und Qualitätsangaben, und rechtfertigen hier keine andere Beurteilung.
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 4 U 102/07
    Die insoweit darlegungs- und beweispflichtigen Beklagten (vgl. BGH GRUR 2004, 517 - E-Mail-Werbung; OLG Hamburg, Urt. v. 29.11.2006, Az. 5 U 79/06) sind hierzu beweisfällig beblieben.
  • BGH, 05.02.2004 - I ZR 87/02

    Telefonwerbung für Zusatzeintrag

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 4 U 102/07
    Anderenfalls wäre Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden mit seinen belästigenden und deshalb nicht generell hinnehmbaren Folgen nahezu unbeschränkt zulässig (BGH GRUR 2001, 1181 - Telefonwerbung für Blindenwaren; GRUR 2004, 520, 521 - Telefonwerbung für Zusatzeintrag; GRUR 2007, 607 - Telefonwerbung für Individualverträge; s.a. BT-Drucks. 15/1487 S. 21).
  • BGH, 21.03.2007 - I ZR 184/03

    Eigenpreisvergleich

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 4 U 102/07
    Durch die Regelung des § 6 II Nr. 2 UWG sollen vor allem Vergleiche ausgeschlossen werden, die sich aus Werturteilen ihres Urhebers und nicht aus objektiven Feststellungen ergeben und die deshalb gegen das aus dem Erfordernis der Objektivität des Vergleichs abgeleitete Sachlichkeitsgebot verstoßen (BGH GRUR 2007, 896 - Eigenpreisvergleich).
  • LG Münster, 19.02.2009 - 24 O 128/08

    Ausstellen von Hörgeräten im Schaufenster ohne Preisauszeichnungen als

    Eine gesetzeswidrige Branchenübung stellt keine Rechtfertigung dar, die Vorgaben des Gesetzgebers oder Verordnungsgebers zu unterlaufen (vgl. auch die seitens der Klägerin benannte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 22.11.2007, AZ: 4 U 102/07).
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