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   OLG Hamm, 22.12.2009 - 3 Ss OWi 844/08   

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https://dejure.org/2009,11188
OLG Hamm, 22.12.2009 - 3 Ss OWi 844/08 (https://dejure.org/2009,11188)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.12.2009 - 3 Ss OWi 844/08 (https://dejure.org/2009,11188)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - 3 Ss OWi 844/08 (https://dejure.org/2009,11188)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • verkehrslexikon.de

    Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung - Keine Berücksichtigung von Taten in der Überliegefrist

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Hemmung des Ablaufs der Tilgungsfrist

  • RA Kotz

    Verjährungshemmung Ordnungswidrigkeit - Tilgungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 29 Abs. 6
    Voraussetzungen der Hemmung des Ablaufs der Tilgungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Bamberg, 30.08.2006 - 2 Ss OWi 1671/05

    Verwertung von Vorahndungen im Bußgeldverfahren nach Ablauf der Tilgungsfrist

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2009 - 3 Ss OWi 844/08
    Dementsprechend ist es einhellige Rechtsprechung, dass vor rechtskräftiger Ahndung der neuen Tat eine Ablaufhemmung ausscheidet (OLG Bamberg Beschl. v. 30.08.2006 - 2 SsOWi 1671/05 - juris; OLG Brandenburg Beschl. v. 26.07.2007 - 2 SsOWi 90B/07-juris; OLG Karlsruhe a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 01.06.2005 - 3 Ss 65/05

    Verurteilung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit: Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2009 - 3 Ss OWi 844/08
    Die bloße Begehung der neuen Tat in der Tilgungsfrist reicht demnach nicht und sollte auch nach dem Willen des Gesetzgebers nicht allein ausreichend sein (vgl. OLG Karlsruhe Beschl. v. 01.06.2005 - 3 Ss 65/05 - juris).
  • OLG Hamm, 26.05.2006 - 2 Ss OWi 175/06

    Betriebsinhaber; Überwachungspflicht; Dauer-OWi; Überliegefrist;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2009 - 3 Ss OWi 844/08
    Da Tilgung und Tilgungsreife gleichstehen (OLG Brandenburg a.a.O.), führt der Umstand des Eintritts der Tilgungsreife - wobei maßgeblicher Zeitpunkt nicht der Tag der Begehung der neuen Tat sondern des letzten tatrichterlichen Urteils ist (OLG Brandenburg a.a.O.; OLG Köln NZV 2000, 430 jew. m.w.N.) - dazu, dass die früheren tilgungsreifen Taten vom Amtsgericht nicht mehr berücksichtigt werden durften, auch wenn die sog. Überliegefrist noch nicht abgelaufen ist (vgl. OLG Hamm NZV 2007, 156), denn hier war die Tilgungsfrist der letzten bußgeldrechtlichen Vorverurteilung etwa einen Monat vor Erlass der angefochtenen Entscheidung abgelaufen.
  • OLG Köln, 16.06.2000 - Ss 241/00

    Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen die Auferlegung eines Fahrverbotes von

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2009 - 3 Ss OWi 844/08
    Da Tilgung und Tilgungsreife gleichstehen (OLG Brandenburg a.a.O.), führt der Umstand des Eintritts der Tilgungsreife - wobei maßgeblicher Zeitpunkt nicht der Tag der Begehung der neuen Tat sondern des letzten tatrichterlichen Urteils ist (OLG Brandenburg a.a.O.; OLG Köln NZV 2000, 430 jew. m.w.N.) - dazu, dass die früheren tilgungsreifen Taten vom Amtsgericht nicht mehr berücksichtigt werden durften, auch wenn die sog. Überliegefrist noch nicht abgelaufen ist (vgl. OLG Hamm NZV 2007, 156), denn hier war die Tilgungsfrist der letzten bußgeldrechtlichen Vorverurteilung etwa einen Monat vor Erlass der angefochtenen Entscheidung abgelaufen.
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