Rechtsprechung
OLG Hamm, 22.12.2011 - I-15 W 712/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Errichtung einer Stiftung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Errichtung einer Stiftung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Essen - 154 VI 41/03
- OLG Hamm, 22.12.2011 - I-15 W 712/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 71
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Braunschweig, 08.07.2020 - 3 W 19/20
Gründung einer Stiftung von Todes Wegen
Die Ernennung eines Testamentsvollstreckers stellt auch den allgemein üblichen Weg zur Gründung einer Stiftung von Todes wegen dar (vgl. z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 15 W 712/10 -, juris, Rn. 54 f.; OLG Frankfurt…, Urteil vom 15. Oktober 2010 - 4 U 134/10 -, DNotZ 2012, S. 217; LG Stuttgart…, Beschluss vom 17. Juli 2009 - 1 T 61/2009 -, ZEV 2009, S. 396;… Lange, in: ZStV 2019, S. 85 [87];… Langenfeld, in: ZEV 2002, S. 481 [482];… Lehmann/Hahn, in: Feick, Stiftung als Nachfolgeinstrument, 1. Auflage 2015, § 17, Rn. 1 ff.;… Hüttemann/Rawert, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2017, § 83, Rn. 18;… Schmidt, in: ZEV 2000, S. 438). - OLG Saarbrücken, 28.07.2020 - 5 W 26/20
1. Zur Entlassung eines Testamentsvollstreckers, wenn im Verhältnis zum Erben …
Die wirksame Ernennung des Testamentsvollstreckers ist grundsätzlich eine vorrangige Voraussetzung für die Prüfung des Entlassungsantrages; fehlt es schon daran, ist für eine Entlassung grundsätzlich kein Raum (OLG Hamm, FamRZ 2013, 71; OLG Düsseldorf, ZEV 2016, 163;… Zimmermann, in: MünchKomm-BGB, a.a.O., § 2227 Rn. 3).Die Überprüfung dieser Tatsache wäre mit weitreichenden, langwierigen Ermittlungen (§ 26 FamFG) zum Gesundheitszustand der Erblasserin verbunden, die im vorliegenden Verfahren auf Entlassung des Testamentsvollstreckers nicht tunlich sind; vielmehr ist es in diesen Fällen, nämlich wenn die Feststellung einer in ihrer Wirksamkeit zweifelhaften Einsetzung weitere Ermittlungen erfordert, im Einzelfall zulässig, einen Testamentsvollstrecker aus einem wichtigen Grund zu entlassen, ohne seine wirksame Einsetzung abschließend zu prüfen (BayObLG, FamRZ 1987, 101; OLG Hamm, FamRZ 2013, 71;… Weidlich, in: Palandt, a.a.O., § 2227 Rn. 10).
So liegt es auch hier, weil die aufgeworfenen Fragen zum Gesundheitszustand der Erblasserin nur in einem voraussichtlich langwierigen Verfahren überprüft werden könnten und es für den Erben oder andere am Nachlass interessierte Beteiligte nicht zumutbar ist, einen aus wichtigem Grund zu entlassenden Testamentsvollstrecker bis zum Abschluss jener Prüfung gleichwohl im Amt zu belassen, während demgegenüber die Rechte des Testamentsvollstreckers durch eine vorrangige Prüfung der Entlassungsgründe nicht unzumutbar beeinträchtigt werden (vgl. BayObLG, FamRZ 1987, 101; OLG Hamm, FamRZ 2013, 71).
- OLG Hamburg, 04.07.2018 - 2 W 23/18 Nur in dieser Konstellation kann - weil die Voraussetzungen im Übrigen vorliegen - eine Nachlasspflegschaft in Betracht kommen, wenn der Testamentsvollstrecker entlassen werden muss (vgl. auch den Fall des OLG Hamm, FamRZ 2013, 71, nach juris Tz. 24, 39, 42: Nachlasspflegschaft wegen ungeklärter Erbfolge, Testamentsvollstrecker umstritten, Entlassungsantrag gegen Testamentsvollstrecker durch Nachlasspflegerin).