Rechtsprechung
OLG Hamm, 23.02.2010 - I-19 U 133/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Besamung, Frischsperma, Insemination, Schaden, Gattungskauf, Samenverwechselung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 433, 249 BGB
Besamung, Frischsperma, Insemination, Schaden, Gattungskauf, Samenverwechselung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtliche Einordnung eines Vertrages über die Lieferung und Übereignung von Frischsperma zum Zwecke der Besamung einer Stute; Ansprüche des Halters der Stute bei Samenverwechslung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 433 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1
Rechtliche Einordnung eines Vertrages über die Lieferung und Übereignung von Frischsperma zum Zwecke der Besamung einer Stute; Ansprüche des Halters der Stute bei Samenverwechslung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 13.10.2009 - 2 O 18/08
- OLG Hamm, 23.02.2010 - I-19 U 133/09
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 11.01.2011 - 19 U 52/10
Rechtsnatur und Gewährleistung im Rahmen eines Vertrages über die Lieferung von …
Im Rahmen eines Vertrages über die Lieferung von Hengstsperma ist die Falschlieferung wie ein Sachmangel zu behandeln, wenn die Lieferung aus objektiver Empfängersicht mit dem Willen des Verkäufers erfolgt, die Verpflichtung aus dem Kaufvertrag zu erfüllen (zur Rechtslage vor dem 01.01.2002 vgl. Urteil des Senats v. 23.02.2010 - 19 U 133/09).Zutreffend ist das Landgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Urteil v. 23.02.2010, Az.: 19 U 133/09) davon ausgegangen, dass die geltend gemachten Schadenersatzansprüche wegen der behaupteten Falschlieferung dem kaufvertraglichen Gewährleistungsrecht zuzuordnen sind.