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   OLG Hamm, 23.02.2015 - I-20 U 25/15   

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https://dejure.org/2015,30204
OLG Hamm, 23.02.2015 - I-20 U 25/15 (https://dejure.org/2015,30204)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.02.2015 - I-20 U 25/15 (https://dejure.org/2015,30204)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Februar 2015 - I-20 U 25/15 (https://dejure.org/2015,30204)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 14 Abs. 1
    Fälligkeit erst nach einer durch konkrete Anhaltspunkte veranlassten Prüfung von Rücktritt und Anfechtung durch Versicherer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VVG § 14 Abs. 1
    Voraussetzungen der Fälligkeit von Ansprüchen des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Fälligkeit tritt erst nach einer durch konkrete Anhaltspunkte veranlassten Prüfung von Rücktritt und Anfechtung durch den Versicherer ein

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 6 O 53/14
  • OLG Hamm, 23.02.2015 - I-20 U 25/15

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 1497
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 13.01.2014 - 20 W 91/13

    Fälligkeit von Leistungen in der privaten Krankheitskostenversicherung;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2015 - 20 U 25/15
    Zur Klärung der versicherungsvertraglichen Eintrittspflicht gehört nicht nur die Prüfung des Versicherungsfalls, sondern auch die Prüfung, ob Gründe für einen Rücktritt oder eine Anfechtung wegen Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten vorliegen (OLG Köln, Beschluss vom 13. Januar 2014 - I-20 W 91/13, 20 W 91/13 -, Rn. 3, juris mit weiteren Nachweisen; Schlegelmilch, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 2.Aufl., § 21.
  • OLG Hamm, 23.08.2000 - 20 U 45/00

    Fälligkeit bei Anerkenntnis durch Versicherer und Ermittlungsmängeln

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2015 - 20 U 25/15
    Voraussetzung ist insoweit nicht nur, dass die Erhebungen im Hinblick auf das vom Versicherer zu beachtende Beschleunigungsgebot (Schlegelmilch aaO, Rn. 21) zu zögerlich betrieben wurden, sondern auch, dass diese Pflichtverletzung kausal wurde für einen späteren Abschluss der Ermittlungen (vgl. Senat, r+s 2001, 263, Rn. 12, juris).
  • KG, 08.07.2014 - 6 U 134/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Ausschluss der Fälligkeit von

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2015 - 20 U 25/15
    Würde man dem Versicherer im Rahmen der Leistungsprüfung das Recht zur Prüfung einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung vorenthalten, könnte dies zu dem widersinnigen Ergebnis führen, dass der Versicherer aufgrund der beschränkten Feststellungen zum Vorliegen der vertraglichen Voraussetzungen des Eintritts des Versicherungsfalls zur vereinbarten Leistung zu verurteilen wäre und er diese Leistung erbringen müsste, um sie im Anschluss in einem anderen Verfahren mit der Begründung zurückzufordern, dass ein vertraglicher Leistungsanspruch nicht gegeben war, weil der Vertrag rückwirkend durch eine Gestaltungserklärung seinen Bestand verloren habe (KG Berlin, Urteil vom 08. Juli 2014 - 6 U 134/13 -, Rn. 20, juris).
  • BGH, 22.02.2017 - IV ZR 289/14

    Datenerhebung des Versicherers zum Zwecke der Überprüfung vorvertraglicher

    Hierzu zählen entgegen der Auffassung der Revision auch solche Nachforschungen, die klären sollen, ob der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss seine vorvertraglichen Anzeigeobliegenheiten im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 1 VVG ordnungsgemäß erfüllt hat (OLG Hamburg VersR 2010, 749, 750; OLG Hamm VersR 2015, 1497, 1498; OLG Köln VersR 2015, 305; HK-VVG/Muschner, 3. Aufl. § 14 Rn. 16, 25; MünchKomm-VVG/Fausten, 2. Aufl. § 14 Rn. 22; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG 29. Aufl. § 14 Rn. 8; Rixecker in Langheid/Rixecker, VVG 5. Aufl. § 14 Rn. 6; Marlow/Spuhl, Das Neue VVG kompakt 4. Aufl. Rn. 1460; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 3. Aufl. P Rn. 84; Britz, VersR 2015, 410, 411; Fricke, VersR 2009, 297, 300; Höra, r+s 2008, 89, 93; Rixecker, ZfS 2007, 556; a.A. Egger, VersR 2015, 1209, 1211).
  • OLG Stuttgart, 31.03.2016 - 7 U 149/15

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit

    Die nach § 14 Abs. 1 VVG zu beurteilende Fälligkeit dieser Leistung tritt hier - mit Blick darauf, dass der Beklagten im Rahmen der fälligkeitsbegründenden Feststellungen auch die Prüfung der Vertragswirksamkeit zusteht (vgl. nur OLG Hamm, Beschluss vom 23. Februar 2015 - 20 U 25/15, VersR 2015, 1497) - jedenfalls mit der Leistungsablehnung im Rücktrittsschreiben vom 27. Mai 2009 ein (vgl. dazu nur Johannsen in Bruck/Möller, VVG 9. Aufl. § 14 Rn. 11).
  • OLG Dresden, 28.01.2020 - 4 U 1656/19

    Fehlende Fälligkeit für Leistungen aus einem Versicherungsvertrag

    Stellt der Versicherer entgegen der ihm obliegenden Beschleunigungspflicht keine oder lediglich unnütze oder nicht sachdienliche Erhebungen an oder zieht er die Erhebung ohne Grund in die Länge, so ist für die Fälligkeit der Zeitpunkt maßgebend, an dem die Erhebungen bei korrektem Vorgehen beendet gewesen wären, wobei allerdings dem Versicherer insoweit eine schuldhafte Pflichtverletzung anzulasten sein muss, die vom Versicherungsnehmer zu beweisen ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23. Februar 2015, Az.: 20 U 25/15; OLG Saarbrücken, a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 05.07.2022 - 12 U 1/22

    Folge unwirksamer Sanktionsvereinbarung infolge Anzeige- oder

    Eine Verzögerung der Erhebungen kann nur dann zu einer vorverlegten Fälligkeit führen, wenn die Verzögerung auf einer Pflichtverletzung des Versicherers beruht, die vom Versicherungsnehmer zu beweisen ist (Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 4. Aufl. Kap. 4 Rn. 164; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG, 31. Aufl. § 14 Rn. 21; OLG Hamm, Beschluss vom 23.02.2015 - I-20 U 25/15, juris Rn. 7).
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