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   OLG Hamm, 23.03.2017 - 5 Ws 119/17   

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OLG Hamm, 23.03.2017 - 5 Ws 119/17 (https://dejure.org/2017,10877)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.03.2017 - 5 Ws 119/17 (https://dejure.org/2017,10877)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. März 2017 - 5 Ws 119/17 (https://dejure.org/2017,10877)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Führungsaufsicht: Voraussetzungen für eine sog. Abstinenzweisung

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 61 StVK 995/16
  • OLG Hamm, 23.03.2017 - 5 Ws 119/17
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 19.03.2009 - 2 Ws 40/09

    Führungsaufsicht; Begründung; Weisungen; Aufhebung; Zurückverweisung; StVK

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2017 - 5 Ws 119/17
    Den Anforderungen an eine zielgerichtete und ermessensfehlerfreie Ausgestaltung der Führungsaufsicht wird damit nicht genügt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19. März 2009 in 2 Ws 40/09, NStZ-RR 2009, 260; OLG Dresden NStZ 2008, 572 m. w. N.).

    Um dieser kriminalpolitischen Zielsetzung gerecht zu werden, ist eine Schematisierung der zu erteilenden Weisung nicht möglich (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19. März 2009 in 2 Ws 40/09, a. a. O. m. w. N.).

    Die Ausübung dieses pflichtgemäßen Ermessens auf Grundlage festgestellter Tatsachen muss jedoch in einer Begründung der getroffenen Anordnung bzw. Weisung enthalten sein (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19. März 2009 in 2 Ws 40/09, a. a. O.).

  • OLG Dresden, 27.03.2008 - 2 Ws 147/08

    Maßregeln; Ermessen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2017 - 5 Ws 119/17
    Den Anforderungen an eine zielgerichtete und ermessensfehlerfreie Ausgestaltung der Führungsaufsicht wird damit nicht genügt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19. März 2009 in 2 Ws 40/09, NStZ-RR 2009, 260; OLG Dresden NStZ 2008, 572 m. w. N.).
  • BVerfG, 15.08.1980 - 2 BvR 495/80

    Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2017 - 5 Ws 119/17
    Das Institut der Führungsaufsicht nach § 68 f StGB hat nämlich die Aufgabe, gefährliche oder rückfallgefährdete Täter in ihrer Lebensführung in Freiheit über gewisse kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen und zu überwachen, um sie von weiteren Straftaten abzuhalten (vgl. BVerfGE 55, 28).
  • BGH, 19.08.2015 - 5 StR 275/15

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Blankettvorschrift;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2017 - 5 Ws 119/17
    Im Beschluss zur Führungsaufsicht ist dem Verurteilten vielmehr klar und deutlich darzulegen, welcher Weisungs-verstoß eine Strafverfolgung nach § 145 a S. 1 StGB nach sich ziehen kann (vgl. BGH StraFo 2015, 471; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2016, 243; Fischer, a. a. O., § 145 a Rdnr. 7).
  • BVerfG, 30.03.2016 - 2 BvR 496/12

    Strafbewehrte Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht (Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2017 - 5 Ws 119/17
    Keine Bedenken bestehen aber gegen eine derartige Weisung, wenn lediglich mangelnde Willensstärke oder auch charakterliche Labilität einen Weisungsverstoß befürchten lassen (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 9. Juli 2010 in 2 Ws 571/10; Fischer, a. a. O., § 68 b Rdnr. 12, 12 a, 12 b; BVerfG NJW 2016, 2170).
  • OLG München, 09.07.2010 - 2 Ws 571/10

    Führungsaufsicht: Haarprobe zur Drogenkonsumkontrolle als körperlicher Eingriff;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2017 - 5 Ws 119/17
    Keine Bedenken bestehen aber gegen eine derartige Weisung, wenn lediglich mangelnde Willensstärke oder auch charakterliche Labilität einen Weisungsverstoß befürchten lassen (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 9. Juli 2010 in 2 Ws 571/10; Fischer, a. a. O., § 68 b Rdnr. 12, 12 a, 12 b; BVerfG NJW 2016, 2170).
  • OLG Saarbrücken, 02.05.2016 - Ss 22/16

    Strafbarer Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht: Notwendige

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2017 - 5 Ws 119/17
    Im Beschluss zur Führungsaufsicht ist dem Verurteilten vielmehr klar und deutlich darzulegen, welcher Weisungs-verstoß eine Strafverfolgung nach § 145 a S. 1 StGB nach sich ziehen kann (vgl. BGH StraFo 2015, 471; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2016, 243; Fischer, a. a. O., § 145 a Rdnr. 7).
  • OLG Hamm, 10.01.2013 - 5 Ws 358/12

    Abstinenzweisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Beachtung des Übermaßverbots

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2017 - 5 Ws 119/17
    Dies ist der Fall, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet oder gegen das Bestimmtheitsgebot verstößt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 6. Dezember2016 in III-5 Ws 303 und 304/16, vom 10. Januar 2013 in III-5 Ws 358 und 359/12, NStZ-RR 2013, 158; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 453 Rdnr. 12).
  • OLG Hamm, 03.01.2019 - 5 Ws 486/18

    Führungsaufsicht; Anforderungen an die Erteilung einer Abstinenzweisung nach §

    Die Durchführung des Abhilfeverfahrens ist hier keine Verfahrensvoraussetzung für die Entscheidung des Beschwerdegerichts (vgl. Senatsbeschluss vom 23. März 2017, III-5 Ws 119/17 - zitiert nach juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Auflage, § 306 Rn. 10).

    Dies ist der Fall, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist, die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet oder gemessen am Rechtsstaatsprinzip dem Bestimmtheitsgebot nicht entspricht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Januar 2013, III-5 Ws 358 und 359/12, m.w.N. - zitiert nach juris; und vom 23. März 2017, a.a.O., m.w.N.; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 453 Rn. 12).

    Den Anforderungen an eine zielgerechte und ermessensfehlerfreie Ausgestaltung der Führungsaufsicht wird damit nicht genügt (vgl. Senatsbeschluss vom 23. März 2017, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 19. März 2009, III-2 Ws 40/09; OLG Dresden NStZ 2008, 572, m.w.N.).

    Die Strafvollstreckungskammer hat im Rahmen ihrer Amtsaufklärungspflicht die für ihre Entscheidungsfindung maßgeblichen Tatsachen festzustellen und in eine ordnungsgemäße Ermessungsabwägung einzubeziehen (vgl. Senatsbeschluss vom 23. März 2017, a.a.O.).

    Die Führungsaufsicht soll damit nicht nur Lebenshilfe für den Übergang von der Freiheitsentziehung in die Freiheit geben, sondern auch den Verurteilten führen und überwachen (vgl. Senatsbeschluss vom 23. März 2017, a.a.O.).

    Um dieser kriminalpolitischen Zielsetzung gerecht zu werden, ist eine Schematisierung der zu erteilenden Weisung nicht möglich (vgl. Senatsbeschluss vom 23. März 2017, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 19. März 2009, 2 Ws 40/09, m.w.N.).

    Die Ausübung dieses pflichtgemäßen Ermessens auf Grundlage festgestellter Tatsachen muss jedoch in einer Begründung der getroffenen Anordnung bzw. Weisung enthalten sein (vgl. Senatsbeschluss vom 23. März 2017, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 19. März 2009, a.a.O.).

    Nach Ansicht des Senats (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Januar 2013 und vom 23. März 2017, a.a.O.) kommt die in § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 10 StGB vorgesehene Weisungsmöglichkeit vor allem für im Vollzug erfolgreich behandelte rauschmittelabhängige Probanden in Betracht.

  • OLG Hamm, 24.04.2018 - 5 RVs 27/18

    Verstoß gegen Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht; ausdrücklicher Hinweis

    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. nur Beschluss vom 23. März 2017, III-5 Ws 119/17; Beschluss vom 20. Februar 2018, III- 5 Ws 57-58/18), an der er auch ausdrücklich festhält.
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