Rechtsprechung
OLG Hamm, 23.04.2007 - 8 U 54/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242; BGB § 311 Abs. 2
Aufklärungspflichten der Gründungsgesellschafter einer Publikumsgesellschaft gegenüber neu beitretenden Gesellschaftern - Prospekthaftung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vertrauenshaftung im Rahmen des Beitritts zu einer Kommanditgesellschaft (KG); Verpflichtung des Gründungskommanditisten einer Publikums-KG zur sachlich richtigen und vollständigen Aufklärung der neu eintretenden Gesellschafter über das mit dem Beitritt verbundene ...
Verfahrensgang
- LG Münster, 04.02.2005 - 16 O 306/04
- OLG Hamm, 23.04.2007 - 8 U 54/05
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 25.02.2009 - 8 U 51/07
Aufklärungspflichten der Gründungsgesellschafter von Publikumsgesellschaften
Die Zahlung von 1, 85 Mio. DM an I3 GmbH ist dem Beklagten als Gründungsgesellschafter zuzurechnen, da er ihr alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer vor deren Umwandlung war und somit wirtschaftlich als Empfänger zu sehen ist (so bereits Senat im zwischenzeitlich rechtskräftigen Urteil vom 23. April 2007, 8 U 54/05, für eine vergleichbare Fallgestaltung). - OLG Hamm, 28.05.2008 - 8 U 35/07
Zu den Auskunfts- und Aufklärungspflichten des Gründungskomplementärs
Die Zahlung von 1, 85 Mio. DM an die I2 GmbH ist dem Beklagten als Gründungsgesellschafter zuzurechnen, da er ihr alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer vor deren Umwandlung war und somit wirtschaftlich als Empfänger zu sehen ist (so bereits Senat im zwischenzeitlich rechtskräftigen Urteil vom 23. April 2007, 8 U 54/05, für eine vergleichbare Fallgestaltung).