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   OLG Hamm, 23.04.2010 - II-13 WF 82/10   

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https://dejure.org/2010,26196
OLG Hamm, 23.04.2010 - II-13 WF 82/10 (https://dejure.org/2010,26196)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.04.2010 - II-13 WF 82/10 (https://dejure.org/2010,26196)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. April 2010 - II-13 WF 82/10 (https://dejure.org/2010,26196)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsanspruch zur Prüfung eines Schadensersatzanspruchs gegen die früheren Prozessbevollmächtigten im Scheidungsverfahren besteht auch bei Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs; Anspruch auf Auskunftserteilung bei Verjährung des Anspuchs auf Zugewinnausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1379; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 675
    Anspruch auf Auskunftserteilung bei Verjährung des Anspuchs auf Zugewinnausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.02.1988 - IVb ZR 29/87

    Verpflichtung eines Elternteils zur Zustimmung einer anderweitigen Aufteilung des

    Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2010 - 13 WF 82/10
    Diese nacheheliche Solidarität kann jedenfalls dann erwartet werden, wenn der eine geschiedene Ehegatte hierauf dringend angewiesen ist und der andere durch die Erfüllung einer hieraus hergeleiteten Verpflichtung seine eigenen Interessen nicht beeinträchtigt (BGH NJW 1988, 1720).
  • BGH, 07.05.2003 - XII ZR 229/00

    Zur Auskunftspflicht im Rahmen des sogenannten Elternunterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2010 - 13 WF 82/10
    Nach ständiger Rechtsprechung besteht über die gesetzlich gesondert geregelten Fälle hinaus nach Treu und Glauben ein Auskunftsanspruch, wenn zwischen den Beteiligten besondere rechtliche Beziehungen vertraglicher oder außervertraglicher Art vorhanden sind, die es mit sich bringen, dass der Auskunftsbegehrende entschuldbar über das Bestehen und den Umfang seines Rechts im Unklaren und deshalb auf die Auskunft des in Anspruch genommenen Beteiligten angewiesen ist, während dieser die Auskunft unschwer erteilen kann und dadurch nicht unbillig belastet wird (BGH FamRZ 2003, 1836 m.w.N.).
  • OLG Bremen, 23.09.2008 - 4 W 6/08

    Rechtsverhältnisse an einer zu Ehezeiten gemeinsam angesparten Lebensversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2010 - 13 WF 82/10
    In einem solchen Fall kommt ein güterrechtlicher Ausgleich zwischen den (geschiedenen) Eheleuten aus dem Rechtsgrund der Auseinandersetzung einer Bruchteilsgemeinschaft nach §§ 741 ff. BGB in Betracht (OLG Bremen FamRZ 2009, 779).
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