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OLG Hamm, 23.05.1986 - 20 U 385/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Lebensversicherung; Falsche Angaben über den Gesundheitszustand bei Stellung des Versicherungsantrags; Täuschung über einen operierten Brustkrebs; Wirksamkeit eines Rücktritts des Versicherers vom ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 10.09.1985 - 23 O 187/85
- OLG Hamm, 23.05.1986 - 20 U 385/85
Papierfundstellen
- VersR 1987, 150
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Saarbrücken, 18.04.2012 - 5 U 293/11
Risikolebensversicherung - Beginn Anfechtungsfrist bei arglistiger Täuschung
Zur abschließenden Klärung, ob und welche Erkrankung innerhalb des mit den Gesundheitsfragen erfassten Abfragezeitraums tatsächlich vorgelegen hatte, musste die Beklagte sich bei den behandelnden Ärzten erkundigen (in diesem Sinne - für die Rücktrittsfrist - OLG Hamm, VersR 1987, 150). - OLG Köln, 28.04.2004 - 5 U 153/03
Untergang des Rücktrittsrechts des Versicherers
Bei falschen Angaben über den Gesundheitszustand ist das in der Regel erst dann der Fall, wenn der Versicherer die behandelnden Ärzte konsultiert hat (OLG Hamm VersR 1987, 150). - OLG Hamm, 08.09.1989 - 20 U 96/89
Rücktritt von einem Versicherungsvertrag nach Kenntnis von einer …
Wie der Senat bereits entschieden hat (VersR 87, 150), ist das bei falschen Angaben über den Gesundheitszustand in der Regel erst dann der Fall, wenn der Versicherer Auskünfte der behandelnden Ärzte eingeholt hat.