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   OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05   

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https://dejure.org/2006,3144
OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05 (https://dejure.org/2006,3144)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.05.2006 - 15 W 472/05 (https://dejure.org/2006,3144)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - 15 W 472/05 (https://dejure.org/2006,3144)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde der Betreuungsbehörde gegen die Bestellung eines neuen Betreuers; Statthaftigkeit einer isolierten Anfechtung; Verknüpfung der berufsmäßigen Führung des Betreueramtes mit einer Auswahlentscheidung; Voraussetzungen für die Feststellung der Berufsmäßigkeit der ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bochumer Modell bei Betreuerauswahl, Zulassungsverfahren für Berufsbetreuer durch die Betreuungsbehörde, Feststellung der Berufsmäßigkeit

  • Judicialis

    VBVG § 1; ; FGG § 69 g Abs. 1; ; BGB § 1897 Abs. 7

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der Berufsmäßigkeit der Führung der Betreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Berufsmäßige Betreuung - wann ist sie anzunehmen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3436
  • FamRZ 2006, 1785
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Hamm, 28.08.1998 - 15 W 57/00
    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05
    Maßgebend sind dafür diejenigen Gründe, aus denen die Rechtsprechung bereits eine isolierte Anfechtung dieser Feststellung durch die Staatskasse ausgeschlossen hat (vgl. Senat FGPrax 2001, 18/19 = BtPrax 2000, 265/267; OLG Frankfurt FGPrax 2004, 122):.

    Der Senat hat bereits für die Rechtslage vor Inkrafttreten des 2. BtÄndG die Auffassung vertreten, dass unabhängig von den Regelbeispielen des § 1836 Abs. 1 S. 4 BGB a.F. Berufsbetreuer auch derjenige ist, dem das Gericht gerade im Hinblick auf seine berufliche Qualifikation die Betreuung überträgt (BtPrax 2000, 265/266).

  • OLG Oldenburg, 30.05.1996 - 15 W 122/96
    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05
    Die Beschwerde kann sich auch auf die Auswahl der Betreuungsperson beschränken (vgl. BGH NJW 1996, 1825; Senat BtPrax 1996, 189/190).

    Ausreichend für die Beachtlichkeit des Vorschlags des Betroffenen ist allein, dass sein Wunsch von einem natürlichen und ernsthaften Willen getragen ist (BayObLG BtPrax 2005, 35/36; Senat BtPrax 1996, 189).

  • BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98

    Rechtsanwalt als Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05
    Bereits die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des 1. BtÄndG hat angenommen, dass eine Betreuung "im Rahmen der Berufsausübung" geführt wird, wenn sie nicht mehr dem Leitbild der echten Einzelbetreuung entspricht und nicht mehr als Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht angesehen, sondern nur im Rahmen einer Berufstätigkeit erwartet werden kann (BayObLGZ 1995, 332; NJW-RR 1999, 517; KG BtPrax 1996, 184/185; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 1535; OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 63 (auch für die Rechtslage nach dem 1.1.1999); vgl. auch BVerfG NJW 1980, 2179).
  • BayObLG, 22.09.2004 - 3Z BR 150/04

    Betreuerwechsel auf Vorschlag des Betreuten

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05
    Ausreichend für die Beachtlichkeit des Vorschlags des Betroffenen ist allein, dass sein Wunsch von einem natürlichen und ernsthaften Willen getragen ist (BayObLG BtPrax 2005, 35/36; Senat BtPrax 1996, 189).
  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05
    Die Beschwerde kann sich auch auf die Auswahl der Betreuungsperson beschränken (vgl. BGH NJW 1996, 1825; Senat BtPrax 1996, 189/190).
  • OLG Frankfurt, 28.04.2003 - 20 W 422/02

    Betreuervergütung: Beginn der Ausschlussfrist für den Vergütungsantrag bei

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05
    Bei der Feststellung nach § 1 Abs. 1 S. 1 VBVG ist dem Vormundschaftsgericht kein Ermessen eingeräumt (OLG Frankfurt, FGPrax 2003, 176/177; Jurgeleit/Maier, Betreuungsrecht, § 1 VBVG, Rn. 14; Bienwald, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1836 BGB, Rn. 18).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2004 - 20 W 445/03

    Betreuungsverfahren: Beschwerdeberechtigung der Staatskasse gegen Feststellung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05
    Maßgebend sind dafür diejenigen Gründe, aus denen die Rechtsprechung bereits eine isolierte Anfechtung dieser Feststellung durch die Staatskasse ausgeschlossen hat (vgl. Senat FGPrax 2001, 18/19 = BtPrax 2000, 265/267; OLG Frankfurt FGPrax 2004, 122):.
  • OLG Karlsruhe, 05.05.1998 - 11 Wx 23/97

    Entscheidet die Stundenzahl über Berufsbetreuer-Status?

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05
    Bereits die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des 1. BtÄndG hat angenommen, dass eine Betreuung "im Rahmen der Berufsausübung" geführt wird, wenn sie nicht mehr dem Leitbild der echten Einzelbetreuung entspricht und nicht mehr als Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht angesehen, sondern nur im Rahmen einer Berufstätigkeit erwartet werden kann (BayObLGZ 1995, 332; NJW-RR 1999, 517; KG BtPrax 1996, 184/185; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 1535; OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 63 (auch für die Rechtslage nach dem 1.1.1999); vgl. auch BVerfG NJW 1980, 2179).
  • OLG Schleswig, 24.03.1999 - 2 W 47/99

    Beschwerderecht der Staatskasse gegen die Bestellung eines Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05
    Diese Auslegung des Beschwerdebegehrens der Beteiligten zu 3) ist auch deshalb geboten, weil eine isolierte, auf die Feststellung der Berufsmäßigkeit der Betreuertätigkeit der Beteiligten zu 2) beschränkte Anfechtung nicht statthaft wäre (insoweit zutreffend LG Nürnberg-Fürth BtPrax 1999, 155; Jansen/Sonnenfeld, FGG, 3. Aufl., § 69 g Rdnr. 29; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 69 g FGG, Rdnr. 27; Palandt/Diederichsen, BGB 65. Aufl., § 1 VBVG, Rdrn.7; Bienwald, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1836, Rdnr. 40; Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 4. Aufl., S. 122).
  • OLG Hamm, 29.05.2000 - 15 W 158/00

    Maßgebliche Vorschriften bei Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05
    Daraus folgt, dass dem Gericht bei Vorliegen eines Auswahlvorschlags des Betroffenen kein Ermessen zusteht (Senat FamRZ 2001, 254; Jurgeleit, Betreuungsrecht, § 1897 BGB, Rdnr.37 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.1998 - 3 VA 11/97
  • BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04

    Kriterien bei der Auswahl eines Betreuers

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

  • BayObLG, 17.05.1995 - 3Z BR 91/95

    Bestellung eines Verfahrenspflegers für einen Betroffenen, der einen rechtlich

  • KG, 18.07.1996 - 1 W 445/96

    Festsetzung einer Rechtsanwaltsvergütung; Vergütungsanspruch als bestellter

  • OLG Hamm, 28.08.2000 - 15 W 57/00

    Betreuerbestellung; Festellung; Vormundschaftsgericht; Berufsmäßige Betreuung;

  • BGH, 31.05.2000 - XII ZR 119/98

    Verhältnis Kindesunterhalt und Sozialhilfe; Zurechnung fiktiven Einkommens

  • OLG Frankfurt, 12.06.2008 - 20 VA 11/07

    Berufsbetreuung: Anspruch eines Berufsbetreuers auf Berücksichtigung bei der

    Zwar bestätigt diese Vorschrift, dass die Bestellung und Auswahl geeigneter Betreuer eine eigene Angelegenheit des Vormundschaftsgerichtes ist, nicht der Betreuungsbehörde, die das Gericht jedoch bei ihrer Aufgabe unterstützt (vgl. Bauer/Klie/Rink, a.a.O., § 8 BtBG Rz. 17; Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 8 BtBG Rz. 20; vgl. dazu auch im Einzelnen: OLG Hamm NJW 2006, 3436; OVG Lüneburg NdsRpfl 2001, 67).
  • BVerfG, 31.03.2022 - 1 BvL 8/21

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 Absatz 1 des Gesetzes

    Dies wäre jedoch geboten gewesen, denn nach fachrechtlich einhelliger Ansicht kann eine Berufsmäßigkeit nach § 1 Abs. 1 VBVG auch dann festgestellt werden, wenn die gesetzlichen Regelvoraussetzungen zwar nicht vorliegen, sich die berufsmäßige Führung der Betreuung aber daraus ergibt, dass der Betreuer gerade wegen seiner beruflichen Qualifikation bestellt wird, was bei der Bestellung von Rechtsanwälten immer der Fall ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23. Mai 2006 - 15 W 472/05 -, Rn. 16 ff.; KG, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 W 188/10 -, Rn. 9; ebenso Bauer, in: Bauer/Klie/Lütgens, HK Betreuungs- und Unterbringungsrecht, 72. EL Februar 2010, § 1 VBVG Rn. 9, 22 f.; Bienwald, in: Staudinger, BGB, Stand: 2020, § 1836 Rn. 70; Bohnert, in: BeckOGK, Stand: 1. Januar 2022, § 1 VBVG Rn. 28; Dodegge/Roth, Systematischer Praxiskommentar Betreuungsrecht, 5. Aufl. 2018, Teil F Rn. 77; Fröschle, in: MüKoBGB, 8. Aufl. 2020, § 1 VBVG Rn. 2 f.; Jaschinski, in: jurisPK-BGB, 9. Aufl. 2020, § 1 VBVG Rn. 10; Maier, in: Jurgeleit, Betreuungsrecht, 4. Aufl. 2018, § 1 VBVG Rn. 5; v. Crailsheim, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 6. Aufl. 2019, § 1 VBVG Rn. 4 f.; zur weitgehend gleichlautenden Vorgängervorschrift des § 1836 Abs. 1 BGB in der bis zum 30. Juni 2005 geltenden Fassung OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. November 1999 - 3 W 232/99 -, Rn. 8 f.; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 8. Januar 2001 - 20 W 243/00 -, Rn. 2 ff.).
  • LG Kleve, 17.06.2013 - 4 T 58/13

    Möglichkeit einer nachträglichen isolierten Feststellung der Berufsmäßigkeit

    Das Betreuungsgericht hat bei der Auswahl der Person des Betreuers umfassend abzuwägen und dabei diverse Auswahlkriterien zu berücksichtigen, insbesondere den in § 1897 Abs. 6 S. 1 BGB angeordneten grundsätzlichen Nachrang der Bestellung eines Berufsbetreuers (vgl. OLG Hamm NJW 2006, 3436, 3437).
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