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   OLG Hamm, 23.06.1995 - 12 U 25/95   

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https://dejure.org/1995,1728
OLG Hamm, 23.06.1995 - 12 U 25/95 (https://dejure.org/1995,1728)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.06.1995 - 12 U 25/95 (https://dejure.org/1995,1728)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Juni 1995 - 12 U 25/95 (https://dejure.org/1995,1728)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pauschalvertrag - Einheitspreisvertrag; Leistungsverweigerungsrecht des Auftraggebers wegen Mängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauherr läßt Nachbesserung nicht zu: Folge? (IBR 1996, 116)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 86
  • BauR 1996, 123
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Brandenburg, 18.02.2021 - 12 U 114/19

    Festpreis = Pauschalpreis?

    Die vom Landgericht erwähnte Entscheidung des OLG Hamm vom 23.06.1995 (veröffentlicht u. a. in BauR 1996, S. 123) rechtfertigt eine andere Beurteilung im vorliegenden Fall nicht.
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 117/08

    Werkvertrag: Verzug mit der Annahme der Nachbesserung bei Irrtum über die

    Das Risiko der Fehlbeurteilung trägt der Gläubiger (OLG Hamm, BauR 1996, 123).
  • OLG Celle, 13.01.2005 - 14 U 129/03

    Zulassung eines neuen Vortrags im Berufungsverfahren im Falle einer fehlenden

    Dieser Annahmeverzug des Beklagten lässt zwar nicht das Zurückbehaltungsrecht wegen des Mängelbeseitigungsanspruches gänzlich entfallen, es reduziert sich der Höhe nach jedoch auf den einfachen Wert der erforderlichen Nachbesserungskosten (vgl. OLG Celle - 16. Zivilsenat - BauR 2004, 884 = NZBau 2004, 328 = IBR 2004, 242; OLG München BauR 2002, 1403 = IBR 2002, 361 - Revision dagegen vom BGH nicht angenommen - VII ZR 252/01 ; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 86 ff.).
  • OLG Hamm, 28.03.2006 - 21 U 134/04

    Verstoß gegen die Verbraucherschutzvorschrift des § 1031 Abs. 5 S. 3 ZPO

    Wenn auch allein durch den Annahmeverzug die Leistungsverweigerungsrechte jedenfalls nicht vollständig entfallen sind, die Restforderung also weiterhin nicht vollständig fällig war, stellte die Nichtannahme der Mängelbeseitigungsarbeiten aber zugleich einen Verstoß gegen die Kooperationspflicht des Bauherrn dar, der eine Zinspflicht unter dem Gesichtspunkt einer positiven Vertragsverletzung rechtfertigt (vgl. OLG Hamm BauR 1996, 123).
  • OLG Schleswig, 10.03.2006 - 14 U 47/05

    Sperrfolie minderwertig: Keine Abnahmefähigkeit!

    Nach der zitierten Entscheidung ist ein Werklohnanspruch trotz fehlender Abnahme und Abnahmereife fällig, wenn der Auftragnehmer dem Besteller die Nachbesserung in einer den Annahmeverzug begründenden Weise angeboten und der Besteller das Angebot nicht angenommen hat (so auch: OLG Hamm, BauR 1996, S. 123 (125 f.)).
  • OLG Jena, 08.01.2015 - 1 U 268/13

    Architekt muss über keine Spezialkenntnisse im Schwimmbadbau verfügen!

    Das Risiko der Fehlbeurteilung trägt der Gläubiger (OLG Hamm, BauR 1996, 123).
  • OLG Celle, 28.02.2002 - 13 U 185/01

    Anspruch eines Werkunternehmers auf Zahlung des Werklohns Zug um Zug gegen

    Der Umstand, dass der Beklagte sich wegen der Mängelbeseitigung im Annahmeverzug befindet, steht einem Leistungsverweigerungsrecht aber nicht entgegen (h. M: - OLG Düsseldorf, NJW 1991, 3040; OLG Hamm, Baurecht 1996, 123, 126; Nicklisch/Weick, 3. Aufl. § 13 Rdnr. 168; a. M: Werner/Pastor, 9. Aufl. Rdnr. 1341, 2531).
  • OLG Hamm, 18.12.2003 - 17 U 80/03

    Einbeziehung der VOB/B bei Auftragserteilung durch einen

    Gegenüber einem im Baugewerbe tätigen Vertragspartner reicht daher der Hinweis auf die Geltung der VOB/B aus, um sie in den Vertrag einzubeziehen (vgl. BGH NJW 1983, 816, 817 ; BGH NJW 1990, 715, 716 , OLG Hamm, BauR 1996, 123; OLG Celle, BauR 1996, 264; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 10. Aufl., Rdn. 1008 f.).
  • OLG Dresden, 06.02.2001 - 7 U 313/00

    Fälligkeit des Restwerklohns bei fortschreitenden Mangelbeseitigungsarbeiten;

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  • LG Kiel, 17.12.2004 - 13 O 8/00

    Anspruch auf Vorschussleistung gemäß § 637 Abs.3 BGB im Zusammenhang mit einer

    Jedenfalls aber ist die Zahlung des Werklohns für die mängelbehafteten Leistungen der Klägerin insgesamt von der vorherigen Nachbesserung - selbst wenn der Beklagten zu 1 insoweit noch ein Anspruch zustehen sollte - nicht mehr abhängig (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 155; OLG Dresden, BauR 1998, 787, 789; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 86; Werner/Pastor a.a.O. Rn.1620 aE).
  • OLG Naumburg, 12.02.1997 - 6 U 305/96

    Höhe des Zurückbehaltungsrechts bei Säumigkeit gegenüber dem

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