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OLG Hamm, 23.06.1998 - 3 (s) Sbd.1 - 6/98 |
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Bestimmung des zuständigen Gerichts, negativer sachlicher Kompetenzkonflikt zwischen Jugendkammer und Jugendschöffengericht, Willkür, Unzulässigkeit
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 18.12.1979 - 2 ARs 30/79
Auszug aus OLG Hamm, 23.06.1998 - 3 (s) Sbd 1-6/98
Es ist nicht überprüfbar, ob der besondere Umfang der Sache eine Übernahme durch die Jugendkammer geboten hätte, denn ob sie ein Verfahren gemäß § 40 Abs. 2 JGG übernimmt, liegt in ihrem sachlich nicht nachprüfbaren Ermessen, da ihr Beschluss gem. § 40 Abs. 4 Satz 1 JGG nicht anfechtbar ist (…zu vgl. Brunner, JGG, 10. Auflage, §§ 39-41 Rdnr. 34; OLG Karlsruhe, MDR 1980, 427;… Ostendorf, JGG, 4. Auflage, § 40 Rdnr. 7;… Diemer/Schoreit/Sonnen, JGG, 2. Auflage, § 40 Rdnr. 7, 10;… Eisenberg, JGG, 7. Aufl., § 40 Rdnr. 13).Dies wäre erst mit dem Übernahmebeschluß der Jugendkammer der Fall und es entfiele dann gleichzeitig die sachliche Zuständigkeit des Jugendschöffengerichts; lehnt hingegen die Jugendkammer die Übernahme ab, besteht die sachliche Zuständigkeit des Jugendschöffengerichts fort (OLG Karlsruhe, MDR 1980, 427).