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OLG Hamm, 23.08.1990 - 17 W 17/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 182
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Schleswig, 06.03.2003 - 16 W 16/03
Vollstreckung von Unterlassungstiteln; Kern der Verletzungshandlung
Der Streitgegenstand des rechtskräftig abgeschlossenen Prozesses und auch die Rechtskraft des ausgeurteilten Titels bleiben davon unberührt (OLG Hamm NJW-RR 1991, 182, 183). - KG, 23.03.2009 - 23 W 71/08
Zwangsgeld: Berücksichtigung einer ergänzenden Klausel im Zusammenhang mit einer …
Umgekehrt hat der Bundesgerichtshof zum Verstoß gegen das Transparenzgebot schon unter Geltung des AGBG entschieden, dass in einem Folgeverfahren nach § 890 ZPO der Verwender darlegen und beweisen kann, dass Sinn und Ziel der Klausel im Einzelfall bei Vertragsschluss für den Durchschnittskunden aufgrund von Zusatzinformationen hinreichend durchschaubar waren; dann ist eine Zuwiderhandlung gegen das Verbot zu verneinen (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1991 - XI ZR 192/90, BGHZ 116, 1-7; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 23. August 1990 - 17 W 17/90, NJW-RR 1991, 182-184).