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   OLG Hamm, 23.08.2016 - 2 Ausl. 125/16   

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https://dejure.org/2016,27677
OLG Hamm, 23.08.2016 - 2 Ausl. 125/16 (https://dejure.org/2016,27677)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.08.2016 - 2 Ausl. 125/16 (https://dejure.org/2016,27677)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. August 2016 - 2 Ausl. 125/16 (https://dejure.org/2016,27677)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unzulässigkeit der Auslieferung nach Rumänien zur Strafvollstreckung aufgrund der Besorgnis menschenrechtswidriger Haftbedingungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Auslieferung nach Rumänien aufgrund zu kleinen Haftraumanteils

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 73; GG Art. 1; EMRK Art. 3
    Unzulässigkeit der Auslieferung nach Rumänien zur Strafvollstreckung aufgrund der Besorgnis menschenrechtswidriger Haftbedingungen

  • rechtsportal.de

    IRG § 73 ; GG Art. 1 ; EMRK Art. 3
    Unzulässigkeit der Auslieferung nach Rumänien aufgrund zu kleinen Haftraumanteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Haftbedingungen in rumänischen Gefängnissen verhindern Auslieferung

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Auslieferung: Strafverfolgung wegen Mord bzw. menschenrechtswidrige Haftbedingungen

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Rumänischer Knast verstößt gegen Völkerrecht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftbedingungen in rumänischen Gefängnissen verhindern Auslieferung

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Haftbedingungen in rumänischen Gefängnissen verhindern Auslieferung

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamburg, 03.01.2017 - Ausl 81/16

    Zulässigkeit einer Auslieferung nach Rumänien: Prüfung der Haftbedingungen in

    Schon vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (inter alia: Urt. v. 19. März 2013, Blejusca v. Rumänien, Individualbeschwerde Nr. 7910/10; Urt. v. 10. Juni 2014, Marin v. Rumänien, Individualbeschwerde Nr. 79857/12; Urt. v. 10. Juni 2014, Vociu v. Rumänien, Individualbeschwerde Nr. 22015/10; Urt. v. 10. Juni 2014, Bujorean v. Rumänien, Individualbeschwerde Nr. 13054/12; Urt. v. 10. Juni 2014, Burlacu v. Rumänien, Individualbeschwerde Nr. 51318/12; zuletzt - soweit über www.hudoc.echr.coe.int ersichtlich - Urt. v. 21. Juni 2016, Eze v. Rumänien, Individualbeschwerde Nr. 80529/13) und mit Blick auf die Rechtsprechung verschiedener deutscher Oberlandesgerichte (OLG Stuttgart, Beschl. v. 17. Juni 2016 - 1 Ausl 6/16; OLG Koblenz, Beschl. v. 6. Juni 2016 - 1 AR 26/16 A; HansOLG Bremen, Beschl. v. 30. Juni 2016 - 1 Ausl. A 23/15; OLG Hamm, Beschl. v. 23. August 2016 - III-2 Ausl 125/16) erkennt der Senat derart substantiierten Anhalt für das Vorliegen systemischer und allgemeiner Mängel der Haftbedingungen im Ausstellungsmitgliedstaat.
  • OLG Celle, 02.03.2017 - 1 AR (Ausl) 99/16

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafvollstreckung nach Rumänien aufgrund eines

    A 23/15), des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. Juni 2016 - 1 Ausl. 6/16) und des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm, Beschluss vom 23. August 2016 - 2 Ausl 125/16), mit denen jeweils die Auslieferung eines Verfolgten zum Zwecke der Strafvollstreckung an Rumänien für unzulässig erklärt wurde, weil eine Prüfung ergeben habe, dass ein den menschenrechtlichen Mindestanforderungen genügender Strafvollzug in Rumänien nicht gewährleistet sei.

    A 23/15; OLG Hamm, Beschluss vom 23. August 2016 - 2 Ausl 125/16; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. Juni 2016 - …

  • OLG Celle, 31.03.2017 - 2 AR (Ausl) 15/17

    Unzulässigkeit einer Auslieferung zur Strafvollstreckung nach Rumänien

    A 23/15), des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.06.2016 - 1 Ausl. 6/16) und des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm, Beschluss vom 23.08.2016 - 2 Ausl 125/16) und des 1. Senats der Oberlandesgerichts Celle vom 02.03.2017 - 1 AR (Ausl) 99/16 -, mit denen jeweils die Auslieferung eines Verfolgten zum Zwecke der Strafvollstreckung an Rumänien für unzulässig erklärt wurde, weil eine Prüfung ergeben habe, dass ein den menschenrechtlichen Mindestanforderungen genügender Strafvollzug in Rumänien nicht gewährleistet sei.

    A 23/15; OLG Hamm, Beschluss vom 23.08.2016 - 2 Ausl 125/16; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.06.2016 - …

  • OLG Celle, 22.12.2016 - 1 AR (Ausl) 59/16

    Unzulässigkeit der Übertragung einer Strafvollstreckung an Rumänien

    Der Senat nimmt im übrigen Bezug auf zwei jüngst ergangene Entscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. Juni 2016 - 1 Ausl. 6/16) und des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm, Beschluss vom 23. August 2016 - 2 Ausl 125/16), mit denen jeweils unter Hinweis darauf, dass nicht gewährleistet sei, dass der Strafvollzug in Rumänien menschenrechtlichen Mindestanforderungen genüge, die Auslieferung eines Verfolgten zum Zwecke der Strafvollstreckung an Rumänien für unzulässig erklärt wurde.
  • OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - Ausl 9/16

    Europäischer Haftbefehl: Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafvollstreckung an

    Da die Europäische Union nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 EUV der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) beigetreten ist, ist dies dann der Fall, wenn der ersuchte Staat mit seiner Rechtshilfehandlung dazu beitragen würde, dass der Verfolgte entgegen Art. 3 EMRK der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe ausgesetzt würde (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 19.05.2014 - 1 AK 77/13, juris Rn. 23; OLG Stuttgart, Beschl. v. 08.06.2016 - 1 Ausl 321/15, juris Rn. 2; vgl. auch - allerdings auf einen Verstoß gegen den nach Art. 25 GG völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard sowie gegen unabdingbare verfassungsrechtliche Grundsätze der öffentlichen Ordnung abstellend -: OLG Dresden, Beschl. v. 11.08.2015 - OLG Ausl 78/15, juris Rn. 10; OLG Hamm, Beschl. v. 23.08.2016 - 2 Ausl 125/16, juris Rn. 13).
  • OLG Celle, 05.09.2018 - 2 AR (Ausl) 39/18

    Umfang der Prüfungspflicht der Haftbedingungen im ersuchenden Staat in

    A 23/15), des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.06.2016 - 1 Ausl. 6/16) und des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm, Beschluss vom 23.08.2016 - 2 Ausl 125/16) und des 1. Senats der Oberlandesgerichts Celle vom 02.03.2017 - 1 AR (Ausl) 99/16 -, mit denen jeweils die Auslieferung eines Verfolgten zum Zwecke der Strafvollstreckung an R.für unzulässig erklärt wurde, weil eine Prüfung ergeben habe, dass ein den menschenrechtlichen Mindestanforderungen genügender Strafvollzug in R. nicht gewährleistet sei.
  • OLG Saarbrücken, 15.11.2017 - Ausl 12/17

    Internationale Vollstreckungshilfe: Bewilligung der Vollstreckung einer in

    Da die Europäische Union nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 EUV der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) beigetreten ist, ist dies dann der Fall, wenn der ersuchte Staat mit seiner Rechtshilfehandlung dazu beitragen würde, dass der Verfolgte entgegen Art. 3 EMRK der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe ausgesetzt würde (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 19.05.2014 - 1 AK 77/13, juris Rn. 23; OLG Stuttgart, Beschl. v. 08.06.2016 - 1 Ausl 321/15, juris Rn. 2; vgl. auch - allerdings auf einen Verstoß gegen den nach Art. 25 GG völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard sowie gegen unabdingbare verfassungsrechtliche Grundsätze der öffentlichen Ordnung abstellend -: OLG Dresden, Beschl. v. 11.08.2015 - OLG Ausl 78/15, juris Rn. 10; OLG Hamm, Beschl. v. 23.08.2016 - 2 Ausl 125/16, juris Rn. 13).
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