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   OLG Hamm, 23.09.1988 - 20 U 60/88   

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https://dejure.org/1988,3848
OLG Hamm, 23.09.1988 - 20 U 60/88 (https://dejure.org/1988,3848)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.09.1988 - 20 U 60/88 (https://dejure.org/1988,3848)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. September 1988 - 20 U 60/88 (https://dejure.org/1988,3848)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 24; ARB 75 § 25 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB § 25 Abs. 1 S. 2; HGB § 344

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Heranziehung der Vermutung des § 344 HGB; Zuordnung einer Tätigkeit; Privater oder selbständiger Bereich

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 344
  • VersR 1989, 799
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 16.08.1988 - 20 W 57/87

    Grundstückskauf; Baugesellschaft; Ausschlußklausel; SelbständigeTätigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.1988 - 20 U 60/88
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß diese Vermutung auch im Rahmen des § 25 Abs. 1 Satz 2 ARB für die Beantwortung der Frage heranzuziehen ist, ob eine bestimmte rechtsgeschäftliche Tätigkeit dem privaten oder dem selbständigen und freiberuflichen Tätigkeitsbereich des VersNehmers zuzurechnen ist (vgl. Senat, VersR 1987, 402 f. und Zitate, zuletzt Beschl. v. 16.8.1988 Ä 20 W 57/87).«.
  • OLG Hamm, 15.10.1985 - 20 W 27/85
    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.1988 - 20 U 60/88
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß diese Vermutung auch im Rahmen des § 25 Abs. 1 Satz 2 ARB für die Beantwortung der Frage heranzuziehen ist, ob eine bestimmte rechtsgeschäftliche Tätigkeit dem privaten oder dem selbständigen und freiberuflichen Tätigkeitsbereich des VersNehmers zuzurechnen ist (vgl. Senat, VersR 1987, 402 f. und Zitate, zuletzt Beschl. v. 16.8.1988 Ä 20 W 57/87).«.
  • OLG Dresden, 27.09.2012 - 4 U 809/12

    Rechtsschutzversicherung; Privatrechtsschutz; Selbständige

    Die Klägerin ist überdies unstreitig nichtselbständig beschäftigt, so dass auch die Vermutung des § 344 HGB (vgl. etwa OLG Hamm NJW-RR 1989, 344) zu ihren Lasten nicht greift.
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