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   OLG Hamm, 23.09.2014 - 32 Sa 59/14   

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https://dejure.org/2014,28386
OLG Hamm, 23.09.2014 - 32 Sa 59/14 (https://dejure.org/2014,28386)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.09.2014 - 32 Sa 59/14 (https://dejure.org/2014,28386)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. September 2014 - 32 Sa 59/14 (https://dejure.org/2014,28386)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erfüllungsort einer Bürgschaft

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1247
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 03.04.2008 - C-306/06

    01051 Telecom - Richtlinie 2000/35/EG - Bekämpfung von Zahlungsverzug im

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.2014 - 32 Sa 59/14
    Bei Geldschulden handelt es sich anders als die Klägerin ausführt nicht um Bringschulden, sondern um qualifizierte Schickschulden mit der Folge, dass der Erfüllungsort gem. §§ 270 Abs. 4, 269 Abs. 1 BGB der Wohnsitz des Schuldners ist, er aber gem. § 270 Abs. 1 BGB nochmals leisten muss, wenn das Geld auf dem Weg zum Schuldner verlorengeht.Es kann hier dahinstehen, ob eine richtlinienkonforme Auslegung von Art. 3 Abs. 1 lit. c ii der Richtlinie 2000/35/EG (Zahlungsverzugsrichtlinie) dazu führen muss, dass die bloße Versendung des Geldes einen etwaigen Zahlungsverzug nicht beendet oder dessen Eintritt nicht hindert, weil der Gläubiger erst mit der Gutschrift auf seinem Konto sicher über den Betrag verfügen kann und ihn somit im Sinne der genannten Vorschrift "erhalten" hat (so EuGH NJW 08, 1935).

    Zwar wird in Rechtsprechung und Literatur z.T. vertreten, dass diese Auslegung in der Folge dazu führe, dass Geldschulden in Abkehr von der bisherigen herrschenden Meinung zum nationalen Recht nunmehr als Bringschulden zu qualifizieren seien (so z.B. LG Bonn, BeckRS 2005, 13025 als Ausgangsgericht für die v.g. EUGH-Entscheidung; Knöpper, NJW-spezial 09, 105; Klimke, VersR 10, 1259, 1261; ähnlich Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 270 Rn. 1, der aber den Gerichtsstand des Erfüllungsortes gleichwohl am Sitz des Schuldners sieht) und mithin der Erfüllungsort am Sitz des Gläubigers liege (Staudinger, DNotZ 09, 196, 208 f.).

  • LG Bonn, 01.04.2005 - 11 O 112/04

    Verzug, Leistungszeit bei Geldschuld

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.2014 - 32 Sa 59/14
    Zwar wird in Rechtsprechung und Literatur z.T. vertreten, dass diese Auslegung in der Folge dazu führe, dass Geldschulden in Abkehr von der bisherigen herrschenden Meinung zum nationalen Recht nunmehr als Bringschulden zu qualifizieren seien (so z.B. LG Bonn, BeckRS 2005, 13025 als Ausgangsgericht für die v.g. EUGH-Entscheidung; Knöpper, NJW-spezial 09, 105; Klimke, VersR 10, 1259, 1261; ähnlich Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 270 Rn. 1, der aber den Gerichtsstand des Erfüllungsortes gleichwohl am Sitz des Schuldners sieht) und mithin der Erfüllungsort am Sitz des Gläubigers liege (Staudinger, DNotZ 09, 196, 208 f.).
  • OLG Hamm, 13.02.2012 - 32 Sa 5/12

    Verfahrensrecht - Unterschiedliche Gerichtsstände: Örtliche Zuständigkeit?

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.2014 - 32 Sa 59/14
    Zwar geht der Wortlaut des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ("verklagt werden sollen") vom Regelfall einer Zuständigkeitsbestimmung vor Anhängigkeit bzw. Rechtshängigkeit aus; er ist jedoch - wie allgemein anerkannt - zu eng, so dass die Norm insbesondere auch noch nach einer Klageerhebung angewendet werden kann (vgl. vgl. Senat, Beschluss vom 13.2.2012, I-32 SA 5/12, zitiert bei juris.de; Vollkommer in Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 36 Rn 16 m. w. N.).
  • LG Flensburg, 28.12.2023 - 4 O 71/23

    Anspruch des Versicherten auf Zahlung eines Betrags aus einer bei einer

    Denn die von der Klägerin mit dem Antrag zu 1) begehrte Geldleistung ist eine qualifizierte Schickschuld i.S.d. §§ 270 Abs. 4, 269 Abs. 1 BGB bei der der Erfüllungsort am Sitz der Beklagten als vermeintlicher Schuldnerin liegt (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2004 - XI ZR 366/03, NJW-RR 2005, 581; OLG Hamm, Beschluss vom 23.09.2014 - 32 SA 59/14; OLG Stuttgart Urt. v. 2.7.2019 - 6 U 312/18, BeckRS 2019, 13276; OLG Hamm Urt. v. 27.11.2019 - I-31 U 114/18, BeckRS 2019, 34977 Rn. 43).
  • OLG Hamm, 10.10.2017 - 32 SA 50/17

    Gerichtsstandbestimmung; Auswahl eines Gerichts ohne allgemeinen Gerichtsstand

    23.09.2014 (32 Sa 59/14, zitiert nach juris), des Kammergerichts (Beschl. v. 01.06.2006 - 28 AR 28/06 - NJW 2006, 2336), des OLG Frankfurt am Main (Beschl. v. 09.-03.2006 - 21 AR 11/06 - NJW-RR 2006, 864) und des OLG Stuttgart (Beschl. v. 16.11.2015 - 14 AR 2/15 - zitiert nach juris) betreffen nicht die hier zu entscheidende Frage, ob ein Gericht bestimmt werden kann, bei dem keiner der Beklagten seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
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