Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.11.2009 - 31 U 323/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12824
OLG Hamm, 23.11.2009 - 31 U 323/06 (https://dejure.org/2009,12824)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.11.2009 - 31 U 323/06 (https://dejure.org/2009,12824)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. November 2009 - 31 U 323/06 (https://dejure.org/2009,12824)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,12824) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.11.1997 - GSZ 1/97

    Großer Senat für Zivilsachen entscheidet über Freigabeklauseln bei

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2009 - 31 U 323/06
    Der große Senat des BGH hat in seiner Entscheidung vom 27.11.1997 (NJW 98, 671, 676) im Zusammenhang für die Bemessung der Deckungsgrenze bei nachträglicher Übersicherung entschieden, dass in entsprechender Anwendung von §§ 232 ff. BGB hinsichtlich der Wertbemessung von sicherungsübereigneten Waren und sicherungsabgetretenen Forderungen ein Abschlag von 1/3 ausgehend vom Marktpreis bzw. Einkaufspreis vorzunehmen ist.

    Selbst wenn jedoch der in der vorgelegten Bilanz zum 31.12.1999 (Bl. 804 GA) genannte Warenbestand iHv. 2.755.505,- DM (Fortführungswert) zugrunde gelegt würde, wären für die Bemessung des Schätzwertes im Insolvenzfall, der sich nach den Grundsätzen der Entscheidung des großen Senats des BGH vom 27.11.1997 (NJW 98, 671) und der sich der Senat anschließt, nach dem aktuellen Verkehrswert bemisst, die Halbfertigprodukte mit einem Betrag von 753.900,69 DM in Abzug zu bringen, weil diese - wie etwa im Warenprüfbericht vom 06.09.2000 (Anl. B7, Bl. 1147 GA) ausgeführt - aufgrund ihrer auftragsbezogenen Herstellung im Insolvenzfall nur noch vernichtet werden können.

    Für die Frage, ob eine geplante oder ungeplante nachträgliche Übersicherung bei revolvierenden Sicherheiten vorliegt, kommt es nach der Grundsatzentscheidung des großen Senates des BGH vom 27.11.1997 (NJW 98, 671) darauf an, ob die Bewertung des Sicherungsgutes fraglich oder sicher ist.

  • BGH, 12.03.1998 - IX ZR 74/95

    Sittenwidrigkeit einer Sicherungsvereinbarung wegen Übersicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2009 - 31 U 323/06
    Eine ursprüngliche (oder anfängliche) Übersicherung liegt dann vor, wenn bereits bei Vertragsschluss feststeht, dass im noch ungewissen Verwertungsfall zwischen dem realisierbaren Wert der Sicherheit und der gesicherten Forderung ein auffälliges (krasses) Missverhältnis bestehen wird und zudem eine verwerfliche Gesinnung des Sicherungsnehmers hinzutritt (BGH, NJW 98, 2047 = WM 98, 856; Ganter, WM 98, 2045, 2047; Schimansky-Ganter, Bankrechtshandbuch, 3. Aufl. 2007, § 90 Rn. 352).

    unter Inanspruchnahme sachverständiger Hilfe, die Werthaltigkeit der Sicherung genau zu ermitteln sei und sodann aufgrund der Gesamtumstände in tatrichterlichem Ermessen das Vorliegen einer Übersicherung festzustellen sei (BGH NJW 98, 2047; Schimansky-Ganter, Bankrechtshandbuch, 3. Aufl. 2007, § 90 Rn. 352c f.).

    Hiervon könnte nur dann ausgegangen werden, wenn die Bank aus eigensüchtigen Gründen eine Rücksichtslosigkeit gegenüber den berechtigten Belangen des Sicherungsgebers zeigt, die nach sittlichen Maßstäben unerträglich ist (BGH NJW 98, 2047).

  • BGH, 11.01.1990 - IX ZR 58/89

    Rechtsfolgen des Forderungsübergangs auf den Bürgen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2009 - 31 U 323/06
    Insoweit wird jedoch, sofern nicht eine Abrede des Sicherungsgebers mit dem Gläubiger entgegensteht, in analoger Anwendung der §§ 774, 412, 401 BGB eine schuldrechtliche Verpflichtung des Gläubigers zur Übertragung auf den zahlenden Bürgen angenommen (BGH NJW 90, 903).
  • OLG Hamm, 09.10.2001 - 21 U 6/01

    Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Übersicherung und Tilgungsbestimmung bei

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2009 - 31 U 323/06
    Darüber hinaus kann sie jedenfalls aber dann nicht angenommen werden, wenn sich der vertraglichen Vereinbarung ein Freigabeanspruch des Sicherungsgebers für den Fall der Übersicherung entnehmen lässt (OLG Hamm, 21 U 6/01 = WM 02, 451).
  • BGH, 02.03.2000 - IX ZR 328/98

    Formularmäßiger Verzicht auf die Rechte aus § 776 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2009 - 31 U 323/06
    Der BGH hat jedoch in neuerer Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, unter ausdrücklicher Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (zB. BGH NJW 81, 748) entschieden, dass eine solche Abbedingung nicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen kann, weil die entsprechende Klausel gegen § 9 AGBG wegen unangemessener Benachteiligung des Bürgen verstößt (BGH WM 2000, 764).
  • BGH, 24.09.1980 - VIII ZR 291/79

    Bürgschaftsformular der Banken

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2009 - 31 U 323/06
    Der BGH hat jedoch in neuerer Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, unter ausdrücklicher Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (zB. BGH NJW 81, 748) entschieden, dass eine solche Abbedingung nicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen kann, weil die entsprechende Klausel gegen § 9 AGBG wegen unangemessener Benachteiligung des Bürgen verstößt (BGH WM 2000, 764).
  • BGH, 28.04.1994 - IX ZR 248/93

    Formularmäßige Bestellung von Sicherungsgrundschulden ohne Freigabeklausel

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2009 - 31 U 323/06
    Nach der Rechtsprechung des XI. Senat des BGH, der sich der Senat anschließt, ist demgegenüber die Berücksichtigung von Bürgschaften schlechthin ausgeschlossen (BGH WM 96, 56, 57; WM 94, 1161), weil die Art der Sicherheit und die Ausgestaltung der Rechte des Bürgen es schon im Ansatz ausschliessen, für die Berechnung der Bewertung, ab wann eine Übersicherung vorliegt, den Wert einer Bürgschaft hinzuzurechnen.
  • BGH, 21.11.1995 - XI ZR 255/94

    Vereinbarung einer Deckungsobergrenze bei einer Globalabtretung; Auswirkungen der

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2009 - 31 U 323/06
    Nach der Rechtsprechung des XI. Senat des BGH, der sich der Senat anschließt, ist demgegenüber die Berücksichtigung von Bürgschaften schlechthin ausgeschlossen (BGH WM 96, 56, 57; WM 94, 1161), weil die Art der Sicherheit und die Ausgestaltung der Rechte des Bürgen es schon im Ansatz ausschliessen, für die Berechnung der Bewertung, ab wann eine Übersicherung vorliegt, den Wert einer Bürgschaft hinzuzurechnen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht