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   OLG Hamm, 23.11.2018 - 32 SA 51/18   

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https://dejure.org/2018,44718
OLG Hamm, 23.11.2018 - 32 SA 51/18 (https://dejure.org/2018,44718)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.11.2018 - 32 SA 51/18 (https://dejure.org/2018,44718)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. November 2018 - 32 SA 51/18 (https://dejure.org/2018,44718)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 I Nr. 6 ; ZPO § 281
    Gerichtsstandbestimmung; Werklohnklage; Gerichtsstand des Erfüllungsorts; mehrere Bauvorhaben; teilweise Unzuständigkeit; Verweisung; unverbindlich

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bindungswirkung eines Verweisungbeschlusses bei Klage auf Werklohnzahlung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 408
  • NZBau 2019, 180
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.10.1996 - XII ARZ 13/96

    Streitgegenstand gegenläufiger Unterhaltsabänderungsklagen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2018 - 32 SA 51/18
    Einem Verweisungsbeschluss kann insbesondere dann keine Bindungswirkung zukommen, wenn die Verweisung - wie vorliegend - "kraft Sachzusammenhangs" erfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 23.10.1996, XII ARZ 13/96 - Zitat nach juris).

    Einen Gerichtsstand der "Prozessökonomie" bzw. "kraft Sachzusammenhangs" der die Verweisung des gesamten, nicht getrennten Rechtsstreits erlaubt, gibt es hingegen - worauf bereits das Landgericht P zutreffend hingewiesen hat - nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 23.10.1996, XII ARZ 13/96 - Zitat nach juris).

    Dementsprechend war der den gesamten Rechtsstreit umfassende Verweisungsbeschluss des Landgerichts T vom 11.09.2018 insgesamt aufzuheben und die Sache dorthin zurückzugeben (so in Erg. auch BGH, Beschluss vom 23.10.1996, XII ARZ 13/96).

  • BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2018 - 32 SA 51/18
    Hierfür genügt nicht, dass der Beschluss inhaltlich unrichtig oder fehlerhaft ist (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 09.06.2015, X ARZ 115/15, juris Rn 9; BGH, Beschluss vom 17.05.2011, X ARZ 109/11, juris Rn 12; Senat, Beschluss vom 29.07.2011, 32 SA 57/11, juris Rn 19).

    Willkür liegt nur vor, wenn der Verweisungsbeschluss einen über einen einfachen Rechtsfehler hinausgehenden, schwerwiegenden Fehler aufweist, der unter Umständen begangen wurde, die den Verweisungsbeschluss in der Gesamtbetrachtung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar und offensichtlich unhaltbar erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 09.06.2015, X ARZ 115/15, juris Rn 11 m.w.N.).

  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2018 - 32 SA 51/18
    Eine dennoch ausgesprochene Verweisung ist nicht bindend (zum Ganzen: Bacher in BeckOK ZPO, 30. Edition, Stand 15.09.2018, § 281, Rn 6; vgl. a. BGH, Beschluss v. 10.09.2002, X ARZ 217/02, NJW 2002, 3634 - Zitat nach beckonline).

    Das gilt aber nicht, wenn ein unzweifelhaft zuständiges Gericht die Parteien, die sich bis dahin - wie vorliegend - zur Frage einer Verweisung noch nicht geäußert haben, von sich aus auf die angeblich bestehende Möglichkeit bzw. Notwendigkeit einer Verweisung hinweist (BGH, Beschluss vom 10.09.2002, X ARZ 217/02, juris Rn 17).

  • BGH, 05.12.1985 - I ARZ 737/85

    Erfüllungsort bei einem Bauwerkvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2018 - 32 SA 51/18
    Dies hat er nicht getan, sondern sich für ein Verfahren beim Landgericht T entschieden, bei dem nur für die Ansprüche aus dem Bauvorhaben Stadtbankenhaus T der besondere Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO) begründet ist, vgl. BGH, Beschluss v. 05.12.1985, I ARZ 737/85, NJW 1986, S. 935.
  • BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2018 - 32 SA 51/18
    Hierfür genügt nicht, dass der Beschluss inhaltlich unrichtig oder fehlerhaft ist (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 09.06.2015, X ARZ 115/15, juris Rn 9; BGH, Beschluss vom 17.05.2011, X ARZ 109/11, juris Rn 12; Senat, Beschluss vom 29.07.2011, 32 SA 57/11, juris Rn 19).
  • OLG Hamm, 29.07.2011 - 32 Sa 57/11

    Zuständigkeit der Kartellgerichte für Streitigkeiten gem. § 102 EnWG

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2018 - 32 SA 51/18
    Hierfür genügt nicht, dass der Beschluss inhaltlich unrichtig oder fehlerhaft ist (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 09.06.2015, X ARZ 115/15, juris Rn 9; BGH, Beschluss vom 17.05.2011, X ARZ 109/11, juris Rn 12; Senat, Beschluss vom 29.07.2011, 32 SA 57/11, juris Rn 19).
  • BayObLG, 24.06.2021 - 101 AR 64/21

    Ausnahmsweise fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Der Zweck des § 281 ZPO gebiete in einem solchen Fall eine - die Verfahrenstrennung einschließende - Teilverweisung (vgl. BayObLG, Beschluss vom 8. April 2020, 1 AR 23/20, juris Rn. 28; OLG Hamm, Beschluss vom 23. November 2018, 32 SA 51/18, NJW-RR 2019, 408 Rn. 14).
  • BayObLG, 10.02.2021 - 101 AR 154/20

    Umfang der Bindungswirkung des § 35 ZPO bei nachträglicher objektiver

    Der Zweck des § 281 ZPO gebiete in einem solchen Fall eine - die Verfahrenstrennung einschließende - Teilverweisung (OLG Hamm, Beschluss vom 23. November 2018, 32 SA 51/18, NJW-RR 2019, 408 Rn. 14).
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