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   OLG Hamm, 23.12.2004 - 15 W 372/04   

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https://dejure.org/2004,3490
OLG Hamm, 23.12.2004 - 15 W 372/04 (https://dejure.org/2004,3490)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.12.2004 - 15 W 372/04 (https://dejure.org/2004,3490)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Dezember 2004 - 15 W 372/04 (https://dejure.org/2004,3490)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Löschung von Grundpfandrechten

  • Judicialis

    GBO § 19; ; GBO § 27

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundbuchrecht: Deklaratorische Wirkung einer Löschungsbewilligung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Löschung von Grundpfandrechten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2005, 630
  • FGPrax 2005, 58
  • Rpfleger 2005, 252
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Aachen, 05.08.1985 - 3 T 378/84
    Auszug aus OLG Hamm, 23.12.2004 - 15 W 372/04
    Erklärt sich, wie hier, ein Hypothekengläubiger in der Löschungsbewilligung für befriedigt, so ist die Bewilligung als solche bedeutungslos, weil die Hypothek infolge der Befriedigung des Gläubigers auf den Eigentümer (§§ 1143 Abs. 1, 1163 Abs. 1 Satz 2, 1172 Abs. 1, 1173 BGB), den persönlichen Schuldner (§§ 1164, 1174 BGB) oder einen Dritten (§§ 1150, 774 BGB) übergegangen ist (ganz h.M. KG DNotZ 1954, 471; Rpfleger 1965, 366; LG Aachen Rpfleger 1985, 489; Demharter, a.a.O., § 27 Rn. 21 m.w.N.; Bestelmeyer in Meikel, GBO, 9. Aufl., § 27 Rn. 62; Palandt/Bassenge, BGB, § 1144 Rn. 4; MünchKom/Eickmann, BGB, 4. Aufl., § 1144 Rn. 15).
  • OLG Frankfurt, 24.04.2017 - 20 W 93/17

    Kein Recht der Hypothekengläubigerin auf Bewilligung der Löschung der Hypothek

    Insofern reicht eine Erklärung des Hypothekengläubigers, in der sich dieser für befriedigt erklärt, die aber den Zahlenden nicht erkennen lässt, zur Löschung der Hypothek nicht aus (Senat Rpfleger 1997, 103 [OLG Frankfurt am Main 16.10.1996 - 20 W 248/96] ; OLG Hamm FGPrax 2005, 58 [OLG Hamm 23.12.2004 - 15 W 372/04] ; Demharter, aaO, § 27, Rz. 20 ff. Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. A., Rz. 2727 ff.; KEHE-Munzig, aaO, § 27 Rz. 25 f.).
  • OLG München, 28.02.2011 - 34 Wx 101/10

    Grundbuchverfahren: Löschung von Gesamtgrundpfandrechten an Miteigentumsanteilen

    (3) die Person des Zahlenden (vgl. OLG Hamm FGPrax 2005, 58) und bei Zahlung durch einen von mehreren Miteigentümern die Angabe, ob auch für Rechnung des anderen Miteigentümers oder nur für sich bezahlt wurde.

    Ist ihm bekannt, dass der eingetragene Gläubiger nicht der wahre - oder hier: der einzige - Berechtigte ist, so muss auch der Mitberechtigte die Löschung bewilligen (vgl. BayObLGZ 1995, 103; OLG Hamm FGPrax 2005, 58/59; Schöner/Stöber Rn. 2728).

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