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   OLG Hamm, 23.12.2014 - I-15 W 256/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,48854
OLG Hamm, 23.12.2014 - I-15 W 256/14 (https://dejure.org/2014,48854)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.12.2014 - I-15 W 256/14 (https://dejure.org/2014,48854)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Dezember 2014 - I-15 W 256/14 (https://dejure.org/2014,48854)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit mit dem Inhalt der Verpflichtung zur Duldung einer Photovoltaikanlage

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 1019 Satz 1
    Eintragung einer Grunddienstbarkeit zur Nutzung einer Photovoltaikanlage nur bei technischem Eigenverbrauch des erzeugten Stroms durch herrschendes Grundstück

  • ra.de
  • rewis.io
  • notar-drkotz.de

    Eintragungsfähigkeit einer Dienstbarkeit über Berechtigung zur Nutzung einer Photovoltaikanlage

  • rechtsportal.de

    GBO § 31 ; ZPO § 867
    Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit mit dem Inhalt der Verpflichtung zur Duldung einer Photovoltaikanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Photovoltaikanlage als Grunddienstbarkeit? Nur, wenn Eigenverbrauch auf dem Grundstück stattfindet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nutzung einer Photovoltaikanlage als Inhalt einer Grunddienstbarkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nutzung einer Photovoltaikanlage als Inhalt einer Grunddienstbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GBO § 31; ZPO § 867
    Grunddienstbarkeit; Inhalt; Photovoltaikanlage; Strom; Eigenverbrauch; Grundstück

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 330
  • BauR 2015, 1372
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 17.01.1990 - BReg. 2 Z 1/90

    Zwischenverfügung; Heilung; Mangel; Eintragungsantrag; Personenmehrheit;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.12.2014 - 15 W 256/14
    Im grundbuchrechtlichen Eintragungsverfahren kann eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts nach § 18 Abs. 1 S. 1 GBO nur ergehen, wenn einem Eintragungsantrag ein Hindernis entgegen steht, welches der Antragsteller rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung beheben kann (BGHZ 27, 311/313; BayObLGZ 1990, 6/8; Bauer/von Oefele/Wilke, GBO, 3. Aufl., § 18 Rn. 9; Demharter, GBO 29. Aufl., § 18 Rn. 8).
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