Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.02.1982 - 15 W 114/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,4476
OLG Hamm, 24.02.1982 - 15 W 114/81 (https://dejure.org/1982,4476)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.02.1982 - 15 W 114/81 (https://dejure.org/1982,4476)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Februar 1982 - 15 W 114/81 (https://dejure.org/1982,4476)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,4476) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1982, 706 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.10.1974 - II ZB 1/74

    Kapitalerhöhung durch Anteilserhöhung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.1982 - 15 W 114/81
    17. GmbHG §§ 55 Abs. 3, 57 Abs. 2 (Erfordernisse bei der GmbH-Kapitalerhöhung) 1. Eine Kapitalerhöhung bei der GmbH ist auch im Wege der Erhöhung der einzelnen Geschäftsanteile - unabhängig von voller Einzahlung und fehlender Nachschußpflicht - zulässig, soweit die Inhaber der Anteile zu den Gründern gehören (wie BGH NJW 1975, 118 ).

    Geschäftsanteils durch diesen nach § 22 Abs. 4 GmbHG aus (vgl. dazu BGH, a. a. 0., sowie in NJW 1975, 118 ).

    Dies hat der Bundesgerichtshof durch Beschluß vom 24.10.1974 ( NJW 1975, 118 ) auf Vorlage des OLG Frankfurt ausdrücklich entschieden.

  • BGH, 13.07.1964 - II ZR 110/62

    Zusammenlegung von GmbH-Geschäftsanteilen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.1982 - 15 W 114/81
    Im Ausgangspunkt zutreffend ist die vom Amtsgericht und vom Landgericht vertretene Rechtsansicht, daß eine Zusammenlegung mehrerer Geschäftsanteile zwar - entgegen dem vorbehaltlosen Wortlaut des § 15 Abs. 2 GmbHG - nicht schlechthin unzulässig, wohl aber nur dann zulässig ist; wenn die Stammeinlagen auf diese Geschäftsanteile voll geleistet sind und die Satzung keine Nachzahlungspflicht (Nachschußpflicht, § 26 GmbHG ) vorsieht (so: RGZ 142, 36; BGHZ 42, 89 [= DNotZ 1965, 490 ]; ebenso das Schrifttum).
  • LG Traunstein, 18.05.1982 - 2 O 541/82

    Zum Umfang der notariellen Prüfungspflicht bei Gemeinderatsbeschlüssen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.1982 - 15 W 114/81
    (Leitsatz nicht amtlich) LG Traunstein, Urteil vom 18.5.1982 - 2 0 541/82 - Aus dem Tatbestand: Der Beklagte beurkundete am 2.2.78 ein Grundstücksgeschäft zwischen Frau A. und der Gemeinde S. In dem Vertrag wurde u.a. vereinbart, daß die Gemeinde den zur Gastwirtschaft des Veräußerers gehörenden Parkplatz sowie die Zufahrt nach der Kanalisation auf jederzeitiges Verlangen des Veräußerers befestigt, teert bzw. die durch die Kanalisation erfolgten Schäden entsprechend ausbessert.
  • RG, 17.10.1933 - II 108/33

    Steht § 15 Abs. 2 GmbHG. der Zusammenlegung und Neueinteilung von

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.1982 - 15 W 114/81
    Im Ausgangspunkt zutreffend ist die vom Amtsgericht und vom Landgericht vertretene Rechtsansicht, daß eine Zusammenlegung mehrerer Geschäftsanteile zwar - entgegen dem vorbehaltlosen Wortlaut des § 15 Abs. 2 GmbHG - nicht schlechthin unzulässig, wohl aber nur dann zulässig ist; wenn die Stammeinlagen auf diese Geschäftsanteile voll geleistet sind und die Satzung keine Nachzahlungspflicht (Nachschußpflicht, § 26 GmbHG ) vorsieht (so: RGZ 142, 36; BGHZ 42, 89 [= DNotZ 1965, 490 ]; ebenso das Schrifttum).
  • BayObLG, 20.12.1979 - BReg. 1 Z 84/79

    Zu den Anforderungen an die Anmeldung einer GmbH

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.1982 - 15 W 114/81
    Diese Vorschriften dienen im wesentlichen dem Zweck, die in der Form einer GmbH betriebenen Unternehmen auf eine einigermaßen solide und sichere materielle Grundlage zu stellen und die Gründung unlauterer oder mit ungenügenden Mitteln ausgestatteter Geschäftsbetriebe zu vermeiden sowie jede arglistige Täuschung der Öffentlichkeit über die wesentlichen wirtschaftlichen Grundlagen des Unternehmens zu verhindern und zu ahnden (vgl. dazu insbesondere BayObLGZ 1979, 458 ff. _ Rpfleger 1980, 155 ff. [= MittBayNot 1980, 34 m: krit. Anm. Reimann = …
  • OLG Frankfurt, 27.05.1992 - 20 W 134/92

    Prüfungskompetenz des Registerrichters bei Anmeldung einer GmbH

    Daran hält er fest, weil der Gesetzgeber mit der GmbH-Novelle 1980 sich bewußt für eine einfache und rechtlich praktikable Form der Versicherung entschieden und auf den Nachweis der Geldeinlagen gegenüber dem Registergericht durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des Geldinstituts verzichtet hat (vgl. Hachenburg/ Ulmer, 7. Aufl., § 8 GmbHG , Rd.-Nr. 25; Scholz/Winter, a.a.O., § 8 GmbHG , Rd.-Nr. 23; Baumann, MittRhNotK 1982, 224 in einer Anm. zu OLG Hamm = MittRhNotK 1982, 221 = DB 1982, 945 = DNotZ 1982, 706 mit krit. Anm. Kanzleiter; Baumann, DNotZ 1986, 182 ).

    Soweit das BayObLG ( BayObLGZ 1979, 458 = DB 1980, 438 = DNotZ 1980, 646 mit krit. Anm. Kanzleiter = MittBayNot 1980, 34 mit krit. Anm. Reimann = Rpfleger 1980, 155 ) und ihm folgend das OLG Hamm ( DB 1982, 945 = DNotZ 1982, 706 = MittR hNotK 1982, 221; WM 1987, 405 =WuB li C., § 7 G mbHG,1.87 mit Anm. Hüffer) in den ihre Entscheidungen nicht unmittelbar tragenden und deshalb bei Abweichung zur Vorlage nach § 28 Abs. 2 FGG nicht zwingenden Überlegungen ausgeführt haben (obiter dictum auch OLG Düsseldorf DNotZ 1986, 179 und MittRhNotK 1987, 27 f.), in der Einzahlungsversicherung müsse stets auch die Art und Weise der Einlageleistungen näher dargelegt werden (was hier möglicherweise den Registerrichter dazu veranlaßt hat, die Vorlage einer Bankbescheinigung zu verlangen), vermag der Senat dem nicht zu folgen.

  • OLG Hamm, 04.10.1982 - 15 W 293/82

    Sondereigentum an Doppelstockgarage; Instandhaltungskosten für Hebebühne in

    Das LG hat in den Gründen seines Beschlusses zutreffend ausgeführt, daß die Änderung des ursprünglichen AufteiHeti Nr. 11 NOttRb Note( November 1982 5. Handelsrecht/Gesellschaftsrecht - Erfordernisse bei der Kapitalerhöhung der GmbH (OLG Hamm, Beschluß vom 24.2.1981 - 15 W 114/81 mitgeteilt vom Vors. Richter am OLG Dr. Joachim Kuntze, Hamm).
  • BayObLG, 06.07.1984 - BReg. 3 Z 137/84

    Zur Anmeldung einer Kapitalerhöhung gemäß der GmbH-Novelle

    Enthält die Anmeldung die gesetzmäßige Versicherung nicht, so muß die Eintragung der Kapitalerhöhung abgelehnt werden (OLG Hamm OLGZ 1982, 306/308 [hier: II (220) 274 b]: vgl. auch …
  • OLG Hamm, 28.10.1986 - 15 W 3 19/86
    Die gleiche Auffassung hat der Senat für den Fall des § 57 Abs. 2 GmbHG vertreten (DNotZ 1982, 706 [hier: II (220) 274 b]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht