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   OLG Hamm, 24.02.1983 - 15 W 59/83   

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https://dejure.org/1983,4609
OLG Hamm, 24.02.1983 - 15 W 59/83 (https://dejure.org/1983,4609)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.02.1983 - 15 W 59/83 (https://dejure.org/1983,4609)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Februar 1983 - 15 W 59/83 (https://dejure.org/1983,4609)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Eröffnung eines Adoptionsvertrags als letztwillige Verfügung; Annahme eines Testierwillens des Erblassers; Summarische Nachprüfung des Schriftstücks und der zugänglichen Umstände außerhalb der Urkunde; Schlusserbeinsetzung des adoptierten Kinds

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 1746, 1749, 1767, 2260, 2300; FGG § 19
    Erbrecht; Adoptionsvertrag als Verfügung von Todes wegen; Pflicht zur Eröffnung eines Adoptionsvertrages als letztwillige Verfügung; Annahme eines Testierwillens des Erblassers; summarische Nachprüfung des Schriftstücks und der zugänglichen Umstände außerhalb der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1983, 840 (Ls.)
  • Rpfleger 1983, 252
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 26.04.1977 - 1 W 650/77
    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.1983 - 15 W 59/83
    Bedeutungsvoll ist hierbei vor allem die Frage, ob der Erblasser überhaupt eine letztwillige Verfügung hat treffen wollen, ob er also einen Testierwillen (animus testandi) gehabt hat, denn nur bei Vorliegen eines solchen Testierwillens kann in einer sich ihrem äußeren Erscheinungsbild nicht als Testament oder Erbvertrag darstellenden Urkunde eine letztwillige Verfügung gesehen werden (OLG Frankfurt DNotZ 1970, 698, 699; KG OLGZ 1977, 394, 396; Erman/Hense, BGB 7. Aufl. § 2260 Rdn.
  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.1983 - 15 W 59/83
    Aus praktischen Gründen findet - ähnlich wie bei Vorbescheiden in dem Erbscheinsverfahren (vgl. zum Beispiel BGHZ 20, 255) - gegen eine solche Maßnahme die Beschwerde statt, wenn es sich dabei auch lediglich um eine Zwischenentscheidung handelt, die aber die irreparable Eröffnung des Adoptionsvertrages zumindest bis zu der Entscheidung über ein eventuelles Rechtsmittel aufschieben will.
  • OLG Köln, 26.05.2003 - 2 Wx 16/03

    Missbräuchliche Rechtsmitteleinlegung

    Ausgehend von diesen Grundsätzen ist zwar die Ablehnung des Nachlaßgerichts, ein Schriftstück als Testament zu eröffnen, sowie die Ankündigung des Rechtspflegers ein bestimmtes Schriftstück als Testament zu eröffnen, mit einem Rechtsmittel anfechtbar (OLG Hamm, Rpfleger 1983, 252 [253]; Litzenburger in Bamberger/Roth, a.a.O., § 2260 Rn 12; MüKo/Burkart, a.a.O., § 2260 Rn 6, 8, 14; Palandt/Edenhofer, a.a.O., § 2260 Rn 2; Soergel/Harder, a.a.O., § 2260 Rn 15; Staudinger/Baumann, a.a.O., § 2260 Rn 41).
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