Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.02.2012 - I-19 U 151/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,35373
OLG Hamm, 24.02.2012 - I-19 U 151/11 (https://dejure.org/2012,35373)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.02.2012 - I-19 U 151/11 (https://dejure.org/2012,35373)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Februar 2012 - I-19 U 151/11 (https://dejure.org/2012,35373)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,35373) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.05.1994 - XII ZR 24/93

    Haustürwiderrufsgesetz - Erwerbstätigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2012 - 19 U 151/11
    Die von der Beklagten angeführte 'Kaffeemaschinen'-Entscheidung des BGH (NJW 1994, 2759 f.) gibt hierzu indessen aus Sicht des Senats nichts Zwingendes für die Position der Beklagten her, denn dort wurde die selbständige Erwerbstätigkeit bei Anmietung einer Kaffeemaschine zum gewerblichen Verkauf von Kaffee durch einen Bäcker namentlich darauf gestützt, dass der Anschaffungszweck durch die ohnehin schon bestehende Unternehmereigenschaft des Bäckers gewerblich begründet war.

    Eine ausdehnende Auslegung oder Analogie des gesetzlichen Widerrufsrechts zugunsten des Klägers (entspr. § 312 i S. 2 BGB) kommt mangels Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs durch den Gesetzgeber nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 1994, 2759 (2760 aE.).

  • FG München, 25.01.2007 - 14 K 1899/04

    Betrieb einer Photovoltaikanlage als unternehmerische Tätigkeit; Nutzung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2012 - 19 U 151/11
    Die Finanzgerichte (vgl. etwa FG München EFG 2007, 876 f.) gehen ebenfalls von einer Gesamtbetrachtung der Umstände des Einzelfalls aus, wobei die Beurteilung namentlich an der Planung und Auslegung der Anlage ausgerichtet wird.
  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 7/09

    Klärung des Verbraucherbegriffs in § 13 BGB bei natürlichen Personen, die auch

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2012 - 19 U 151/11
    Für derartige Umstände aus seiner Sicht hat dann der Vertragspartner die Darlegungs- und Beweislast, da Unsicherheiten und Zweifel insoweit nach der negativen Formulierung des Gesetzes nicht zu Lasten des Verbrauchers gehen (BGH NJW 2009, 3780 f.; 2007, 2619).
  • BGH, 11.07.2007 - VIII ZR 110/06

    Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB beim Kauf einer Katze

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2012 - 19 U 151/11
    Für derartige Umstände aus seiner Sicht hat dann der Vertragspartner die Darlegungs- und Beweislast, da Unsicherheiten und Zweifel insoweit nach der negativen Formulierung des Gesetzes nicht zu Lasten des Verbrauchers gehen (BGH NJW 2009, 3780 f.; 2007, 2619).
  • OLG Hamm, 11.11.2015 - 12 U 34/15

    Begriff des Unternehmers i.S. von § 14 Abs. 1 BGB

    (vgl. BGH, NJW 2005, S. 1273, 1274; OLG Hamm, Urteil vom 24.02.2012, 19 U 151/11, Rn. 24; jeweils zitiert nach juris.de).
  • LG Stuttgart, 18.02.2021 - 6 O 265/19

    Finanzierter Kauf einer Photovoltaikanlage: Verbrauchereigenschaft bei Betrieb

    Daher ist die Investition in eine Photovoltaikanlage - unabhängig vom tatsächlichen organisatorischen und zeitlichen Aufwand - nach dem sog. Verwaltungsvertragsmodell als originär gewerbliche Tätigkeit zu qualifizieren (so auch FG München, Urteil vom 24.7.2018 - 6 K 1754/18, EFG 2018, 1700 [BeckRS 2018, 22891 Rn. 6, 22, 23]; OLG Hamm, Urteil vom 24.2.2012 - 19 U 151/11, juris Rn. 26).

    Für die Abgrenzung zwischen Verbraucher- und Unternehmerhandeln ist grundsätzlich die objektiv zu bestimmende Zweckrichtung des Rechtsgeschäfts entscheidend, nicht entscheidend sind die persönlichen Verhältnisse und der innere Willen des Klägers (BGH, Urteil vom 18.10.2017 - VIII ZR 32/16 juris Rn. 31; OLG Hamm, Urteil vom 24.2.2012 - 19 U 151/11, juris Rn. 24).Es kommt deshalb nicht darauf an, wie der Kläger selbst das Geschäft qualifiziert und aus welchen Motiven er es abgeschlossen hat.

  • BGH, 26.10.2021 - XI ZR 209/19

    Anspruch gegen einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit auf Rückabwicklung

    Sofern es im Rahmen der neuen Verhandlung und Entscheidung darauf ankommen sollte, ob der Kläger die verfahrensgegenständlichen Verträge als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung geschlossen hat, dürfte zu berücksichtigen sein, dass der Begriff des Unternehmers im Sinne von § 14 BGB nicht identisch ist mit dem Unternehmerbegriff aus § 2 UStG (vgl. Senatsurteil vom 3. März 2020 - XI ZR 461/18, WM 2020, 781 Rn. 11 ff.; anders früher OLG Hamm, Urteil vom 24. Februar 2012 - 19 U 151/11, juris Rn. 27 f.; LG Kleve, NJW-RR 2017, 1137 Rn. 14) und dass hier zwischen den einzelnen Erwerbern und der E. E.     mit dem Kaufvertrag ein Verwaltungs- und Überwachungsvertrag geschlossen wurde, nach dem - wie der Kläger vorgetragen hat - die E. E.    insbesondere die Einspeisevergütung entgegengenommen und weiterverteilt sowie sämtliche Korrespondenz geführt habe, so dass der einzelne Erwerber selbst keinerlei Tätigkeiten habe entfalten müssen.
  • BGH, 26.10.2021 - XI ZR 214/19

    Anspruch gegen einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit auf Rückabwicklung

    Sofern es im Rahmen der neuen Verhandlung und Entscheidung darauf ankommen sollte, ob der Kläger die verfahrensgegenständlichen Verträge als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung geschlossen hat, dürfte zu berücksichtigen sein, dass der Begriff des Unternehmers im Sinne von § 14 BGB nicht identisch ist mit dem Unternehmerbegriff aus § 2 UStG (vgl. Senatsurteil vom 3. März 2020 - XI ZR 461/18, WM 2020, 781 Rn. 11 ff.; anders früher OLG Hamm, Urteil vom 24. Februar 2012 - 19 U 151/11, juris Rn. 27 f.; LG Kleve, NJW-RR 2017, 1137 Rn. 14) und dass hier zwischen den einzelnen Erwerbern und der E. E.     mit dem Kaufvertrag ein Verwaltungs- und Überwachungsvertrag geschlossen wurde, nach dem - wie der Kläger vorgetragen hat - die E. E.     insbesondere die Einspeisevergütung entgegengenommen und weiterverteilt sowie sämtliche Korrespondenz geführt habe, so dass der einzelne Erwerber selbst keinerlei Tätigkeiten habe entfalten müssen.
  • BGH, 26.10.2021 - XI ZR 210/19

    Anspruch gegen einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit auf Rückabwicklung

    Sofern es im Rahmen der neuen Verhandlung und Entscheidung darauf ankommen sollte, ob der Kläger die verfahrensgegenständlichen Verträge als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung geschlossen hat, dürfte zu berücksichtigen sein, dass der Begriff des Unternehmers im Sinne von § 14 BGB nicht identisch ist mit dem Unternehmerbegriff aus § 2 UStG (vgl. Senatsurteil vom 3. März 2020 - XI ZR 461/18, WM 2020, 781 Rn. 11 ff.; anders früher OLG Hamm, Urteil vom 24. Februar 2012 - 19 U 151/11, juris Rn. 27 f.; LG Kleve, NJW-RR 2017, 1137 Rn. 14) und dass hier zwischen den einzelnen Erwerbern und der E. E.     mit dem Kaufvertrag ein Verwaltungs- und Überwachungsvertrag geschlossen wurde, nach dem - wie der Kläger vorgetragen hat - die E. E.     insbesondere die Einspeisevergütung entgegengenommen und weiterverteilt sowie sämtliche Korrespondenz geführt habe, so dass der einzelne Erwerber selbst keinerlei Tätigkeiten habe entfalten müssen.
  • BGH, 11.01.2022 - XI ZR 215/19

    Rückabwicklung kreditfinanzierter Investitionen von in einem Solarpark

    Sofern es im Rahmen der neuen Verhandlung und Entscheidung darauf ankommen sollte, ob die Klägerin die verfahrensgegenständlichen Verträge als Verbraucherin im Sinne von § 13 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung geschlossen hat, dürfte zu berücksichtigen sein, dass der Begriff des Unternehmers im Sinne von § 14 BGB nicht identisch ist mit dem Unternehmerbegriff aus § 2 UStG (vgl. Senatsurteil vom 3. März 2020 - XI ZR 461/18, WM 2020, 781 Rn. 11 ff.; anders früher OLG Hamm, Urteil vom 24. Februar 2012 - 19 U 151/11, juris Rn. 27 f.; LG Kleve, NJW-RR 2017, 1137 Rn. 14) und dass hier zwischen den einzelnen Erwerbern und der E. E.    mit dem Kaufvertrag ein Verwaltungs- und Überwachungsvertrag geschlossen wurde, nach dem - wie die Klägerin vorgetragen hat - die E. E.    insbesondere die Einspeisevergütung entgegengenommen und weiterverteilt sowie sämtliche Korrespondenz geführt habe, so dass der einzelne Erwerber selbst keinerlei Tätigkeiten habe entfalten müssen.
  • BGH, 26.10.2021 - XI ZR 217/19

    Anspruch gegen einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit auf Rückabwicklung

    Sofern es im Rahmen der neuen Verhandlung und Entscheidung darauf ankommen sollte, ob der Kläger die verfahrensgegenständlichen Verträge als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung geschlossen hat, dürfte zu berücksichtigen sein, dass der Begriff des Unternehmers im Sinne von § 14 BGB nicht identisch ist mit dem Unternehmerbegriff aus § 2 UStG (vgl. Senatsurteil vom 3. März 2020 - XI ZR 461/18, WM 2020, 781 Rn. 11 ff.; anders früher OLG Hamm, Urteil vom 24. Februar 2012 - 19 U 151/11, juris Rn. 27 f.; LG Kleve, NJW-RR 2017, 1137 Rn. 14) und dass hier zwischen den einzelnen Erwerbern und der E. E.     mit dem Kaufvertrag ein Verwaltungs- und Überwachungsvertrag geschlossen wurde, nach dem - wie der Kläger vorgetragen hat - die E. E.     insbesondere die Einspeisevergütung entgegengenommen und weiterverteilt sowie sämtliche Korrespondenz geführt habe, so dass der einzelne Erwerber selbst keinerlei Tätigkeiten habe entfalten müssen.
  • BGH, 26.10.2021 - XI ZR 216/19

    Rückabwicklung der kreditfinanzierten Investition in eine in einem Solarpark

    Sofern es im Rahmen der neuen Verhandlung und Entscheidung darauf ankommen sollte, ob der Kläger die verfahrensgegenständlichen Verträge als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung geschlossen hat, dürfte zu berücksichtigen sein, dass der Begriff des Unternehmers im Sinne von § 14 BGB nicht identisch ist mit dem Unternehmerbegriff aus § 2 UStG (vgl. Senatsurteil vom 3. März 2020 - XI ZR 461/18, WM 2020, 781 Rn. 11 ff.; anders früher OLG Hamm, Urteil vom 24. Februar 2012 - 19 U 151/11, juris Rn. 27 f.; LG Kleve, NJW-RR 2017, 1137 Rn. 14) und dass hier zwischen den einzelnen Erwerbern und der E. E.     mit dem Kaufvertrag ein Verwaltungs- und Überwachungsvertrag geschlossen wurde, nach dem - wie der Kläger vorgetragen hat - die E. E.     insbesondere die Einspeisevergütung entgegengenommen und weiterverteilt sowie sämtliche Korrespondenz geführt habe, so dass der einzelne Erwerber selbst keinerlei Tätigkeiten habe entfalten müssen.
  • BGH, 26.10.2021 - XI ZR 218/19

    Rückabwicklung der kreditfinanzierten Investition in eine in einem Solarpark

    Sofern es im Rahmen der neuen Verhandlung und Entscheidung darauf ankommen sollte, ob der Kläger die verfahrensgegenständlichen Verträge als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung geschlossen hat, dürfte zu berücksichtigen sein, dass der Begriff des Unternehmers im Sinne von § 14 BGB nicht identisch ist mit dem Unternehmerbegriff aus § 2 UStG (vgl. Senatsurteil vom 3. März 2020 - XI ZR 461/18, WM 2020, 781 Rn. 11 ff.; anders früher OLG Hamm, Urteil vom 24. Februar 2012 - 19 U 151/11, juris Rn. 27 f.; LG Kleve, NJW-RR 2017, 1137 Rn. 14) und dass hier zwischen den einzelnen Erwerbern und der E. E.    mit dem Kaufvertrag ein Verwaltungs- und Überwachungsvertrag geschlossen wurde, nach dem - wie der Kläger vorgetragen hat - die E. E.      insbesondere die Einspeisevergütung entgegengenommen und weiterverteilt sowie sämtliche Korrespondenz geführt habe, so dass der einzelne Erwerber selbst keinerlei Tätigkeiten habe entfalten müssen.
  • LG Arnsberg, 27.01.2015 - 1 O 94/14

    Kostenerstattungbegehren eines Grundstückseigentümers bzgl. der im Zusammenhang

    Gemäß § 13 BGB ist das rechtsgeschäftliche Handeln einer natürlichen Person grundsätzlich als Verbraucherhandeln anzusehen, Zweifel gehen insoweit nicht zulasten des Verbrauchers (vgl. BGH, NJW 2009, 3780 f.; OLG Hamm, 19 U 151/11; BGH VIII ZR 121/12).
  • AG Tauberbischofsheim, 16.07.2015 - 1 C 389/14

    Darlehensvertrag: Wirksamkeit der Vereinbarung eines Bearbeitungsentgelts in

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht