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OLG Hamm, 24.03.1983 - 7 WF 125/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 1378, 1384
Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Beschränkung des Zugewinnausgleichs; Stichtag für die Berechnung des Zugewinns gemäß § 1384 BGB; Stichtag für die Feststellung des Vermögens gemäß § 1378 Abs. 2 BGB; keine Änderung der Rechtslage durch das Erste ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Marl - 12 F 351/82
- OLG Hamm, 24.03.1983 - 7 WF 125/83
Papierfundstellen
- FamRZ 1983, 592
Wird zitiert von ...
- OLG Oldenburg, 02.09.1987 - 4 UF 40/87
Unterhaltspflichtiger; Spielbankgewinn; Leistungsfähigkeit; Verspielen des …
Obwohl es für die Begrenzung der Ausgleichsforderung auf das Vermögen des Verpflichteten bei der Beendigung des Güterstandes nicht auf die Zustellung des Scheidungsantrages (§ 1384 BGB), sondern auf den Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft hinsichtlich des Scheidungsausspruchs ankommt (ganz herrschende Meinung, vgl. OLG Hamm FamRZ 1983, 592 mwN), kann in fast allen Fällen im Verbund über den Zugewinnausgleich entschieden werden, weil in der Regel die Annahme gerechtfertigt ist, daß bis zu dem erwähnten Zeitpunkt das Vermögen des Verpflichteten nicht unter den Betrag der Ausgleichsforderung sinkt, der ja nur die Hälfte des erzielten Zugewinns ausmacht (…vgl. Philippi, aaO).