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OLG Hamm, 24.03.2010 - I-11 U 65/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Haftung für eine unrichtige Auskunft
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 839 Abs. 1
Amtshaftung wegen Erteilung einer unrichtigen Auskunft über die Identität eines Schaustellers auf einer Kirmes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Amtshaftung wegen Erteilung einer unrichtigen Auskunft über die Identität eines Schaustellers auf einer Kirmes
Verfahrensgang
- LG Bochum, 30.01.2009 - 5 O 80/08
- OLG Hamm, 24.03.2010 - I-11 U 65/09
Papierfundstellen
- MDR 2010, 991
Wird zitiert von ...
- OLG Zweibrücken, 23.06.2016 - 6 U 3/16
Amtshaftung; gesetzliche Rentenversicherung
Aus den sozialrechtlichen Vorschriften lässt sich nicht ableiten, dass das Auskunftsbegehren eines Rentenanwärters zugleich im wirtschaftlichen Interesse seiner Ehefrau gestellt wird und dass auf Seiten der angesprochenen Mitarbeiter der Beklagten kein Zweifel daran bestehen konnte, dass das Auskunftsersuchen des Rentenanwärters zumindest auch der Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen der Klägerin dienen sollte (zu einem Fall der Drittbezogenheit der Behördenauskunft siehe OLG Hamm MDR 2010, 991 = OLG Hamm, Urteil vom 24.3.2010 - 11 U 65/09 - juris).