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   OLG Hamm, 24.03.2020 - I-21 W 11/20   

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https://dejure.org/2020,6436
OLG Hamm, 24.03.2020 - I-21 W 11/20 (https://dejure.org/2020,6436)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.03.2020 - I-21 W 11/20 (https://dejure.org/2020,6436)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. März 2020 - I-21 W 11/20 (https://dejure.org/2020,6436)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung zu Gunsten des Streithelfers?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung zu Gunsten des Streithelfers? (IBR 2020, 329)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Essen, 07.01.2020 - 6 OH 25/17

    Kostentragungspflicht nach Verstreichenlassen der Klageerhebungsfrist

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2020 - 21 W 11/20
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 7.1.2020 in der Fassung des Beschlusses vom 10.2.2020, wonach die Antragsteller die Kosten der Streithelfer im selbständigen Beweisverfahren 6 OH 25/17 zu tragen haben, aufgehoben.

    Mit Beschluss vom 7.1.2020 hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen den Antragstellern dann die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens 6 OH 25/17 gem. § 494a II ZPO auferlegt (Bl. 310-312).

  • BGH, 23.07.2009 - VII ZB 3/07

    Möglichkeit einer Entscheidung über die durch eine Nebenintervention auf Seiten

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2020 - 21 W 11/20
    Die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens sind vielmehr Kosten des Hauptsacheverfahrens, über die grundsätzlich in diesem entschieden wird (BGH NJW 2009, 3240, 3241).

    Daraus folgt, dass zugunsten eines Streithelfers bei einem Beitritt auf Seiten des später verklagten Antragsgegners keine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren möglich ist (BGH NJW 2009, 3240, 3241; Huber, a.a.O., Rn. 5a).

  • OLG Hamm, 30.07.2013 - 21 U 84/12

    Aufhebung und Zurückverweisung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2020 - 21 W 11/20
    Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren über die Kosten eines im selbständigen Beweisverfahren beigetretenen Streithelfers hat nämlich von Amts wegen zu ergehen und setzt dessen Beitritt im Hauptsacheverfahren nicht voraus (BGH BauR 2014, 585, 586; Sacher, a.a.O., Rn. 65).
  • BGH, 13.12.2006 - XII ZB 176/03

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach Klagerücknahme im

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2020 - 21 W 11/20
    Rechtzeitige Klageerhebung im Sinne von § 494a ZPO setzt Identität der Parteien und des Streitgegenstandes von selbständigem Beweisverfahren und Hauptprozess voraus, also dass derjenige Anspruch eingeklagt wird, zu dessen Vorbereitung oder Abwehr selbständig Beweis erhoben wurde (BGH NJW 2007, 1279, 1281; Huber in Musielak/Voit, ZPO, 16. Aufl., § 494a Rn. 5).
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