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   OLG Hamm, 24.05.2011 - II-2 WF 100/11   

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https://dejure.org/2011,14059
OLG Hamm, 24.05.2011 - II-2 WF 100/11 (https://dejure.org/2011,14059)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.05.2011 - II-2 WF 100/11 (https://dejure.org/2011,14059)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Mai 2011 - II-2 WF 100/11 (https://dejure.org/2011,14059)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1181
  • FamRZ 2011, 1745
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Oldenburg, 14.12.2010 - 13 WF 154/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für den Unterhaltsschuldner im vereinfachten

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2011 - 2 WF 100/11
    Dies bedarf gegebenenfalls einer umfassenden rechtlichen Beratung, die nur durch einen Rechtsanwalt, nicht aber durch die Rechtsantragsstelle gewährleistet werden kann (in diesem Sinne auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.12.2010, Az. 13 WF 154/10, NJW-RR 2011, 586).
  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2011 - 2 WF 100/11
    Hierbei ist von entscheidender Bedeutung, ob ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte, wobei auch auf die subjektiven Fähigkeiten des betroffenen Beteiligten abzustellen ist (BGH, Beschluss vom 23.6.2010, Az. XII ZB 232/09, FamRZ 2010, 1427 = NJW 2010, 3029).
  • OLG Hamm, 26.09.2013 - 2 WF 176/13

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren

    Grundsätzlich kann - worauf die Antragstellerin zutreffend verweist - auch für den Antragsgegner im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts bewilligt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Mai 2011 - II-2 WF 100/11 - FamRZ 2011, 1745; OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 13 WF 154/10 - FamRZ 2011, 917; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. März 2007 - 2 WF 111/07 - FamRZ 2008, 420).

    Er hat dann gem. § 240 FamFG ein Abänderungsverfahren anzustrengen, um dort seine Leistungsunfähigkeit geltend zu machen, wodurch höhere Kosten verursacht werden (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Mai 2011 - II-2 WF 100/11 - FamRZ 2011, 1745).

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