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   OLG Hamm, 24.06.2005 - 9 U 37/05   

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https://dejure.org/2005,6452
OLG Hamm, 24.06.2005 - 9 U 37/05 (https://dejure.org/2005,6452)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.06.2005 - 9 U 37/05 (https://dejure.org/2005,6452)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Juni 2005 - 9 U 37/05 (https://dejure.org/2005,6452)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Sachverständiger, falsches Gutachten, Haftung, Vereidigung, Falscheid

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 823 Abs. 2 BGB, 163, 154 StGB
    Sachverständiger, falsches Gutachten, Haftung, Vereidigung, Falscheid

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Sachverständigen wegen eines vermeintlich falschen gerichtlichen Gutachtens; Strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 154; ; StGB § 163

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 2; StGB § 154 § 155 § 163
    Haftung des Sachverständigen bei falschem gerichtlichen Gutachten - Sachverständigeneid; Meineid oder fahrlässiger Falscheid?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung für falsches gerichtliches Gutachten nach altem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Sachverständigen wegen fahrlässigen Falscheids bzw. Meineids? (IBR 2006, 1070)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 06.08.1986 - 4 U 41/86

    Gerichtlicher Sachverständige; Prozeßparteien; Vertragliche Beziehungen; Positive

    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.2005 - 9 U 37/05
    Zwar dient § 163 StGB, der den fahrlässigen Falscheid unter Strafe stellt, auch dem Schutz des Privatvermögens (OLG Hamburg, OLGR 2001, Seite 57; OLG Brandenburg, MDR 2000, Seite 1076; OLG Düsseldorf, NJW 1986, Seite 2891).

    Es ist nicht ersichtlich, daß der Beklagte, was für die Bejahung eines solchen Anspruchs erforderlich wäre (BGH NJW 2003, Seite 2825; OLG Düsseldorf, NJW 1986, S. 2891), durch nachlässige Ermittlungen zu den Grundlagen seines Auftrages oder gar ins Blaue gemachte Angaben sich der Gutachtensaufgabe leichtfertig entledigt und damit eine Rücksichtlosigkeit gegenüber der Klägerin an den Tag gelegt hätte, die angesichts der Bedeutung, die das Gutachten hatte und der vom Beklagten in Anspruch genommenen Kompetenz als gewissenlos hätte bezeichnet werden können.

    6. Schließlich ist auch ein Anspruch aus § 839 iVm Art. 34 GG nicht gegeben, da die Gutachtenerstattung eines Gerichtssachverständigen keine hoheitliche Tätigkeit ist (OLG Hamm, VerR 1995, S. 225; OLG Düsseldorf, NJW 1986, Seite 2891; OLG München, VersR 1977, S. 482).

  • BGH, 20.05.2003 - VI ZR 312/02

    Haftung des mit der Ermittlung des Verkehrswerts im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.2005 - 9 U 37/05
    Die Klägerin kann auch keine vertraglichen Rechte aus dem im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens vor dem Amtsgericht B begründeten Vertragsverhältnis zwischen dem Gericht und dem Beklagten herleiten, da dieses dem öffentlichen Recht unterliegt und deshalb keine privatrechtlichen Ansprüche begründet (BGH, NJW 2003, Seite 2825).

    Es ist nicht ersichtlich, daß der Beklagte, was für die Bejahung eines solchen Anspruchs erforderlich wäre (BGH NJW 2003, Seite 2825; OLG Düsseldorf, NJW 1986, S. 2891), durch nachlässige Ermittlungen zu den Grundlagen seines Auftrages oder gar ins Blaue gemachte Angaben sich der Gutachtensaufgabe leichtfertig entledigt und damit eine Rücksichtlosigkeit gegenüber der Klägerin an den Tag gelegt hätte, die angesichts der Bedeutung, die das Gutachten hatte und der vom Beklagten in Anspruch genommenen Kompetenz als gewissenlos hätte bezeichnet werden können.

  • OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 137/99

    Haftung des Sachverständigen für fehlerhaftes Verkehrswertgutachten

    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.2005 - 9 U 37/05
    Zwar dient § 163 StGB, der den fahrlässigen Falscheid unter Strafe stellt, auch dem Schutz des Privatvermögens (OLG Hamburg, OLGR 2001, Seite 57; OLG Brandenburg, MDR 2000, Seite 1076; OLG Düsseldorf, NJW 1986, Seite 2891).

    Sie muß das Gewicht einer Bekräftigung haben, sie muß über den bloßen Hinweis auf ein vergangenes Geschehen hinausgehen (OLG Brandenburg, MDR 2000, Seite 1076).

  • OLG Frankfurt, 06.07.2000 - 15 U 62/99

    Haftung des Sachverständigen für fehlerhaftes Verkehrswertgutachten

    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.2005 - 9 U 37/05
    Insbesondere scheidet ein Vertrag zugunsten Dritter oder ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter aus (OLG Brandenburg, MDR 2000; Seite 1076, 0LG Frankfurt/Main, Baurecht 2000, Seite 1521).
  • OLG Hamburg, 06.09.2000 - 14 W 34/00

    Haftung des gerichtlichen Sachverständigen wegen Unrichtigkeit des Gutachtens

    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.2005 - 9 U 37/05
    Zwar dient § 163 StGB, der den fahrlässigen Falscheid unter Strafe stellt, auch dem Schutz des Privatvermögens (OLG Hamburg, OLGR 2001, Seite 57; OLG Brandenburg, MDR 2000, Seite 1076; OLG Düsseldorf, NJW 1986, Seite 2891).
  • OLG München, 14.05.1968 - Ws 265/68
    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.2005 - 9 U 37/05
    Hinzu kommt, dass dieser schriftliche Hinweis, ebenso wie das schrifliche Gutachten insgesamt (OLG Müchen, MDR 1968, Seite 939), auch keine "Aussage" des Beklagten ist, die er sodann beschworen hätte.
  • OLG München, 19.10.1973 - 8 U 4203/72
    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.2005 - 9 U 37/05
    6. Schließlich ist auch ein Anspruch aus § 839 iVm Art. 34 GG nicht gegeben, da die Gutachtenerstattung eines Gerichtssachverständigen keine hoheitliche Tätigkeit ist (OLG Hamm, VerR 1995, S. 225; OLG Düsseldorf, NJW 1986, Seite 2891; OLG München, VersR 1977, S. 482).
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