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   OLG Hamm, 24.06.2013 - 8 U 125/12   

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https://dejure.org/2013,17872
OLG Hamm, 24.06.2013 - 8 U 125/12 (https://dejure.org/2013,17872)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.06.2013 - 8 U 125/12 (https://dejure.org/2013,17872)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Juni 2013 - 8 U 125/12 (https://dejure.org/2013,17872)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 01.03.2021 - 8 U 61/20

    Verein, Mitgliederversammlung, Beschlussmängel

    Dass es sich bei den Klägern nach den entsprechenden Personalstatuten um nationale Vereine handelt, scheint nicht zweifelhaft (Senat, Urteil vom 24.06.2013, 8 U 125/12, juris, Rn. 58).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 02.07.2007, II ZR 111/05, NJW 2008, 69, Rn. 36), der der Senat folgt (Senat, Urteil vom 24.06.2013, 8 U 125/12, juris, Rn. 59 und Urteil vom 09.05.2016, 8 U 142/12), kommt im Vereinsrecht bei der Behandlung fehlerhafter Beschlüsse eine entsprechende Anwendung der §§ 241 ff. AktG wegen der Vielgestaltigkeit vereinsrechtlicher Zusammenschlüsse und der darum anders gelagerten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 09.11.1972, II ZR 63/71, NJW 1973, 235), sodass Mängel von Vereinsbeschlüssen mit Hilfe der allgemeinen Feststellungsklage zu verfolgen sind.

    Beschlüsse, die unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder zwingende Satzungsbestimmungen gefasst sind, sind nichtig (Senat, Urteil vom 24.06.2013, 8 U 125/12, juris, Rn. 61; Senat, Urteil vom 09.05.2016, 8 U 141/12; Wagner in: Reichert, Handbuch Vereins- und Verbandsrecht, 14. Aufl., Kap. 2 Rn. 1922 ff.).

  • OLG Zweibrücken, 08.05.2014 - 3 W 57/13

    Eintragung in das Vereinsregister: Anmeldung der einzutragenden Vorstandsänderung

    angesichts der Mehrheitsverhältnisse - 47 Ja-Stimmen bei 74 anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern - in relevanter Weise hätte beeinflussen können (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 24.6.2013, Az. 8 U 125/12, zitiert nach juris; BGH, MDR 2007, 1446).
  • VG Wiesbaden, 17.07.2018 - 1 K 1171/15

    Beweiskraft des Zählerstandes einer Wasseruhr

    Habe der Kunde nach Zugang der Wasserrechnung Zweifel an der Funktionstüchtigkeit eines bereits ausgebauten Wasserzählers angemeldet, ohne zugleich einen Antrag auf Nachprüfung zu stellen, so habe das Versorgungsunternehmen entweder selbst eine Nachprüfung des Wasserzählers zu veranlassen oder den Wasserzähler zumindest aufzubewahren, um eine spätere Nachprüfung zu ermöglichen (Kammergericht Berlin, Beschluss vom 04.02.2013 - 8 U 125/12 -).
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