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   OLG Hamm, 24.07.2003 - 23 U 16/03   

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https://dejure.org/2003,12684
OLG Hamm, 24.07.2003 - 23 U 16/03 (https://dejure.org/2003,12684)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.07.2003 - 23 U 16/03 (https://dejure.org/2003,12684)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Juli 2003 - 23 U 16/03 (https://dejure.org/2003,12684)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbrechung der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters bzw. der Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts; Voraussetzungen für den Übergang der Verwaltungsbefugnis und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Insolvenzschuldners auf den vorläufigen ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Begriff des Aushandelns i.S.d. § 1 Abs. 2 AGBG; Haftung des GmbH-Geschäftsführers auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.02.1989 - IX ZR 182/87

    Anspruch des Schuldners auf Rückgewähr der Bürgschaft und ggf. auf Herausgabe der

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2003 - 23 U 16/03
    Die mithin ohne Rechtsgrund durch Leistung der Klägerin erlangten Bürgschaftsurkunden der Sparkassen T3 und M hat die Beklagte zu 1) an diese herauszugeben (vgl. BGH, NJW 1989, 1482 f.).
  • BGH, 11.12.1978 - II ZR 235/77

    Mängelbeseitigungspflicht auch des persönlich haftenden Gesellschafters;

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2003 - 23 U 16/03
    Schuldet eine KG - wie hier - die Herausgabe einer Sache (§ 883 ZPO), so hat der Gesellschaftsgläubiger ein berechtigtes Interesse, einen Herausgabetitel auch gegen den persönlich haftenden Gesellschafter, hier: die Beklagte zu 2) als Komplementär-Gesellschafterin der Beklagten zu 1), zu erlangen und sei es auch nur, um aufgrund dieses Titels gegen diesen Gesellschafter im Falle der Nichterfüllung der Herausgabepflicht durch die Gesellschaft Schadensersatzansprüche nach § 283 BGB geltend machen zu können (vgl. Schlegelberger-Schmidt, HGB, 5. Aufl., § 128 Anm. 26 mwN; vgl. auch BGH, NJW 1987, 2367; 1979, 1361, 1362; BGH BB 1974, 482).
  • BGH, 03.02.1993 - IV ZR 106/92

    Keine formularmäßige Provisionspflicht bei Zwangsversteigerungserwerb -

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2003 - 23 U 16/03
    Ihm muss Gestaltungsfreiheit zur Wahrung seiner eigenen Interessen erkennbar eingeräumt werden (BGH, NJW 1992, 1107, 2760; NJW-RR 1993, 504; WM 1995, 1456).
  • BGH, 10.10.1991 - VII ZR 289/90

    Voraussetzungen des Aushandelns

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2003 - 23 U 16/03
    Ihm muss Gestaltungsfreiheit zur Wahrung seiner eigenen Interessen erkennbar eingeräumt werden (BGH, NJW 1992, 1107, 2760; NJW-RR 1993, 504; WM 1995, 1456).
  • OLG Schleswig, 14.09.2000 - 7 U 83/99

    Allgemeine Geschäftsbedignungen - Bedingungen für bestimmte Zahl von Verträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2003 - 23 U 16/03
    Dies setzt eine gründliche Erörterung der in Betracht kommenden alternativen Vertragsgestaltungen voraus (vgl. OLG Schleswig MDR 2001, 262, 263).
  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 208/00

    Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2003 - 23 U 16/03
    Hierzu zählt wegen der mit ihr verbundenen einseitigen Benachteiligung des Unternehmers nicht die Ablösung des Einbehalts durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern (vgl. BGH, NJW 2002, 894 mwN).
  • BGH, 06.12.2002 - V ZR 220/02

    Voraussetzungen des Aushandelns von Vertragsbedingungen; Benachteiligung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2003 - 23 U 16/03
    Ein "Aushandeln" im Sinne des § 1 Abs. 2 AGBG ist gegeben , wenn der Verwender die von ihm vorformulierte Vertragsbedingung als eine von mehreren Alternativen anbietet und hierbei ernsthaft zum Ausdruck bringt, zur Vereinbarung der alternativ angebotenen Vertragsbedingungen ernsthaft bereit zu sein (vgl. BGH, NJW 2003, 1313, 1314).
  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 70/98

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2003 - 23 U 16/03
    Hierzu wäre ein allgemeines Verfügungsgebot nach den §§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alt.; 22 Abs. 1 Satz 1 InsO erforderlich gewesen, das nicht vorliegt (vgl. BGH NJW 1999, 2822; vgl. auch Zöller-Greger, ZPO, 23. Aufl., § 240 Rn 5 mwN).
  • BGH, 01.04.1987 - VIII ZR 15/86

    Haftung des Komplementärs im Rahmen eines Mietverhältnisses der KG

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2003 - 23 U 16/03
    Schuldet eine KG - wie hier - die Herausgabe einer Sache (§ 883 ZPO), so hat der Gesellschaftsgläubiger ein berechtigtes Interesse, einen Herausgabetitel auch gegen den persönlich haftenden Gesellschafter, hier: die Beklagte zu 2) als Komplementär-Gesellschafterin der Beklagten zu 1), zu erlangen und sei es auch nur, um aufgrund dieses Titels gegen diesen Gesellschafter im Falle der Nichterfüllung der Herausgabepflicht durch die Gesellschaft Schadensersatzansprüche nach § 283 BGB geltend machen zu können (vgl. Schlegelberger-Schmidt, HGB, 5. Aufl., § 128 Anm. 26 mwN; vgl. auch BGH, NJW 1987, 2367; 1979, 1361, 1362; BGH BB 1974, 482).
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