Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.07.2012 - I-10 U 85/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31551
OLG Hamm, 24.07.2012 - I-10 U 85/09 (https://dejure.org/2012,31551)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.07.2012 - I-10 U 85/09 (https://dejure.org/2012,31551)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Juli 2012 - I-10 U 85/09 (https://dejure.org/2012,31551)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,31551) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Schadensersatzansprüche gegen den Testamentsvollstrecker, Verletzung von Sorgfaltspflichten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 2219, 2216
    Schadensersatzansprüche gegen den Testamentsvollstrecker, Verletzung von Sorgfaltspflichten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Testamentsvollstreckers wegen Einkommensteuerpflicht der Erben aus der Vereinnahmung von Erlösen aus der Liquidation eines im Nachlass befindlichen Unternehmens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2219; BGB § 2216
    Haftung des Testamentsvollstreckers wegen Einkommensteuerpflicht der Erben aus der Vereinnahmung von Erlösen aus der Liquidation eines im Nachlass befindlichen Unternehmens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Testamentsvollstrecker haftet nicht für im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Nachlasses abgegebene Steuererklärungen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Hamm, 24.07.2012 - 10 U 109/09

    Erwerb eines Nachlaßgrundstücks durch Miterben-Testamentsvollstrecker

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2012 - 10 U 85/09
    Mit dem zeitgleich vor dem Senat anhängigen Zivilverfahren 4 O 91/06 - Landgericht Dortmund = 10 U 109/09 Oberlandesgericht Hamm machen die Kläger zu 1), 2), 3), 5) und 10) Schadensersatzansprüche wegen der Liquidation der nachlasszugehörigen J AG, wegen der im Dezember 1996 veranlaßten Veräußerung von deren Liegenschaft in M2 und wegen einer Wertpapierveräußerung der J AG im Februar 1997 geltend.

    Die Prozessakten 4 O 62/05 - Landgericht Dortmund = 10 U 1/06 - Oberlandesgericht Hamm und 4 O 91/06 - Landgericht Dortmund = 10 U 109/09 Oberlandesgericht Hamm haben zur Information des Senates vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Anderes gilt nur, soweit mit dem Schriftsatz vom 08.06.2012 unter "Umstellung der Klagebegründung" die streitgegenständliche Zahlungsforderung nun auf Sachverhalte gestützt worden ist, die bereits seit dem Jahr 2006 Prozessgegenstand des Parallelverfahrens 4 O 91/06 - LG Dortmund = 10 U 109/09 - Oberlandesgericht Hamm sind.

    Soweit die Kläger mit Schriftsatz vom 16.07.2012 darauf hingewiesen haben, ein Zuwarten mit der Erbauseinandersetzung aus steuerlichen Gründen habe jedenfalls dem mutmaßlichen Erblasserwillen entsprochen, und hierzu auf "den umfangreichen Vortrag" in der Parallelsache 10 U 109/09 "Bezug genommen" worden ist, genügt dieser pauschale Hinweis erkennbar nicht den prozessualen Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Berufungsvortrag.

  • LG Dortmund, 13.08.2009 - 4 O 91/06

    Anspruch von Miterben gegen Testamentvollstrecker auf Schadensersatz wegen Ratens

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2012 - 10 U 85/09
    Mit dem zeitgleich vor dem Senat anhängigen Zivilverfahren 4 O 91/06 - Landgericht Dortmund = 10 U 109/09 Oberlandesgericht Hamm machen die Kläger zu 1), 2), 3), 5) und 10) Schadensersatzansprüche wegen der Liquidation der nachlasszugehörigen J AG, wegen der im Dezember 1996 veranlaßten Veräußerung von deren Liegenschaft in M2 und wegen einer Wertpapierveräußerung der J AG im Februar 1997 geltend.

    Die Prozessakten 4 O 62/05 - Landgericht Dortmund = 10 U 1/06 - Oberlandesgericht Hamm und 4 O 91/06 - Landgericht Dortmund = 10 U 109/09 Oberlandesgericht Hamm haben zur Information des Senates vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Anderes gilt nur, soweit mit dem Schriftsatz vom 08.06.2012 unter "Umstellung der Klagebegründung" die streitgegenständliche Zahlungsforderung nun auf Sachverhalte gestützt worden ist, die bereits seit dem Jahr 2006 Prozessgegenstand des Parallelverfahrens 4 O 91/06 - LG Dortmund = 10 U 109/09 - Oberlandesgericht Hamm sind.

  • BGH, 06.12.2007 - IX ZR 137/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Haftung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2012 - 10 U 85/09
    Die Erben allein haben die Steuererklärungen zur Veranlagung für die von ihnen geschuldeten Einkommenssteuer abzugeben (vgl. Bengel/Reimann, a.a.O., Kap. 8 Rz. 40; siehe auch Urteil des Senats vom 16.05.2006 - 10 U 1/06 und den dazu ergangene Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 06.12.2007 - IX ZR 137/06).

    Auch insoweit wird zunächst auf die Ausführungen des Senatsurteils vom 16.05.2006 und den entsprechenden Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 06.12.2007 - IX ZR 137/06 - Bezug genommen.

  • BGH, 26.01.1995 - IX ZR 10/94
    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2012 - 10 U 85/09
    Ob eine entsprechende Pflichtverletzung des Beraters gegeben ist oder nicht, richtet sich nach dem Inhalt des dem Steuerberater erteilten Auftrags (vgl. OLG Bremen, OLG-Report 2006, 230 mit Hinweisen auf BGH, MDR 1980, 303; MDR 1995, 416).

    Die Aufgaben des Steuerberaters ergeben sich dabei aus Inhalt und Umfang des ihm erteilten Mandats; in den hierdurch gezogenen Grenzen hat er seinen Auftraggeber umfassend zu beraten (vgl. BGH NJW 2004, 444; BGHZ 128, 358, 361; BGHZ 129, 386, 393 ff.).

  • BGH, 13.06.2008 - V ZR 114/07

    Entlassung des Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2012 - 10 U 85/09
    Denn mit einer entsprechenden richterlichen Feststellung wird die Führung eines neuen Rechtsstreits über den Anspruch ausgeschlossen, der nur teilweise eingeklagt ist, woraus sich das Interesse an einer der Rechtskraft fähigen Entscheidung regelmäßig ergibt (vgl. BGH, NJW 2008, 2852 ff. - Juris-Rdziff. 32 m.w.N.).

    Insbesondere steht dem nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderlichen Interesse an einer (widerklagend beantragten) richterlichen Feststellung nicht unbedingt entgegen, dass der Widerbeklagte sich nach einer Abtretung keiner eigenen Ansprüche mehr berühmt (vgl. BGH, NJW 2008, 2852 ff. - Juris-Rdziff. 31).

  • BayObLG, 05.02.1999 - 1Z BR 116/98

    Zwingende Anhörung des Testamentsvollstreckers vor Entlassung - Zeitpunkt

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2012 - 10 U 85/09
    Bei der sogenannten Abwicklungsvollstreckung - die den Regelfall der Testamentsvollstreckung darstellt (BayObLG, FAmRZ 2000, 193 ff.) und auch hier nach den übereinstimmenden Erklärungen der Parteivertreter sowie nach dem im Senatstermin erörterten Inhalt der letztwilligen Verfügung des Erblassers H angeordnet war - obliegt es dem Testamentsvollstrecker in der Regel, den Nachlass durch Ausführung des letzten Willens des Erblassers abzuwickeln (juris-PK BGB, a.a.O., § 2203 BGB, Rz. 5; BayObLG, a.a.O.).

    Im Rahmen dieser Abwicklungsvollstreckung ist es Aufgabe des Testamentsvollstreckers, die Anordnungen des Erblassers betreffend die Nachlassabwicklung auszuführen, d. h. unter Beachtung der testamentarischen Bestimmungen die zugewiesenen Nachlassgegenstände an die begünstigten Personen zu übereignen, für die Erfüllung der Vermächtnisse zu sorgen und die erbschaftssteuerlichen Angelegenheiten zu erledigen (BayObLG FamRZ 2000, 193).

  • BGH, 03.12.1986 - IVa ZR 90/85

    Bindung an Grundlagenbescheid; Verfahrensmangel bei Ablehnung eines Richters

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2012 - 10 U 85/09
    Er muss das ihm anvertraute Vermögen sichern und erhalten, Verluste verhindern und Nutzungen gewährleisten (BGH, NJW 1987, 1070 ff.; Palandt, a.a.O., § 2216 BGB, Rz. 2 m. w. N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1987, 1070, 1071) verbietet es sich insbesondere bei Anlageentscheidungen des verwaltenden Testamentsvollstreckers, die Grenzen der ordnungsmäßigen Nachlassverwaltung bereits dort zu ziehen, wo der sogenannte "sicherste Weg verlassen wird".

  • LG Dortmund, 10.07.2007 - 12 O 63/05

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2012 - 10 U 85/09
    In dem Verfahren 12 O 63/05 - Landgericht Dortmund = 10 U 86/07 - Oberlandesgericht Hamm haben Miterben Schadensersatzforderungen wegen vermeintlich fehlerhafter Erklärungen des Testamentsvollstreckers M zur Erbschaftssteuerveranlagung und wegen geleisteter Vermögenssteuerzahlungeni m 3. und 4. Quartal 1995 geltend gemacht; auch diese Klage ist rechtskräftig abgewiesen worden.

    Mit am 04.06.2009 verkündetem Urteil hat das Landgericht schließlich ein zuvor ergangenes und durch rechtzeitigen Einspruch der Kläger angefochtenes Versäumnisurteil vom 21.11.2006 aufrecht erhalten, mit dem es die Klage abgewiesen und auf die Widerklage festgestellt hatte, dass den Klägern die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche nicht zustünden; ausgenommen von der Feststellung hatte das Veräumnisurteil diejenigen Ansprüche, die von den Klägern erstinstanzlich hilfsweise aus der angeblich falschen Erbschaftssteuererklärung des Beklagten hergeleitet wurden und die Gegenstand des Verfahren 12 O 63/05 - LG Dortmund - sind.

  • OLG München, 20.07.1994 - 15 U 3348/93

    Pflichten eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2012 - 10 U 85/09
    Das ist seine zentrale gesetzliche Pflicht (juris-PK BGB, a.a.O., § 2204 BGB, Rz. 3; OLG München, OLG-Report 1994, 225; Frieser-Rott, Erbrecht, 3. Aufl., § 2204 BGB, Rz. 3), wenngleich hier für im Rahmen der vom Erblasser getroffenen Anordnungen ein breiter Ermessensspielraum besteht (juris-PK BGB, a.a.O., § 2204 BGB, Rz. 3).
  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2012 - 10 U 85/09
    Die Aufgaben des Steuerberaters ergeben sich dabei aus Inhalt und Umfang des ihm erteilten Mandats; in den hierdurch gezogenen Grenzen hat er seinen Auftraggeber umfassend zu beraten (vgl. BGH NJW 2004, 444; BGHZ 128, 358, 361; BGHZ 129, 386, 393 ff.).
  • OLG Naumburg, 11.08.2011 - 2 U 34/11

    Schadensersatz bei Dachlawinenschaden: Ansprüche des Untermieters eines

  • BGH, 06.12.1979 - VII ZR 19/79

    Pflichten - Steuerberater - Güterstand

  • BGH, 13.03.2003 - VII ZR 418/01

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Teilklage

  • BGH, 23.05.2001 - IV ZR 64/00

    Umfang der Prüfungspflicht des Steuerberaters bei einem auf bestimmte Aufgaben

  • OLG Bremen, 05.09.2001 - 1 U 31/01

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung eines Beratungsvertrages im Rahmen des

  • BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 97/97

    Haftung des steuerlichen Beraters für Beratungsverschulden

  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 222/85

    Anforderungen an fristlose Kündigung eines gewerblichen Mietverhältnisses -

  • BFH, 19.10.2007 - IX S 15/07

    Umfang der Haftung für fehlerhafte Beratung über steuerliche Vorteile einer

  • BGH, 13.02.2003 - IX ZR 62/02

    Anspruch eines Erben gegen einen Testamentvollstrecker wegen angeblicher

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2007 - 10 U 86/07

    Angemessen Vergütung eines Testamentsvollstreckers - Pflichtverletzung eines

  • OLG Hamm, 24.07.2012 - 10 U 109/09

    Haftung des Testamentsvollstreckers wegen Einkommensteuerpflicht der Erben aus

    Mit dem zeitgleich vor dem Senat anhängigen weiteren Zivilverfahren 4 O 78/06 - Landgericht Dortmund = 10 U 85/09 - OLG Hamm machen die Kläger zu 1) bis 4) und 6) - neben weiteren Erben - Schadensersatzansprüche wegen der Einkommensteuerbelastung der Erben für das Veranlagungsjahr 1997 aufgrund einer Steuernachmeldung aus dem Jahre 2002 geltend.

    Die Prozessakten 4 O 78/06 - Landgericht Dortmund = 10 U 85/09 - Oberlandesgericht Hamm und 4 O 62/05 - Landgericht Dortmund = 10 U 1/06 - Oberlandesgericht Hamm haben zur Information des Senates vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Ergänzend zu den obigen Erwägungen ist insbesondere darauf zu verweisen, dass insbesondere die von den Klägern gewünschte Möglichkeit zur Reduzierung der Einkommenssteuer aus § 35 EStG a.F. (Gegenstand der Klageverfahren 10 U 85/09 und 10 U 1/06) für die Zeit beginnend mit dem Veranlagungsjahr 1999 vollständig entfallen wäre.

  • LG Heidelberg, 31.10.2018 - 4 O 131/18

    Anlage eines offenen Treuhandkontos durch Behindertentestaments-Vollstreckerin

    Er handelt erst dann pflichtwidrig, wenn er die Grenze seines Ermessens überschreitet (OLG Hamm, Urt. v. 24.07.2012 - I-10 U 85/09 - ZEV 2013, 140, 144 m. w. N.).

    Die Pflichten des Testamentsvollstreckers werden so im Einzelnen vom Umfang und von der Art seiner Obliegenheiten bestimmt (vgl. auch OLG Hamm, ZEV 2013, 140, 145 m.w.N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht