Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.07.2013 - 11 U 135/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,44383
OLG Hamm, 24.07.2013 - 11 U 135/12 (https://dejure.org/2013,44383)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.07.2013 - 11 U 135/12 (https://dejure.org/2013,44383)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Juli 2013 - 11 U 135/12 (https://dejure.org/2013,44383)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,44383) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.10.1983 - IVa ZR 71/82

    'Alles auf Deinen Namen gegeben' - Erbauseinandersetzung, Zuwendung auf den

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2013 - 11 U 135/12
    § 2301 Abs. 1 BGB findet daher ungeachtet des Umstandes, dass eine unentgeltliche Zuwendung an die Beklagte erfolgte, keine Anwendung, weshalb die Verträge formwirksam abgeschlossen wurden (vgl. BGH NJW 1984, S. 480; NJW 2004, S. 767; Palandt-Weidlich, a.a.O., § 2301 Rdnr. 17).

    Da nach den Verfügungen vom 29.01.2004 mit dem Tode des Erblassers die Forderungsrechte gegen das Depotinstitut und alle Rechte aus dem Konto auf die Beklagte übergehen sollten, ohne dass es noch irgendwelcher Rechtshandlungen ihrerseits bedurfte, ist die Schenkung mit dem Tode des Erblassers gem. §§ 2302 Abs. 2, 518 Abs. 2 BGB vollzogen und der Mangel der notariellen Form geheilt worden (vgl. BGH NJW 1984, S. 480, NJW 2004, S. 767, Palandt-Weidlich, a.a.O., § 2301 Rdnr. 17).

  • BGH, 26.11.2003 - IV ZR 438/02

    Anfechtung einer unter Lebenden vollzogenen Verfügung auf den Todesfall

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2013 - 11 U 135/12
    § 2301 Abs. 1 BGB findet daher ungeachtet des Umstandes, dass eine unentgeltliche Zuwendung an die Beklagte erfolgte, keine Anwendung, weshalb die Verträge formwirksam abgeschlossen wurden (vgl. BGH NJW 1984, S. 480; NJW 2004, S. 767; Palandt-Weidlich, a.a.O., § 2301 Rdnr. 17).

    Da nach den Verfügungen vom 29.01.2004 mit dem Tode des Erblassers die Forderungsrechte gegen das Depotinstitut und alle Rechte aus dem Konto auf die Beklagte übergehen sollten, ohne dass es noch irgendwelcher Rechtshandlungen ihrerseits bedurfte, ist die Schenkung mit dem Tode des Erblassers gem. §§ 2302 Abs. 2, 518 Abs. 2 BGB vollzogen und der Mangel der notariellen Form geheilt worden (vgl. BGH NJW 1984, S. 480, NJW 2004, S. 767, Palandt-Weidlich, a.a.O., § 2301 Rdnr. 17).

  • LG Hagen, 03.07.2012 - 4 O 30/12

    Anspruch eines Erben auf Rückübertragung eines Wertpapierdepots im Falle der

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2013 - 11 U 135/12
    03.07.2012 zur Geschäftsnummer 4 O 30/12 die Beklagte zu verurteilen, 1.

    03.07.2012 zur Geschäfts-Nr.: 4 O 30/12 den Rechtsstreit an eine andere.

  • OLG Hamm, 12.10.2010 - 25 U 58/08

    Anspruch eines Ehegatten auf einen Ausgleich für finanzielle Aufwendungen durch

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2013 - 11 U 135/12
    Diese liegt nämlich nur vor, wenn nach dem erkennbaren Willen des Zuwendenden die Leistung nicht zu einer den Empfänger einseitig begünstigenden und frei disponiblen Bereicherung führen soll, sondern auf Dauer der Lebensgemeinschaft dienen soll (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12.10.2010 - 25 U 58/08, veröffentlicht bei juris).
  • BGH, 14.11.2012 - IV ZR 219/12

    Lebensversicherung auf verbundene Leben: Widerruf der Bezugsberechtigung; Wegfall

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2013 - 11 U 135/12
    Nach der Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, spricht es entscheidend gegen die Annahme eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage wenn auch nach Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine einseitige widerrufliche Bezugsberechtigung einer Lebensversicherung bestehen gelassen wird (vgl. BGH NJW-RR 2013, 404).
  • BGH, 06.07.2011 - XII ZR 190/08

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Ausgleichsanspruch nach einer

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2013 - 11 U 135/12
    Darlegungs- und beweisbelastet ist insoweit der Kläger als Anspruchsteller (vgl. BGH NJW-RR 2009, S. 1142; NJW 2011, S. 2880).
  • BGH, 18.02.2009 - XII ZR 163/07

    Voraussetzungen der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung wegen Zweckverfehlung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2013 - 11 U 135/12
    Darlegungs- und beweisbelastet ist insoweit der Kläger als Anspruchsteller (vgl. BGH NJW-RR 2009, S. 1142; NJW 2011, S. 2880).
  • LG Hamburg, 12.06.2015 - 330 O 215/11

    Anspruch des Anlegers auf Schadensersatz aus spezialgesetzlicher Prospekthaftung

    Durch rechtskräftiges Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 24.05.2013 (Az. 11 U 135/12) ist das Urteil vom 29.06.2012 sowie das erstinstanzliche Verfahren aufgehoben und der Rechtsstreit an das Landgericht zurückverwiesen worden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht