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   OLG Hamm, 24.08.2012 - II-5 UF 107/12   

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https://dejure.org/2012,34403
OLG Hamm, 24.08.2012 - II-5 UF 107/12 (https://dejure.org/2012,34403)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.08.2012 - II-5 UF 107/12 (https://dejure.org/2012,34403)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. August 2012 - II-5 UF 107/12 (https://dejure.org/2012,34403)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtzeitigkeit der Anhängigmachung einer Folgesache im Scheidungsverbund bei mehrfacher Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamG § 137 Abs. 1 Satz 1
    Rechtzeitigkeit der Anhängigmachung einer Folgesache im Scheidungsverbund bei mehrfacher Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung

  • rechtsportal.de

    FamG § 137 Abs. 1 Satz 1
    Rechtzeitigkeit der Anhängigmachung von Folgesachen bei Terminsverlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ein Trick, der zumindest in Hamm nicht funktioniert

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Antrag auf Zahlung nachehelichen Unterhalts wird bei Fristversäumung im Fall wiederholt verlegten ersten Termins nicht zur Folgesache

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Scheidung und zum Versorgungsausgleich bei Ausländern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 965
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.10.2014 - 4 K 1976/14

    Steuerliche Berücksichtigung von Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung

    Danach werden unter Geltung des FamFG die nicht den Versorgungsausgleich betreffenden Familiensachen und die Kindschaftssachen (ebenfalls) nicht zwangsläufig, sondern nur auf (rechtzeitig gestellten) Antrag hin Folgesache und damit Bestandteil des Scheidungsverbunds (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24. August 2012 - 5 UF 107/12 -, juris, Rdn. 18 f.).
  • OLG Köln, 29.05.2020 - 10 UF 10/20
    Auch das OLG Hamm hat in seinem Beschluss vom 24.08.2012 (5 UF 107/12,FamRZ 2013, 965), auf welchen sich das Amtsgericht maßgebend berufen hat, für den Fall mehrfacher Terminsverlegungen nicht auf die Frist bis zum (verlegten)ersten Termin abgestellt, sondern zu Recht die Wahrung der Zweiwochenfrist des § 137 Abs. 2 S. 1 FamFG (nur) mit Bezug auf den tatsächlich durchgeführten Termin nach den Terminsverlegungen bestimmt (Rz 18).
  • OLG Stuttgart, 29.07.2020 - 15 UF 72/20

    Scheidungsverbund: Rechtzeitigkeit der Einreichung eines Folgeantrags

    Dieser Auffassung steht auch nicht das allgemeine Beschleunigungsgebot sowie das Interesse des anderen Beteiligten, das Verfahren ohne - insbesondere missbräuchliche - Verzögerungen zu beenden (§ 113 Abs. 1 FamFG, §§ 216 Abs. 2, 227 ZPO), entgegen (so aber OLG Hamm FamRZ 2013, 965 Rn. 21; diesem folgend Helms in Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl. 2020, § 137 Rn. 48; Zöller/Lorenz, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 137 FamFG Rn. 28; BeckOK FamFG/Weber, Stand 01.04.2020, § 137 Rn. 29; Haußleiter/Eickelmann, FamFG, 2. Aufl. 2017, § 137 Rn. 9; einen restriktiven Ansatz verfolgend allerdings Heiter FamRZ 2013, 867, 868; Saenger/Kemper, ZPO, 8. Aufl. 2019, § 137 FamFG Rn. 12.1).
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