Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.09.2015 - I-27 W 104/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,27927
OLG Hamm, 24.09.2015 - I-27 W 104/15 (https://dejure.org/2015,27927)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.09.2015 - I-27 W 104/15 (https://dejure.org/2015,27927)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. September 2015 - I-27 W 104/15 (https://dejure.org/2015,27927)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,27927) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    FamFG § 382 Abs. 4 S. 2; BGB § 58 Nr. 4, 127
    EFamFG, BGB

  • JurPC

    Zulässigkeit der Einladung zur Mitgliederversammlung per E-Mail

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 58 Nr. 4, 127 Abs. 1 u. 2
    Einberufung der Mitgliederversammlung per E-Mail steht statutarisch vorgesehener schriftlicher Einladung gleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Satzungsänderung nach Einladung zur Mitgliederversammlung eines eingetragenen Vereins per E-Mail

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Einladung zur Mitgliederversammlung eines Vereins per E-Mail

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 382 Abs. 4 S. 2; BGB § 58 Nr. 4, 127
    Wirksamkeit einer Satzungsänderung nach Einladung zur Mitgliederversammlung eines eingetragenen Vereins per E-Mail

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Schriftform in der Vereinssatzung - Email kann reichen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Email ist nun endgültig im Vereinsrecht angekommen ...

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Einladung zur Mitgliederversammlung eines Vereins per Email ausreichend auch wenn Vereinssatzung Schriftform vorsieht

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Die Einladung zur Mitgliederversammlung des Vereins per E-Mail

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Vereinsrecht: Einladung der Mitglieder eines Vereins zur Mitgliederversammlung per E-Mail

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schriftform - Auf den Zweck kommt es an

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Mitgliederversammlung: Einladung der Vereinsmitglieder per E-Mail genügt der Schriftform

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einladung zur Mitgliederversammlung eines Vereins per Email ausreichend auch wenn Vereinssatzung Schriftform vorsieht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schriftform in der Vereinssatzung - Email kann reichen

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Schriftform in der Vereinssatzung - Email kann reichen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einladung zur Mitgliederversammlung eines Vereins per Email ausreichend auch wenn Vereinssatzung Schriftform vorsieht

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Einladung zur Vereins-Mitgliederversammlung per E-Mail ausreichend

  • haufe.de (Kurzinformation)

    E-Mail genügt Schriftformerfordernis in der Vereinssatzung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Vereinsmitglieder können per Email zur Mitgliederversammlung eingeladen werden

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Einladung per E-Mail zur Mitgliederversammlung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mitgliederversammlung im Verein: Reicht eine E-Mail als Einladung?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Einladung zur Vereins-Mitgliederversammlung per E-Mail

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Vereinseinladung zur Mitgliederversammlung per E-Mail zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einladung von Vereinsmitgliedern zur Mitgliederversammlung per E-Mail ausreichend - Einladung per E-Mail genügt in der Satzung bestimmter Schriftform

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    E-Mail genügt Schriftformerfordernis in der Vereinssatzung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 2273
  • ZIP 2015, 86
  • MMR 2016, 492
  • K&R 2015, 820
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 06.05.2013 - 2 W 35/13

    Eingetragener Verein: Wirksamkeit der Einberufung der Mitgliederversammlung per

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2015 - 27 W 104/15
    1.) Der Senat nimmt inhaltlich vollständig auf die nachfolgend zitierten Ausführungen des OLG Hamburg im Beschluss vom 06.05.2013 - 2 W 35/13 (abgedruckt in Rpfleger 2013, 457 f., juris Rn.14 - 25) Bezug.
  • OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 20 W 326/09

    Regelung zur Einberufung der Mitgliederversammlung in Vereinssatzung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2015 - 27 W 104/15
    Aus dem Beschluss des OLG Frankfurt - 20 W 326/09 - vom 17.11.2009 ergibt sich keine gegenteilige Auffassung für den vorliegend zur Beurteilung anstehenden Sachverhalt.
  • OLG Zweibrücken, 04.03.2013 - 3 W 149/12

    Vereinsregisterverfahren: Anforderungen an die Einladung zur

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2015 - 27 W 104/15
    Das OLG Zweibrücken hat mit Beschluss - 3 W 149/12 - vom 04.03.2013 (abgedruckt in Rpfleger 2013, 537 ff) ausgeführt, dass in aller Regel die Einladung zu einer Mitgliederversammlung mittels E-Mail auch ohne elektronische Signatur ausreichend ist, wenn die Satzung eine schriftliche Einladung vorsieht.
  • BGH, 22.04.1996 - II ZR 65/95

    Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstands durch satzungsmäßige

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2015 - 27 W 104/15
    Die in Vereinssatzungen vorgeschriebene Schriftform ist grundsätzlich als gewillkürte Schriftform i.S. des § 127 BGB und nicht wie eine durch das Gesetz - z.B. in § 51 GmbHG - vorgeschriebene Schriftform i.S. des § 126 BGB zu behandeln (vgl. BGH NJW-RR 1996, 866 f, 867).
  • BGH, 13.02.2006 - II ZR 200/04

    Anforderungen an die Ladung zu einer Gesellschafterversammlung; Rechtsfolgen von

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2015 - 27 W 104/15
    Das teilweise in diesem Zusammenhang zitierte (siehe nur Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 12. Auflage, Rn.1361) Urteil des BGH - II ZR 200/04 - vom 13.02.2006 (abgedruckt in GmbHR 2006, 538 ff) ist für den vorliegenden Sachverhalt nicht einschlägig.
  • BGH, 12.12.1985 - III ZR 200/84

    Rechtsfolgen einer schuldrechtlichen Unterhaltsvereinbarung zwischen Pflegesohn

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2015 - 27 W 104/15
    Es ist mittlerweile allgemein anerkannt, dass auch mittels Telefax wie auch Fernschreiben oder Teletext schriftliche Erklärungen formgerecht abgegeben werden können (BGH NJW-RR 1986, 866).
  • OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 7 W 72/18

    Wirksamkeit der Wahl des Vorstands eines Vereins

    Angesichts des zur Nichtigkeit der Vorstandswahl führenden Einberufungsmangels wegen Nichtladung eines Teils der Mitglieder kann dahingestellt bleiben, ob die im übrigen per E-Mail erfolgte Einladung unter den Gegebenheiten des Streitfalls im Hinblick auf die in § 9 Abs. 2 der Satzung vorgesehene schriftliche Einberufung - wie vom Amtsgericht angenommen - ebenfalls die Nichtigkeit begründet oder nicht (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss v. 24.09.2015 - 27 W 104/15, ZIP 2015, 2273 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 22.02.2017 - 5 U 961/16

    Anforderungen an die Form der Ausübung einer Verlängerungsoption hinsichtlich

    Allerdings enthält § 127 Abs. 2 BGB Erleichterungen der gewillkürten Schriftform, nach denen auch eine nicht eigenhändig unterschriebene Erklärung genügt, wenn sich aus der Erklärung unzweideutig ergibt, von wem sie abgegeben wurde (vgl. BGH, Urteil vom 22.02.1996, IV ZR 297/94, NJW-RR 1996, 641; Urteil vom 24.11.1998, XI ZR 227/97, NJW-RR 1999, 697; OLG Hamm, Beschluss vom 24.09.2015, 27 W 104/15, DStR 2016, 487; Ellenberger in Palandt, BGB, 76. Aufl., § 127 Rn. 2; vgl. auch die Begründung des Gesetzesentwurfes der Bundesregierung vom 14.12.2000 für das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr vom 13.07.2001, BT-Drs.
  • OLG Köln, 20.04.2016 - 2 Wx 54/16

    Anforderungen an die Satzung eines eingetragenen Vereins hinsichtlich der Form

    Dementsprechend kann auch die Einladung mittels E-Mail zulässig sein, soweit sichergestellt ist, dass nur diejenigen Vereinsmitglieder per E-Mail eingeladen werden, die auch ihre E-Mail-Adresse dem Beteiligten zur Verfügung gestellt haben und keinen Vereinsmitgliedern eine Übermittlung der Ladung "nur" auf dem Weg mittels E-Mail aufgezwungen wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24.09.2015, I-27 W 104/15 ZIP 2015, 2273; Stöber/Otto aaO. Rn. 683a).
  • OLG Frankfurt, 25.09.2018 - 5 U 130/18

    Einstweilige Verfügung gegen verfassungsändernden Beschluss des Stiftungsrates

    Der Gedanke kann sowohl auf die Satzung einer Stiftung wie auch auf die Einladung zur Stiftungsratssitzung übertragen werden, weshalb bei vorgesehener Schriftform die Einladung per E-Mail genügt (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 06. Mai 2013 - 2 W 35/13 -, Rn. 18 ff, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24. September 2015 - I-27 W 104/15 -, Rn. 15, juris, beide für Einladung zur Mitgliederversammlung des Vereins).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht