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OLG Hamm, 24.10.1990 - 15 W 306/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 12.07.1990 - 5 T 417/90
- OLG Hamm, 24.10.1990 - 15 W 306/90
Papierfundstellen
- MDR 1991, 251
- FamRZ 1991, 605
- Rpfleger 1991, 56
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.03.1951 - IV ZR 9/50
Begriff der Verfügung
Auszug aus OLG Hamm, 24.10.1990 - 15 W 306/90
Verfügung im Sinne des § 1812 BGB ist jedes Rechtsgeschäft, durch das ein bestehendes, als bestehend gedachtes oder künftig entstehendes Recht übertragen, belastet, aufgehoben, inhaltlich oder in seinem Rang geändert werden soll (BGHZ 1, 294, 304).
- LG Meiningen, 03.03.2008 - 3 T 390/07
Beschwerdeberechtigung eines Betreuers als gesetzlicher Vertreter des Betreuten; …
Konsequenter Weise muss die Beschwerde bei dieser Rechtslage auch dann zugelassen werden, wenn das Gericht die Erteilung eines Negativattests ablehnt, weil es das Rechtsgeschäft als genehmigungsbedürftig ansieht (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1991, 605 f. [OLG Hamm 24.10.1990 - 15 W 306/90] ). - OLG Nürnberg, 29.07.2021 - 8 U 1230/21
Kündigung einer Pflegetagegeldversicherung durch den Betreuer des …
Demgemäß unterfällt die Aufhebung eines gesamten Vertragsverhältnisses durch Kündigung dem Anwendungsbereich der §§ 1812 Abs. 1 Satz 1, 1908i Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn der Betreute dadurch Leistungsrechte verliert, die der andere Vertragsteil noch nicht erfüllt hat (vgl. OLG Hamm, OLGZ 1991, 131, 132;… BeckOGK/Fröschle, BGB, § 1812 Rn. 48 [Stand: 01.07.2021];… Staudinger/Veit, BGB, Neubarb. 2020, § 1812 Rn. 46). - OLG München, 20.08.2002 - 17 WF 1191/02
Anfechtbarkeit der Entscheidung des Rechtspflegers über eine familiengerichtliche …
Damit billigte das Familiengericht der gesetzlichen Vertreterin des Kindes wegen der als notwendig angesehenen Mitwirkung des Familiengerichts weniger Rechtsmacht zu als diese für sich in Anspruch nimmt (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1991, 605, 606).