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OLG Hamm, 24.11.1987 - 15 W 495/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1151, 1154, 1192
Abtretung einer rangletzten Teil-Briefgrundschuld außerhalb des Grundbuches - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nrw.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Briefgrundschuld; Teilgrundschuld; Rangbestimmung; Grundbucheintragung
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 461
- ZIP 1988, 428
- DNotZ 1988, 249
- WM 1988, 112
- Rpfleger 1988, 58
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 12.12.1990 - 3 Wx 460/90
Teilabtretung von Briefgrundschulden und Grundbuchrang
(Rpfleger 1988, 58 ) . - OLG Hamm, 18.07.1991 - 15 W 300/90
Änderung der Kapitalbeiträge bei aufeinanderfolgenden Grundpfandrechten desselben …
Daß die Teilbarkeit einer Hypothek - durch Teilung der Forderung - seitens des Gläubigers vom Gesetz vorausgesetzt und nicht etwa erst durch § 1151 BGB zugelassen wird, entspricht allgemeiner Auffassung, und das gleiche gilt für die Teilbarkeit einer Grundschuld (KG HRR 1930 Nr. 981; RGZ 149, 96, 98; Palandt/ Bassenge, BGB, 50.Aufl., § 1151 Rdnr.1; Senatsbeschluß vom 24.11.1987, Rpfleger 1988, 58 ;… Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 9.Aufl., Rdnr. 2409). - OLG Celle, 07.04.1989 - 4 U 57/88
Rechtsübergang bezüglich eines Grundpfandrechts; Ablösungsvorgang im Rahmen eines …
Sie erleichtert zwar die Schaffung unterschiedlicher Rangverhältnisse von Teilgrundpfandrechten (indem die Zustimmung des Eigentümers in Ausnahme von § 880 Abs. 2 BGB für nicht erforderlich erklärt wird), läßt aber den Grundsatz unberührt, daß die Änderung des Rangverhältnisses eine Inhaltsänderung des Grundpfandrechts darstellt, die eine dingliche Einigung - oder zumindest eine einseitige Erklärung des Grundpfandrechtsgläubigers - sowie die Eintragung in das Grundbuch erfordert ( §§ 873, 877 BGB ;… Palandt/Bassenge, BGB, 48. Auflage, § 877 Anm. 2 a; für die Teilabtretung einer Briefhypothek verbunden mit einer Rangvereinbarung siehe allerdings OLG Hamm WM 1988, 112 = Rpfleger 1988, 58; dazu Schmid, Rpfleger 1988, 136).