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   OLG Hamm, 24.11.1987 - 15 W 495/87   

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https://dejure.org/1987,2113
OLG Hamm, 24.11.1987 - 15 W 495/87 (https://dejure.org/1987,2113)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.11.1987 - 15 W 495/87 (https://dejure.org/1987,2113)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. November 1987 - 15 W 495/87 (https://dejure.org/1987,2113)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Briefgrundschuld; Teilgrundschuld; Rangbestimmung; Grundbucheintragung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 461
  • ZIP 1988, 428
  • DNotZ 1988, 249
  • WM 1988, 112
  • Rpfleger 1988, 58
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 12.12.1990 - 3 Wx 460/90

    Teilabtretung von Briefgrundschulden und Grundbuchrang

    (Rpfleger 1988, 58 ) .
  • OLG Hamm, 18.07.1991 - 15 W 300/90

    Änderung der Kapitalbeiträge bei aufeinanderfolgenden Grundpfandrechten desselben

    Daß die Teilbarkeit einer Hypothek - durch Teilung der Forderung - seitens des Gläubigers vom Gesetz vorausgesetzt und nicht etwa erst durch § 1151 BGB zugelassen wird, entspricht allgemeiner Auffassung, und das gleiche gilt für die Teilbarkeit einer Grundschuld (KG HRR 1930 Nr. 981; RGZ 149, 96, 98; Palandt/ Bassenge, BGB, 50.Aufl., § 1151 Rdnr.1; Senatsbeschluß vom 24.11.1987, Rpfleger 1988, 58 ; Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 9.Aufl., Rdnr. 2409).
  • OLG Celle, 07.04.1989 - 4 U 57/88

    Rechtsübergang bezüglich eines Grundpfandrechts; Ablösungsvorgang im Rahmen eines

    Sie erleichtert zwar die Schaffung unterschiedlicher Rangverhältnisse von Teilgrundpfandrechten (indem die Zustimmung des Eigentümers in Ausnahme von § 880 Abs. 2 BGB für nicht erforderlich erklärt wird), läßt aber den Grundsatz unberührt, daß die Änderung des Rangverhältnisses eine Inhaltsänderung des Grundpfandrechts darstellt, die eine dingliche Einigung - oder zumindest eine einseitige Erklärung des Grundpfandrechtsgläubigers - sowie die Eintragung in das Grundbuch erfordert ( §§ 873, 877 BGB ; Palandt/Bassenge, BGB, 48. Auflage, § 877 Anm. 2 a; für die Teilabtretung einer Briefhypothek verbunden mit einer Rangvereinbarung siehe allerdings OLG Hamm WM 1988, 112 = Rpfleger 1988, 58; dazu Schmid, Rpfleger 1988, 136).
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