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   OLG Hamm, 24.11.2011 - I-5 U 132/10   

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https://dejure.org/2011,13300
OLG Hamm, 24.11.2011 - I-5 U 132/10 (https://dejure.org/2011,13300)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.11.2011 - I-5 U 132/10 (https://dejure.org/2011,13300)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. November 2011 - I-5 U 132/10 (https://dejure.org/2011,13300)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 920
    Begriff der Grenzverwirrung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was ist eine Grenzverwirrung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Grenzpunkte können nicht genau ermittelt werden: Wie wird die Grundstücksgrenze festgelegt? (IMR 2012, 1094)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.10.1964 - V ZR 83/64
    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2011 - 5 U 132/10
    Erforderlich ist vielmehr, dass die wirkliche Grenzlinie durch objektive Kriterien nicht bestimmt werden kann (vgl. BGH NJW 1965, 37 ff.; Staudinger-Roth, Neubearbeitung 2009, § 920 BGB, Rdn. 1 und 6; MüKo/Säcker, 5. Aufl. 2009, § 920 BGB, Rdn. 1 und 2 und Palandt-Bassenge, 70. Aufl., § 920 BGB, Rdn. 2).

    Erforderlich ist nur der Vortrag des Klägers zum Eigentum der Parteien an den direkt aneinander grenzenden Grundstücken, die objektive Unmöglichkeit die Grundstücksgrenze festzustellen sowie der Antrag auf Feststellung der Grenze (vgl. BGH NJW 1965, 37 f. - anderer Auffassung: Staudinger-Roth a.a.O., Rdn. 6, wonach der Kläger eine Grenzverwirrung wohl ausdrücklich behaupten muss).

  • OLG Brandenburg, 07.08.2008 - 5 U 89/07

    Bestimmung der Grundstücksgrenzen im Fall einer Grenzverwirrung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2011 - 5 U 132/10
    Eine Grenzverwirrung liegt dann vor, wenn die richtige Grenze objektiv nicht ermittelt werden kann, weil diese nicht anhand des Grundbuches in Verbindung mit der Vermutung des § 891 BGB und dem Liegenschaftskataster, einer Grenzniederschrift bzw. eines anerkannten Grenzzeichens (vgl. § 19 ff. VermKatG NW) feststellbar ist und von keiner Partei anderweitig nachgewiesen werden kann (vgl. BGH Rechtspfleger 2006, 181 ff.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 07.08.2008 zum Az. 5 U 89/07; Staudinger-Roth, a.a.O.; MüKo/Säcker, a.a.O., Rdn. 2 und Palandt-Bassenge, a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 13.10.2004 - 4 U 68/04

    Bestimmung des Grenzverlaufs zwischen zwei benachbarten Grundstücken

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2011 - 5 U 132/10
    Der Grenzverlauf kann danach in aller Regel über die in Spalte 3 b) des Bestandverzeichnisses des Grundbuches eingetragenen Parzellennummern i.V.m. der Katasterkarte erschlossen werden (vgl. BGH Rechtspfleger 2006, 181 f. und Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 03.10.2004 zum Az. 4 U 68/04).
  • BGH, 21.06.1968 - IV ZR 594/68

    Beschwer in Ehesachen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2011 - 5 U 132/10
    Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass der rechtskräftige Inhalt der angefochtenen Entscheidung für den Rechtsmittelführer nachteilig ist (vgl. BGHZ 50, 261 und Zöller-Heßler, 28. Aufl., vor § 511 ZPO, Rdn. 13).
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