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OLG Hamm, 25.02.2015 - I-32 SA 95/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Gerichtsstandbestimmung, Verweisung, Zuständigkeitsstreitwert, Bindungswirkung, einseitige Erledigung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Gerichtsstandbestimmung, Verweisung, Zuständigkeitsstreitwert, Bindungswirkung, einseitige Erledigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bindungswirkung einer Verweisung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.03.1988 - IVb ARZ 8/88
Prozeßökonomie - Zuständigkeit - Vermeidung der Verzögerung - Verweisungsbeschluß …
Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2015 - 32 Sa 95/14
Wenn das Gericht durch die Verweisung des Rechtsstreits einem übereinstimmenden Verlangen beider Parteien entspricht, kann dies zwar nach teilweise vertretener Auffassung in manchen Fällen geeignet sein, einen rechtsfehlerhaft zustande gekommenen Verweisungsbeschluss nicht willkürlich erscheinen zu lassen (BGH, Beschl. v. 23.03.1988 - IVb ARZ 8/88, FamRZ 1988, 943). - BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02
Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige …
Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2015 - 32 Sa 95/14
Schon aus diesem Grund sind die Erklärungen der Parteien nicht geeignet, der rechtswidrigen Verweisung den Willkürcharakter zu nehmen (BGH, Beschluss vom 10.09.2002 - X ARZ 217/02 - NJW 2002, 3634, 3635 f). - BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92
Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag - …
Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2015 - 32 Sa 95/14
Willkür liegt aber dann vor, wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt (BGH, Beschluss vom 09.07.2002 - X ARZ 110/02 -, NJW-RR 2002, 1498; BGH, Beschluss vom 19.01.1993 - X ARZ 845/92 -, NJW 1993, 1273). - BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2015 - 32 Sa 95/14
Willkür liegt aber dann vor, wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt (BGH, Beschluss vom 09.07.2002 - X ARZ 110/02 -, NJW-RR 2002, 1498; BGH, Beschluss vom 19.01.1993 - X ARZ 845/92 -, NJW 1993, 1273).