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   OLG Hamm, 25.02.2022 - 8 W 3/22   

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https://dejure.org/2022,8616
OLG Hamm, 25.02.2022 - 8 W 3/22 (https://dejure.org/2022,8616)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.02.2022 - 8 W 3/22 (https://dejure.org/2022,8616)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Februar 2022 - 8 W 3/22 (https://dejure.org/2022,8616)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO §§ 109 Abs. 1, 707 Abs. 1
    Veranlassung zur Sicherheitsleistung, Zwangsvollstreckung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 109 Abs. 4 ; ZPO § 91
    Sofortige Beschwerde gegen einen Antrag auf Fristsetzung; Wegfall der Veranlassung für eine Sicherheitsleistung; Abweisung einer Klage im Nachverfahren; Berufungseinlegung gegen die Abweisung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klage im Nachverfahren abgewiesen: Veranlassung für Sicherheit entfallen?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.10.1981 - V ZR 113/80

    Revisionsverfahren - Einstellung der Zwangsvollstreckung - Sicherheitsleistung -

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2022 - 8 W 3/22
    Veranlassung für die Sicherheitsleistung ist im vorliegenden, auf § 707 Abs. 1 S. 1 ZPO beruhenden Fall, dass dem Kläger durch die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Anerkenntnisvorbehaltsurteil vom 24.10.2019 ein Schaden entstehen könnte (BGH, NJW 1982, 1397; Vorwerk/Wolf/Jaspersen, BeckOK ZPO, 43. Edition Stand 01.12.2021, § 109 ZPO Rn. 9 f.; Musielak/Voit/Foerste, ZPO, 18. Aufl. 2021, § 109 ZPO Rn. 6; allgemein Zöller/Herget, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 109 ZPO Rn. 1).

    Insofern liegt der vorliegende Fall anders als der, den der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 14.10.1981 - V ZR 113/80, NJW 1982, 1397, zu beurteilen hatte.

    Es erschiene aber auch zweckwidrig, von der die Aufhebung verlangenden Partei die Darlegung zu verlangen, dass der anderen Partei durch die einstweilige Einstellung kein Schaden entstanden ist; so aber wohl BGH, NJW 1982, 1397 ("solange nicht erwiesen ist").

    Da § 109 Abs. 1 ZPO mit der Veranlassung für die Sicherheitsleistung an die jeweilige Vollstreckbarkeitserklärung anknüpft, ist die Gegenauffassung als systematisch verfehlt abzulehnen, die maßgeblich darauf abstellen möchte, ob der zugrundeliegende Urteilsausspruch rechtskräftig geändert worden ist (so OLG Frankfurt a.M., OLGZ 1976, 382; wohl auch BGH, NJW 1982, 1397; Vorwerk/Wolf/Jaspersen, BeckOK ZPO, 43. Edition Stand 01.12.2021, § 109 ZPO Rn. 10; wie hier OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. November 1977 - 15 U 71/77 -, juris ; KG Berlin, Beschluss vom 14. August 1979 - 10 W 3001/79 -, juris).

  • OLG Stuttgart, 15.11.1977 - 15 U 71/77
    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2022 - 8 W 3/22
    Da dieses Urteil durch das Urteil im Nachverfahren vom 21.5.2021 weitgehend aufgehoben wurde, kommt eine Zwangsvollstreckung daraus indes insoweit nicht mehr in Betracht (KG, ZZP 50 (1926), 126; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. November 1977 - 15 U 71/77 -, juris).

    Da § 109 Abs. 1 ZPO mit der Veranlassung für die Sicherheitsleistung an die jeweilige Vollstreckbarkeitserklärung anknüpft, ist die Gegenauffassung als systematisch verfehlt abzulehnen, die maßgeblich darauf abstellen möchte, ob der zugrundeliegende Urteilsausspruch rechtskräftig geändert worden ist (so OLG Frankfurt a.M., OLGZ 1976, 382; wohl auch BGH, NJW 1982, 1397; Vorwerk/Wolf/Jaspersen, BeckOK ZPO, 43. Edition Stand 01.12.2021, § 109 ZPO Rn. 10; wie hier OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. November 1977 - 15 U 71/77 -, juris ; KG Berlin, Beschluss vom 14. August 1979 - 10 W 3001/79 -, juris).

  • KG, 14.08.1979 - 10 W 3001/79
    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2022 - 8 W 3/22
    Da § 109 Abs. 1 ZPO mit der Veranlassung für die Sicherheitsleistung an die jeweilige Vollstreckbarkeitserklärung anknüpft, ist die Gegenauffassung als systematisch verfehlt abzulehnen, die maßgeblich darauf abstellen möchte, ob der zugrundeliegende Urteilsausspruch rechtskräftig geändert worden ist (so OLG Frankfurt a.M., OLGZ 1976, 382; wohl auch BGH, NJW 1982, 1397; Vorwerk/Wolf/Jaspersen, BeckOK ZPO, 43. Edition Stand 01.12.2021, § 109 ZPO Rn. 10; wie hier OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. November 1977 - 15 U 71/77 -, juris ; KG Berlin, Beschluss vom 14. August 1979 - 10 W 3001/79 -, juris).
  • OLG Hamm, 15.02.1982 - 6 W 6/82
    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2022 - 8 W 3/22
    Das wird durch die - bereits von Levis, ZZP 50 (1926), 126, 127 und OLG Hamm, OLGZ 1982, 453, 454 angestellte - Kontrollüberlegung bestätigt, dass gem. § 717 ZPO die vorläufige Vollstreckbarkeit mit der Verkündung eines Urteils außer Kraft tritt, das die Entscheidung in der Hauptsache oder die Vollstreckbarkeitserklärung aufhebt oder ändert.
  • OLG Frankfurt, 20.02.1976 - 6 U 142/75
    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2022 - 8 W 3/22
    Da § 109 Abs. 1 ZPO mit der Veranlassung für die Sicherheitsleistung an die jeweilige Vollstreckbarkeitserklärung anknüpft, ist die Gegenauffassung als systematisch verfehlt abzulehnen, die maßgeblich darauf abstellen möchte, ob der zugrundeliegende Urteilsausspruch rechtskräftig geändert worden ist (so OLG Frankfurt a.M., OLGZ 1976, 382; wohl auch BGH, NJW 1982, 1397; Vorwerk/Wolf/Jaspersen, BeckOK ZPO, 43. Edition Stand 01.12.2021, § 109 ZPO Rn. 10; wie hier OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. November 1977 - 15 U 71/77 -, juris ; KG Berlin, Beschluss vom 14. August 1979 - 10 W 3001/79 -, juris).
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