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   OLG Hamm, 25.03.2009 - 12 U 40/09   

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https://dejure.org/2009,30412
OLG Hamm, 25.03.2009 - 12 U 40/09 (https://dejure.org/2009,30412)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.03.2009 - 12 U 40/09 (https://dejure.org/2009,30412)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. März 2009 - 12 U 40/09 (https://dejure.org/2009,30412)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen mangelhafter Architektenleistungen bei am 01.01.2002 beginnender Verjährung sind bei Klageerhebung Ende des Jahres 2006 verjährt; Verjährung von Schadensersatz wegen mangelhafter Architektenleistungen bei Verjährungsbeginn am 01.01.2002 und ...

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mängelanspruch 14 Jahre nicht verfolgt: Verwirkung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwirkung von unverjährten Schadensersatzansprüchen (IBR 2011, 1212)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.09.1999 - VII ZR 162/97

    Schadensersatzanspruch gegen Architekten

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2009 - 12 U 40/09
    Dies gilt auch für den Anspruch aus § 635 BGB a.F., da nach der Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, die Regelverjährungsfrist auch auf solche Ansprüche Anwendung findet, wenn - wie hier - der Besteller einen nicht mehr nachbesserungsfähigen Mangel eines Architektenwerks geltend macht (BGH NJW 2000, 133).
  • BGH, 29.02.1984 - VIII ZR 310/82

    Verwirkung von Nebenkostenansprüchen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2009 - 12 U 40/09
    Es kommt insoweit auf eine illoyale Verspätung der Geltendmachung eines Rechts an (vgl. nur BGH WM 1984, 818, Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 12. Aufl. 2008, Rdn. 2322 m.w.N.).
  • LG München I, 13.07.2023 - 2 O 1924/22

    Verwirkung von Mängelrechten bei unwirksamen Abnahmeklauseln in

    Auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 25.03.2009, Az.: 12 U 40/09), welche durch den Bundesgerichtshof (Beschluss vom 19.5. 2011, Az.: VII ZR 94/09) bestätigt wurde, wird insoweit ergänzend verwiesen.
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