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   OLG Hamm, 25.03.2014 - III-1 RBs 45/14   

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https://dejure.org/2014,8430
OLG Hamm, 25.03.2014 - III-1 RBs 45/14 (https://dejure.org/2014,8430)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.03.2014 - III-1 RBs 45/14 (https://dejure.org/2014,8430)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. März 2014 - III-1 RBs 45/14 (https://dejure.org/2014,8430)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verjährung durch Einstellung des OWi-Verfahrens

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkung eines nicht binnen zwei Wochen zustellbaren Bußgeldbescheides auf die Verfolgungsverjährung; Auswirkung einer nicht unterzeichneten und auch sonst die Person des Ausstellers namentlich nicht zu erkennen lassenden und offensichtlich nicht automatisierten ...

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkung eines nicht binnen zwei Wochen zustellbaren Bußgeldbescheides auf die Verfolgungsverjährung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verjährungsunterbrechung bei OWi: Man muss schon wissen, von wem die Verfügung kommt…

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Klare Kante: Vorläufige Einstellung in Akte muss den Aussteller erkennen lassen!

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ohne Erkennbarkeit des Ausstellers hat vorläufige Einstellungsverfügung keine verjährungsunterbrechende Wirkung

Verfahrensgang

  • AG Dortmund - 743 OWi 548/13
  • OLG Hamm, 25.03.2014 - III-1 RBs 45/14
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 20.11.2003 - 1 ObOWi 459/03

    Eintritt der Verjährung bei Bußgeldsachen im Straßenverkehr; Fahrlässiges

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2014 - 1 RBs 45/14
    Darüber hinaus soll selbst das Fehlen eines solchen Handzeichens unschädlich sein, wenn sich der behördliche Wille der Unterbrechungshandlung auf andere Weise mit Gewissheit feststellen lässt (OLG Hamm a.a.O.; BayObLG, Beschl. v. 20.11.2003 - 1 ObOWi 459/03 -juris LS; vgl. auch OLG Saarbrücken ZfSch 2009, 532).
  • OLG Dresden, 27.04.2004 - Ss OWi 128/04

    Keine Verjährungsunterbrechung durch Übersendung des Anhörungsbogens bei

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2014 - 1 RBs 45/14
    In der Rechtsprechung wird als Unterzeichnung auch ein Handzeichen für ausreichend erachtet (OLG Dresden DAR 2004, 534; OLG Hamm, Beschl. v. 11.08.2005 - 2 SsOWi 312/05 - juris; OLG Zweibrücken NZV 2001, 483).
  • OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - 2a Ss OWi 10/00

    Doppelahndungsverbot; Ordnungswidrigkeiten; Verkauf landwirtschaftlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2014 - 1 RBs 45/14
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Vorschrift nicht anwendbar ist, wenn Verjährung bereits vor Erlass des Bußgeldbescheids eingetreten ist (OLG Düsseldorf NZV 2002, 521, 522; vgl. auch KG StV 1991, 479), denn dann wäre das Entstehen von Auslagen für den Betroffenen ganz oder im Wesentlichen vermeidbar gewesen.
  • OLG Hamm, 11.08.2005 - 2 Ss OWi 312/05

    Verjährungsunterbrechung; Anordnung der Vernehmung; Handzeichen des

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2014 - 1 RBs 45/14
    In der Rechtsprechung wird als Unterzeichnung auch ein Handzeichen für ausreichend erachtet (OLG Dresden DAR 2004, 534; OLG Hamm, Beschl. v. 11.08.2005 - 2 SsOWi 312/05 - juris; OLG Zweibrücken NZV 2001, 483).
  • AG Landstuhl, 27.07.2015 - 2 OWi 4286 Js 5892/15

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Unterbrechung der

    Zwar konstatiert das OLG Hamm (OLG Hamm, Beschl. v. 25.03.2014 -1 RBs 45/14 -, juris / jurisPR-VerkR 12/2014 Anm. 4), dass bspw. die Verfügung über eine vorläufige Einstellung jedenfalls dann nach §§ 33 Abs. 1 Nr. 5 OWiG nicht zur Unterbrechung der Verjährung geeignet ist, wenn sie nicht unterzeichnet ist und auch sonst ihren Aussteller nicht erkennen lässt.
  • OLG Karlsruhe, 19.09.2018 - 2 Rb 7 Ss 498/18

    Verjährungsunterbrechung bei irrtümlich angenommener Abwesenheit des Betroffenen

    Lediglich ergänzend ist anzumerken, dass die von der Generalstaatsanwaltschaft als Beleg für ihre Rechtsauffassung herangezogenen Entscheidung des OLG Hamm vom 25.03.2014 -111-1 Rbs 45/14 -, juris - einen anderen Sachverhalt betrifft, Dort ging es darum, dass das Verfahren mittels einer schriftlichen Verfügung im Sinn des § 33 Abs. 2 Nr. 1 OWiG, die nicht unterzeichnet war und - anders als vorliegend - auch sonst die Person des Ausstellers namentlich nicht erkennen lies, vorläufig eingestellt worden war, so dass nicht mit letzter Sicherheit entschieden werden konnte, ob es sich bei der Verfügung lediglich um einen Entwurf oder aber um eine vom behördlichen Willen getragene Unterbrechungshandlung nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 OWiG handelte.
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