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   OLG Hamm, 25.04.2016 - 31 W 88/15   

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https://dejure.org/2016,12353
OLG Hamm, 25.04.2016 - 31 W 88/15 (https://dejure.org/2016,12353)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.04.2016 - 31 W 88/15 (https://dejure.org/2016,12353)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. April 2016 - 31 W 88/15 (https://dejure.org/2016,12353)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io
  • notar-drkotz.de

    Antrag auf Erteilung einer Löschungsbewilligung über Grundschuld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für eine Klage auf Erteilung einer Löschungsbewilligung für eine auf dem Grundstück der Klägerin eingetragene Grundschuld

  • rechtsportal.de

    ZPO § 24 Abs. 1 Alt. 3
    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für eine Klage auf Erteilung einer Löschungsbewilligung für eine auf dem Grundstück der Klägerin eingetragene Grundschuld

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 28.01.2016 - 32 Sa 75/15

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für eine Klage auf Erteilung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2016 - 31 W 88/15
    Der 32. Zivilsenat des OLG Hamm hat bereits mit Beschluss vom 28.01.2016 (Az. I-32 SA 75/15) entschieden, dass für die Begründung des ausschließlichen dinglichen Gerichtsstands des § 24 Abs. 1 3 Alt. ZPO allein wesentlich sei, dass der Klageantrag auf Bewilligung der Löschung gerichtet und der Beklagte Inhaber der dinglichen Belastung sei.
  • RG, 25.04.1902 - VII 67/02

    Gerichtsstand der belegenen Sache

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2016 - 31 W 88/15
    Zu einer anderweitigen Beurteilung sieht sich der Senat auch nicht aufgrund der Ausführungen der Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 19.04.2016 veranlasst, insbesondere nicht unter Berücksichtigung der Entscheidung des Reichsgerichts vom 25.04.1902, Az. VII 67/02, auf welche die Antragsgegnerin maßgeblich abstellt.
  • RG, 11.01.1916 - II 287/15

    Unlauterer Wettbewerb

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2016 - 31 W 88/15
    Dass das Reichsgericht mit diesem Urteil seine zuvor insbesondere in der - vom 32. Zivilsenat mit Beschluss vom 28.01.2016 in Bezug genommenen - Entscheidung vom 15.12.1885, Az. II 287/15, vertretene Rechtsauffassung aufgegeben haben soll, ist nicht ersichtlich.
  • OLG Hamm, 14.12.2016 - 31 U 257/15

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche des Verbrauchers aufgrund des

    Soweit der Senat bzw. seine erkennende Einzelrichterin im Beschluss vom 25.04.2016 (Az. 31 W 88/15) - nach summarischer Prüfung - zunächst ebenfalls von einer Anwendbarkeit des § 24 ZPO im Falle einer Klage auf Erteilung einer Löschungsbewilligung ausgegangen ist, hält er an dieser Ansicht ausdrücklich nicht mehr fest und schließt sich nunmehr ebenfalls der Ansicht an, nach der die vorliegende Sachverhaltskonstellation nicht der Vorschrift des § 24 Abs. 1 ZPO zuordnen ist:.
  • OLG Frankfurt, 21.10.2016 - 24 U 147/15

    Zur Frage der Anwendbarkeit von § 24 ZPO auf Anspruch auf Erteilung einer

    Vor diesem Hintergrund vermag sich der Senat der entgegenstehenden Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte, die die Anwendbarkeit des § 24 ZPO ausschließlich davon abhängig machen, dass sich der klageweise geltend gemachte Anspruch auf Erteilung einer Löschungsbewilligung richtet (OLG Hamm, Beschluss vom 28.01.2016, Az. I-32 SA 75/15; Beschluss vom 25.04.2016, Az. 31 W 88/15; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.03.2004, Az. 5 U 4/04; OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.04.2014, Az. 1(Z) Sa 13/14), nicht anzuschließen.
  • OLG Celle, 15.03.2017 - 3 U 321/16

    Löschungsbewilligungen nach Widerruf von Darlehensverträgen

    Wesentlich ist dabei, dass der Klageantrag auf Bewilligung der Löschung gerichtet und die Beklagte Inhaberin der dinglichen Belastung ist (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 25 April 2016 - 31 W 88/15, zit. nach juris Rz. 12).
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