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   OLG Hamm, 25.04.2017 - 5 Ws 142/17, 5 Ws 143/17, 5 Ws 144/17, 5 Ws 145/17   

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https://dejure.org/2017,48758
OLG Hamm, 25.04.2017 - 5 Ws 142/17, 5 Ws 143/17, 5 Ws 144/17, 5 Ws 145/17 (https://dejure.org/2017,48758)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.04.2017 - 5 Ws 142/17, 5 Ws 143/17, 5 Ws 144/17, 5 Ws 145/17 (https://dejure.org/2017,48758)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. April 2017 - 5 Ws 142/17, 5 Ws 143/17, 5 Ws 144/17, 5 Ws 145/17 (https://dejure.org/2017,48758)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablauf der gesetzlich eingetretenen Führungsaufsicht durch Straferlass

  • rechtsportal.de

    Ablauf der gesetzlich eingetretenen Führungsaufsicht durch Straferlass

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Marburg, 30.11.2006 - 7 StVK 265/06
    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2017 - 5 Ws 142/17
    Gegen die Anwendung des § 68 g Abs. 3 StGB auch auf Fälle der gesetzlich eingetretenen Führungsaufsicht sprechen auch keine Wertungswidersprüche für den Fall der unbefristeten Führungsaufsicht (vgl. insofern noch LG Marburg, Beschluss vom 30. November 2006, NStZ-RR 2007, 39, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 07.11.1983 - 3 Ws 567/83
    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2017 - 5 Ws 142/17
    Der hiesige 3. Strafsenat hat zwar in seinen Entscheidungen vom 9. April 1979 und vom 07. November 1983 (vgl. NStZ 1984, 188; sich dem anschließend: Fischer, StGB, 64. Auflage 2017, § 68 g Rdn. 9) die Meinung vertreten, der Wortlaut des § 68 g Abs. 3 StGB, insbesondere das Wort "angeordnete", lasse nur die Anwendung dieser Bestimmung auf gerichtlich angeordnete, nicht jedoch auf kraft Gesetzes eingetretene Führungsaufsicht zu.
  • OLG Oldenburg, 05.05.2009 - 1 Ws 252/09

    Ende der befristeten Führungsaufsicht durch Straferlass

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2017 - 5 Ws 142/17
    Statt des Gerichts kann auch das Gesetz Führungsaufsicht "anordnen" (vgl. Schönke-Schröder StGB, 29. Auflage 2014, § 68 g Rdn. 15; Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats vom 09. Januar 1990, - Az. 4 Ws 5612/89 - zitiert nach juris; OLG Oldenburg, NStZ-RR 2009, 260).
  • OLG Hamm, 17.02.2011 - 1 Ws 56/11

    Ende der zeitlich befristeten Führungsaufsicht bei gleichzeitig laufender

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2017 - 5 Ws 142/17
    Anders als in Fällen der Vollverbüßung der Strafe ist im Fall des Straferlasses nach § 68 g Abs. 1 StGB eine Differenzierung nicht gerechtfertigt (vgl. betreffend einen Fall der Vollverbüßung: Beschluss des hiesigen 1. Strafsenats vom 17. Februar 2011, - Az. III-1 Ws 56/11 -).
  • OLG Bamberg, 28.06.2010 - 1 Ws 357/10

    Führungsaufsicht: Ende der kraft Gesetzes eingetretenen Führungsaufsicht mit dem

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2017 - 5 Ws 142/17
    Auch wird die Auffassung vertreten, dass es sich vor dem Hintergrund des Zwecks der Regelung mit dem Wort "angeordnet" lediglich um ein Redaktionsversehen handele (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 28. Juni 2010, - Az. 1 Ws 357/10 -, Rdn. 14 zitiert nach juris).
  • KG, 19.12.2018 - 5 Ws 165/18

    Unverschuldete Nichtkenntnisnahme der Strafvollstreckungskammer von einem

    Insbesondere ist in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt, in welchen Fällen ein Feststellungsinteresse nach § 115 Abs. 3 StVollzG besteht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 14. Mai 2018 - 5 Ws 57/18 Vollz - und 23. Juni 2017 - 5 Ws 144/17 Vollz - und die zahlreichen Nachweise bei Spaniol in AK-StVollzG 7. Aufl., § 115 Rdn. 76).
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