Rechtsprechung
OLG Hamm, 25.04.2019 - III-1 Vollz (Ws) 259/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Strafvollzug; Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle eines unzuständigen Gerichts; keine Anwendung des § 299 StPO bei einem bereits entlassenen Strafgefangenen.
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 299 Abs. 1 ; StVollzG § 118 Abs. 3.
Strafvollzug; Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle eines unzuständigen Gerichts; keine Anwendung des § 299 StPO bei einem bereits entlassenen Strafgefangenen. - rechtsportal.de
StPO § 45 Abs. 1 S. 1
Versäumte Einlegung der Rechtsbeschwerde innerhalb einer Woche erforderlich - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 11.01.2019 - V StVK 127/18
- OLG Hamm, 25.04.2019 - III-1 Vollz (Ws) 259/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 13.12.2018 - 4 RVs 157/18
Revisionsbegründung; zuständiges Gericht; zuständiges Gericht; zu Protokoll der …
Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2019 - 1 Vollz (Ws) 259/19
Durch die Aufnahme der Rechtsbeschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle eines unzuständigen Gerichts wird die notwendige Form bzw. die Frist nicht gewahrt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.12.2018 - III-4 RVs 157/18 -, juris).Durch die Aufnahme der Rechtsbeschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle eines unzuständigen Gerichts wird die notwendige Form bzw. die Frist nicht gewahrt, (OLG Hamm, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - III-4 RVs 157/18 -, juris;… Paul in KK-StPO, 8. Aufl. 2019, § 299 Rdnr. 1).