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   OLG Hamm, 25.04.2019 - III-1 Vollz (Ws) 259/19   

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https://dejure.org/2019,40546
OLG Hamm, 25.04.2019 - III-1 Vollz (Ws) 259/19 (https://dejure.org/2019,40546)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.04.2019 - III-1 Vollz (Ws) 259/19 (https://dejure.org/2019,40546)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. April 2019 - III-1 Vollz (Ws) 259/19 (https://dejure.org/2019,40546)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 299 Abs. 1 ; StVollzG § 118 Abs. 3.
    Strafvollzug; Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle eines unzuständigen Gerichts; keine Anwendung des § 299 StPO bei einem bereits entlassenen Strafgefangenen.

  • rechtsportal.de

    StPO § 45 Abs. 1 S. 1
    Versäumte Einlegung der Rechtsbeschwerde innerhalb einer Woche erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 13.12.2018 - 4 RVs 157/18

    Revisionsbegründung; zuständiges Gericht; zuständiges Gericht; zu Protokoll der

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2019 - 1 Vollz (Ws) 259/19
    Durch die Aufnahme der Rechtsbeschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle eines unzuständigen Gerichts wird die notwendige Form bzw. die Frist nicht gewahrt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.12.2018 - III-4 RVs 157/18 -, juris).

    Durch die Aufnahme der Rechtsbeschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle eines unzuständigen Gerichts wird die notwendige Form bzw. die Frist nicht gewahrt, (OLG Hamm, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - III-4 RVs 157/18 -, juris; Paul in KK-StPO, 8. Aufl. 2019, § 299 Rdnr. 1).

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