Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.06.1987 - 23 U 78/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2980
OLG Hamm, 25.06.1987 - 23 U 78/86 (https://dejure.org/1987,2980)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.06.1987 - 23 U 78/86 (https://dejure.org/1987,2980)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Juni 1987 - 23 U 78/86 (https://dejure.org/1987,2980)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,2980) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abstellen auf die Gesamtwirkung bei Beurteilung der Erheblichkeit mehrerer Mängel; Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Begriff der "Ersatzlieferung"; Wirksamkeit der Beschränkung der Gewährleistungsrechte auf Nachbesserungsansprüche und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1461
  • MDR 1988, 862
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 08.02.1984 - VIII ZR 295/82

    selbstfahrende Arbeitsmaschine - § 462 BGB <Fassung bis 31.12.01>,

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.1987 - 23 U 78/86
    Der Annahme eines Verzichts durch schlüssiges Verhalten steht entgegen, daß der Kläger am Ersatzlieferungsanspruch immer festgehalten und seinen auf Ersatzlieferung, hilfsweise auf Wandlung gerichteten Klageantrag bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung aufrechterhalten hat (vgl. BGH NJW 1984, 1525/1526).

    Dem Ersatzlieferungs- und dem Wandlungsbegehren des Klägers steht aber der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung in Form des Verbots widersprüchlichen Verhaltens entgegen (vgl. BGH NJW 1984, 1525/1526).

    Wie bereits erwähnt, schließt zwar die Weiterbenutzung allein Wandlung und Ersatzlieferung grundsätzlich nicht aus (vgl. Staudinger-Honsell BGB 12. Aufl., § 467 Randnummer 12; BGH NJW 1984, 1525/1526).

    Da der Kläger die Segelyacht allein für seinen privaten Gebrauch angeschafft hat, können die für die Weiterbenutzung einer Maschine sprechenden Gesichtspunkte: wie ihre Notwendigkeit zur Weiterführung des Betriebs (vgl. BGH NJW 1984, 1525/1526) und/oder zur Abwendung erheblicher Folgeschäden (vgl. RGZ 145, 79/84) oder der hohe Wert der dem Verkäufer zu ersetzenden Gebrauchsvorteile (vgl. BGH NJW 1958, 1773) den Weitergebrauch des Schiffs hier nicht rechtfertigen.

  • BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 158/57
    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.1987 - 23 U 78/86
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß der einigermaßen dauernde Weitergebrauch einer fehlerhaften Sache mit dem Wandlungsbegehren des Käufers an sich nicht vereinbar ist (vgl. BGH MDR 1955, 464; BGH NJW 1958, 1773; BGH NJW 1960, 2331), weil der Käufer vom Augenblick seiner Wandlungserklärung an verpflichtet ist, auf die Belange des Verkäufers Rücksicht zu nehmen (vgl. RGZ 145, 79/83).

    Tritt durch die Weiterbenutzung vor Vollziehung der Wandlung eine wesentliche Verschlechterung der Sache ein, so kann sich der Wandlungsverpflichtete gemäß § 467 Satz 1 in Verbindung mit § 351 BGB auf den Wegfall seiner Verpflichtung berufen, es sei denn, daß dem Berechtigten Rechtfertigungsgründe zur Seite stehen, die der Annahme entgegenstehen, der Käufer habe die Verschlechterung der Sache im Sinne des § 351 BGB verschuldet (vgl. BGH MDR 1955, 464 = BGH LM § 351 Nr. 2 für den Fall der Weiterbenutzung einer vom Verkäufer eingebauten Kinobestuhlung; BGH NJW 1958, 1773 für den Fall der Weiterbenutzung eines Raupenladegeräts; BGH NJW 1960, 2331).

    Schließen jedoch besondere Umstände die Annahme einer Aufgabe des Rechts auf Wandlung durch Verzicht aus, so kann dessen ungeachtet eine Verwirkung dieses Rechts angenommen werden, wenn dem Käufer nach Treu und Glauben die Berufung auf den Anspruch auf Wandlung zu versagen ist (vgl. BGH NJW 1958, 1773; BGH NJW 1960, 2331; OLG xxx BB 1955, 916).

    Da der Kläger die Segelyacht allein für seinen privaten Gebrauch angeschafft hat, können die für die Weiterbenutzung einer Maschine sprechenden Gesichtspunkte: wie ihre Notwendigkeit zur Weiterführung des Betriebs (vgl. BGH NJW 1984, 1525/1526) und/oder zur Abwendung erheblicher Folgeschäden (vgl. RGZ 145, 79/84) oder der hohe Wert der dem Verkäufer zu ersetzenden Gebrauchsvorteile (vgl. BGH NJW 1958, 1773) den Weitergebrauch des Schiffs hier nicht rechtfertigen.

  • EuGH - 14/85 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.1987 - 23 U 78/86
    Mit Schreiben vom 18. April 1985 erklärte sich die Beklagte bereit, "die durch den Sachverständigen xxx in xxx im Beweissicherungsgutachten vom 5. März 1985 - 3 H 14/85 Amtsgericht xxx - festgestellten Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen mit der Maßgabe, daß die nachstehend aufgeführten Mängel mangels Nachweises und Verursachung durch unsere Mandantschaft von Ihrem Auftraggeber zu tragen sind: Pos.

    Die Akten des Beweissicherungsverfahrens 3 H 14/85 Amtsgericht xxx lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Unstreitig weist die dem Kläger gelieferte Segelyacht eine Reihe von Fehlern auf, die der Sachverständige xxx in seinen im Rahmen des Beweissicherungsverfahrens - 3 H 14/85 Amtsgericht xxx - erstatteten Gutachten vom 5. März und 2. Oktober 1985 im einzelnen festgestellt hat und zu deren Beseitigung er im Jahre 1985 einen Kostenaufwand in Höhe von etwa 3.000,-- DM ohne Mehrwertsteuer für angemessen und ausreichend hielt.

    Dieser Gesichtspunkt allein kann den Weitergebrauch unter den besonderen hier vorliegenden Umständen aber nicht rechtfertigen, wenn man bedenkt, daß die vom Sachverständigen festgestellten Mängel - jedenfalls einzeln für sich gesehen - so unbedeutend sind, daß sie - wie vom Kläger ursprünglich selbst so vorgesehen (vgl. seine Antragsschrift Seite 3 Bl. 3 der Beweissicherungsakten 3 H 14/85 Amtsgericht xxx und seinen Schriftsatz vom 24. April 1985 Blatt 33 der Beweissicherungsakten) - ohne großen Aufwand und, ohne daß der Kläger auf die Benutzung der Yacht hätte verzichten müssen, durch einen Fremdunternehmer hätten beseitigt werden können.

  • BGH, 29.09.1960 - VIII ZR 135/59
    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.1987 - 23 U 78/86
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß der einigermaßen dauernde Weitergebrauch einer fehlerhaften Sache mit dem Wandlungsbegehren des Käufers an sich nicht vereinbar ist (vgl. BGH MDR 1955, 464; BGH NJW 1958, 1773; BGH NJW 1960, 2331), weil der Käufer vom Augenblick seiner Wandlungserklärung an verpflichtet ist, auf die Belange des Verkäufers Rücksicht zu nehmen (vgl. RGZ 145, 79/83).

    Tritt durch die Weiterbenutzung vor Vollziehung der Wandlung eine wesentliche Verschlechterung der Sache ein, so kann sich der Wandlungsverpflichtete gemäß § 467 Satz 1 in Verbindung mit § 351 BGB auf den Wegfall seiner Verpflichtung berufen, es sei denn, daß dem Berechtigten Rechtfertigungsgründe zur Seite stehen, die der Annahme entgegenstehen, der Käufer habe die Verschlechterung der Sache im Sinne des § 351 BGB verschuldet (vgl. BGH MDR 1955, 464 = BGH LM § 351 Nr. 2 für den Fall der Weiterbenutzung einer vom Verkäufer eingebauten Kinobestuhlung; BGH NJW 1958, 1773 für den Fall der Weiterbenutzung eines Raupenladegeräts; BGH NJW 1960, 2331).

    Schließen jedoch besondere Umstände die Annahme einer Aufgabe des Rechts auf Wandlung durch Verzicht aus, so kann dessen ungeachtet eine Verwirkung dieses Rechts angenommen werden, wenn dem Käufer nach Treu und Glauben die Berufung auf den Anspruch auf Wandlung zu versagen ist (vgl. BGH NJW 1958, 1773; BGH NJW 1960, 2331; OLG xxx BB 1955, 916).

  • BGH, 05.04.1955 - I ZR 122/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.1987 - 23 U 78/86
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß der einigermaßen dauernde Weitergebrauch einer fehlerhaften Sache mit dem Wandlungsbegehren des Käufers an sich nicht vereinbar ist (vgl. BGH MDR 1955, 464; BGH NJW 1958, 1773; BGH NJW 1960, 2331), weil der Käufer vom Augenblick seiner Wandlungserklärung an verpflichtet ist, auf die Belange des Verkäufers Rücksicht zu nehmen (vgl. RGZ 145, 79/83).

    Tritt durch die Weiterbenutzung vor Vollziehung der Wandlung eine wesentliche Verschlechterung der Sache ein, so kann sich der Wandlungsverpflichtete gemäß § 467 Satz 1 in Verbindung mit § 351 BGB auf den Wegfall seiner Verpflichtung berufen, es sei denn, daß dem Berechtigten Rechtfertigungsgründe zur Seite stehen, die der Annahme entgegenstehen, der Käufer habe die Verschlechterung der Sache im Sinne des § 351 BGB verschuldet (vgl. BGH MDR 1955, 464 = BGH LM § 351 Nr. 2 für den Fall der Weiterbenutzung einer vom Verkäufer eingebauten Kinobestuhlung; BGH NJW 1958, 1773 für den Fall der Weiterbenutzung eines Raupenladegeräts; BGH NJW 1960, 2331).

  • EuGH, 10.04.1984 - 79/83

    Harz / Deutsche Tradax

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.1987 - 23 U 78/86
    Nunmehr hat an die Stelle der Rücksicht auf den eigenen Bedarf, auf den Zweck, zu dem der Kaufgegenstand erworben wurde, die Rücksicht auf die Belange des Verkäufers zu treten, der die Sache zurücknehmen soll (vgl. RGZ 145, 79/83).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß der einigermaßen dauernde Weitergebrauch einer fehlerhaften Sache mit dem Wandlungsbegehren des Käufers an sich nicht vereinbar ist (vgl. BGH MDR 1955, 464; BGH NJW 1958, 1773; BGH NJW 1960, 2331), weil der Käufer vom Augenblick seiner Wandlungserklärung an verpflichtet ist, auf die Belange des Verkäufers Rücksicht zu nehmen (vgl. RGZ 145, 79/83).

  • OLG Karlsruhe, 16.06.1971 - 1 U 163/70
    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.1987 - 23 U 78/86
    Auch die für die Weiterbenutzung eines Autos sprechenden Grundsätze (vgl. BGH NJW 1971, 1809/1810) sind nicht ohne weiteres auf ein Schiff übertragbar.
  • KAG Mainz, 22.05.2018 - M 1/18
    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.1987 - 23 U 78/86
    Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 17/18 und die Beklagte 1/18.
  • OLG Hamm, 09.10.1981 - 19 U 70/81
    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.1987 - 23 U 78/86
    Denn auch wenn ein Verstoß gegen § 11 Nr. 10b AGB-Gesetz vorliegt und Abschnitt VII Ziffer 3 der AGB der Beklagten insgesamt unwirksam macht, weil eine Reduzierung der Klausel auf den nach dem AGB-Gesetz gerade noch zulässigen Inhalt im Wege der richterlichen Auslegung ausgeschlossen ist (vgl. OLG Hamm NJW 1982, 283 ff.; BGH NJW 1982, 2309 = BGHZ 84, 109/114 ff.; BGH NJW 1984, 48; Staudinger-Schlosser, AGB-Gesetz § 6 Anm. 15 a; anderer Ansicht Münchener Kommentar zum AGB-Gesetz 2. Aufl., § 6 Randnummer 9), mithin die Möglichkeit entfällt, Abschnitt VII Ziffer 3 im Wege der Auslegung so zu gestalten, daß die Bestimmung mit § 11 Nr. 10 b AGB-Gesetz vereinbar ist, sie also mit der Maßgabe aufrechtzuerhalten, daß die Rechte auf Wandlung und Minderung auch im Falle der Unmöglichkeit oder des Fehlschlagens der Ersatzlieferung wieder aufleben, konnte der Kläger Lieferung eines mangelfreien Boots verlangen.
  • BGH, 19.09.1983 - VIII ZR 84/82

    Schlafzimmer - § 326 Abs. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Entbehrlichkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.1987 - 23 U 78/86
    Denn auch wenn ein Verstoß gegen § 11 Nr. 10b AGB-Gesetz vorliegt und Abschnitt VII Ziffer 3 der AGB der Beklagten insgesamt unwirksam macht, weil eine Reduzierung der Klausel auf den nach dem AGB-Gesetz gerade noch zulässigen Inhalt im Wege der richterlichen Auslegung ausgeschlossen ist (vgl. OLG Hamm NJW 1982, 283 ff.; BGH NJW 1982, 2309 = BGHZ 84, 109/114 ff.; BGH NJW 1984, 48; Staudinger-Schlosser, AGB-Gesetz § 6 Anm. 15 a; anderer Ansicht Münchener Kommentar zum AGB-Gesetz 2. Aufl., § 6 Randnummer 9), mithin die Möglichkeit entfällt, Abschnitt VII Ziffer 3 im Wege der Auslegung so zu gestalten, daß die Bestimmung mit § 11 Nr. 10 b AGB-Gesetz vereinbar ist, sie also mit der Maßgabe aufrechtzuerhalten, daß die Rechte auf Wandlung und Minderung auch im Falle der Unmöglichkeit oder des Fehlschlagens der Ersatzlieferung wieder aufleben, konnte der Kläger Lieferung eines mangelfreien Boots verlangen.
  • BGH, 26.10.1960 - VIII ZR 150/59

    Einverständnis eines Verkäufers mit einer Ersatzlieferung hinsichtlich einer

  • BGH, 17.05.1982 - VII ZR 316/81

    AGB-Gesetz: Vollkaufmann; Kündigungsausschluß

  • BGH, 10.06.1970 - VIII ZR 225/68

    Kaufpreisanspruch für die Lieferung von Babybüchern in Kassetten - Verlust des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht