Rechtsprechung
OLG Hamm, 25.06.2018 - I-32 SA 17/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Gerichtsstandbestimmung, Verweisung, Bindungswirkung, Gerichtsstand des Erfüllungsortes, Gerichtsstand bei Beförderungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bindungswirkung einer Verweisung bei in der Klageschrift zutreffend begründetem Gerichtsstand
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gerichtsstandbestimmung; Verweisung; Bindungswirkung; Gerichtsstand des Erfüllungsortes; Gerichtsstand bei Beförderungen
- rechtsportal.de
Bindungswirkung einer Verweisung bei in der Klageschrift zutreffend begründetem Gerichtsstand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Bindungswirkung eines Verweisungbeschlusses bei Übergehen des klägerischen Vorbringens
Verfahrensgang
- AG Hagen - 19 C 61/18
- OLG Hamm, 25.06.2018 - I-32 SA 17/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02
Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige …
Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2018 - 32 SA 17/18
Das genügt nach ständiger Rechtsprechung den Anforderungen, die an rechtskräftige Unzuständigkeitserklärungen im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10.12.1987, I ARZ 809/87, juris; BGH, Beschluss vom 10.09.2002, X ARZ 217/02, juris; Senat, Beschluss vom 25.07.2013, 32 SA 46/13, juris).Ein Verweisungsbeschluss kann insbesondere dann als nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar und damit als willkürlich zu beurteilen sein, wenn das verweisende Gericht eine seine Zuständigkeit begründende Norm nicht zur Kenntnis genommen oder sich ohne weiteres darüber hinweggesetzt hat (BGH, Beschluss vom 17.05.2011, X ARZ 109/11, juris Rn 12; BGH, Beschluss vom 10.09.2002, X ARZ 217/02, juris, Rn 14ff; Senat, Beschluss vom 21, 01.2016, I - 32 SA 69/15, juris;… Schultzky in Zöller, ZPO 32. Aufl., § 281, Rn 17 m.w.N.).
Das gilt aber nicht, wenn ein unzweifelhaft zuständiges Gericht die Parteien, die sich bis dahin - wie vorliegend - zur Frage einer Verweisung noch nicht geäußert haben, von sich aus auf die angeblich bestehende Möglichkeit bzw. Notwendigkeit einer Verweisung hinweist (BGH, Beschluss vom 10.09.2002, X ARZ 217/02, juris Rn 17).
- BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11
Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei …
Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2018 - 32 SA 17/18
Hierfür genügt nicht, dass der Beschluss inhaltlich unrichtig oder fehlerhaft ist (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 09.06.2015, X ARZ 115/15, juris Rn 9; BGH, Beschluss vom 17.05.2011, X ARZ 109/11, juris Rn 12; Senat, Beschluss vom 29.07.2011, 32 SA 57/11, juris Rn 19).Ein Verweisungsbeschluss kann insbesondere dann als nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar und damit als willkürlich zu beurteilen sein, wenn das verweisende Gericht eine seine Zuständigkeit begründende Norm nicht zur Kenntnis genommen oder sich ohne weiteres darüber hinweggesetzt hat (BGH, Beschluss vom 17.05.2011, X ARZ 109/11, juris Rn 12; BGH, Beschluss vom 10.09.2002, X ARZ 217/02, juris, Rn 14ff; Senat, Beschluss vom 21, 01.2016, I - 32 SA 69/15, juris;… Schultzky in Zöller, ZPO 32. Aufl., § 281, Rn 17 m.w.N.).
- BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15
Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses
Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2018 - 32 SA 17/18
Hierfür genügt nicht, dass der Beschluss inhaltlich unrichtig oder fehlerhaft ist (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 09.06.2015, X ARZ 115/15, juris Rn 9; BGH, Beschluss vom 17.05.2011, X ARZ 109/11, juris Rn 12; Senat, Beschluss vom 29.07.2011, 32 SA 57/11, juris Rn 19).Willkür liegt nur vor, wenn der Verweisungsbeschluss einen über einen einfachen Rechtsfehler hinausgehenden, schwerwiegenden Fehler aufweist, der unter Umständen begangen wurde, die den Verweisungsbeschluss in der Gesamtbetrachtung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar und offensichtlich unhaltbar erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 09.06.2015, X ARZ 115/15, juris Rn 11 m.w.N.).
- BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen …
Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2018 - 32 SA 17/18
Das genügt nach ständiger Rechtsprechung den Anforderungen, die an rechtskräftige Unzuständigkeitserklärungen im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10.12.1987, I ARZ 809/87, juris; BGH, Beschluss vom 10.09.2002, X ARZ 217/02, juris; Senat, Beschluss vom 25.07.2013, 32 SA 46/13, juris). - OLG Hamm, 29.07.2011 - 32 Sa 57/11
Zuständigkeit der Kartellgerichte für Streitigkeiten gem. § 102 EnWG
Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2018 - 32 SA 17/18
Hierfür genügt nicht, dass der Beschluss inhaltlich unrichtig oder fehlerhaft ist (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 09.06.2015, X ARZ 115/15, juris Rn 9; BGH, Beschluss vom 17.05.2011, X ARZ 109/11, juris Rn 12; Senat, Beschluss vom 29.07.2011, 32 SA 57/11, juris Rn 19). - OLG Hamm, 25.07.2013 - 32 Sa 46/13
Bindungswirkung einer Verweisung
Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2018 - 32 SA 17/18
Das genügt nach ständiger Rechtsprechung den Anforderungen, die an rechtskräftige Unzuständigkeitserklärungen im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10.12.1987, I ARZ 809/87, juris; BGH, Beschluss vom 10.09.2002, X ARZ 217/02, juris; Senat, Beschluss vom 25.07.2013, 32 SA 46/13, juris).