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   OLG Hamm, 25.06.2019 - 2 Ws 31/19   

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https://dejure.org/2019,21126
OLG Hamm, 25.06.2019 - 2 Ws 31/19 (https://dejure.org/2019,21126)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.06.2019 - 2 Ws 31/19 (https://dejure.org/2019,21126)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Juni 2019 - 2 Ws 31/19 (https://dejure.org/2019,21126)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 84 ; IRG § 84a; IRG § 84b Abs. 1 Nr. 2
    Unzulässigkeit der Strafvollstreckung aus einem italienischen Urteil; Berufungsabwesenheitsurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit der Strafvollstreckung aus einem italienischen Urteil

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 09.11.2018 - Ausl 301 AR 101/18

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferungshindernis bei

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2019 - 2 Ws 31/19
    Aufgrund der gebotenen rahmenbeschlusskonformen Auslegung beeinflusst diese Vorgabe auch das nationale Verständnis des Begriffs der Verhandlung in § 83 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 IRG (vgl. insoweit OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.11.2018, Ausl 301 AR 101/18, juris) sowie in der hier maßgeblichen Vorschrift des § 84 b Abs. 1 Nr. 2 Abs. 3 IRG.
  • EuGH, 10.08.2017 - C-270/17

    Tupikas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren -

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2019 - 2 Ws 31/19
    Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 10. August 2017 ( C-270/17 PPU) in einem Vorabentscheidungsverfahren ausgeführt, dass in einem Strafverfahren, welches mehrere Instanzen umfasst, der Begriff "Verhandlung, die zu der Entscheidung geführt hat" im Sinne von Art. 4a Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates vom 13.06.2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten in der durch den Rahmenbeschluss 2009/299/JI des Rates vom 26.02.2009 geänderten Fassung dahin auszulegen sei, dass er nur die Instanz erfasse, in der die Entscheidung ergangen ist, mit der nach einer erneuten - tatsächlichen und rechtlichen - Prüfung in der Sache endgültig über die Schuld des Betroffenen und über seine Verurteilung zu einer Strafe entschieden wurde.
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