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   OLG Hamm, 25.07.2016 - I-8 U 160/15, 8 U 160/15   

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https://dejure.org/2016,22064
OLG Hamm, 25.07.2016 - I-8 U 160/15, 8 U 160/15 (https://dejure.org/2016,22064)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.07.2016 - I-8 U 160/15, 8 U 160/15 (https://dejure.org/2016,22064)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Juli 2016 - I-8 U 160/15, 8 U 160/15 (https://dejure.org/2016,22064)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Überprüfung der Ablehnung der Abberufung des Geschäftsführers in der Gesellschafterversammlung einer GmbH

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 47 Abs. 1
    Gerichtliche Überprüfung der Ablehnung der Abberufung des Geschäftsführers in der Gesellschafterversammlung einer GmbH

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Treuwidrigkeit der Stimmabgabe eines GmbH-Gesellschafters in der Gesellschafterversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    "Tönnies"-Verfahren - Geschäftsführer bleibt

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abberufung, Abberufung Aufsichtsrat, Abberufung aus wichtigem Grund Abberufung außerhalb des gesetzlichen Sofortvollzugs, Abberufung des Alleingeschäftsführers, Abberufung des Fremdgeschäftsführers Abberufung des Geschäftsführers, Abberufung des Geschäftsführers aus ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 58
  • DB 2016, 1925
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Hagen, 21.07.2017 - 9 O 77/15
    Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2016 - 8 U 160/15
    In der Erhebung der "Widerrufsklage" gegen den Kläger durch K (Az. 9 O 77/15 LG Bielefeld) liegt ebenfalls keine Pflichtverletzung des K. Denn angesichts des Gewichts des vom Kläger erhobenen Vorwurfs der (strafbaren) vorsätzlichen Falschaussage muss es K möglich sein, sich hiergegen auf gerichtlichem Wege zu wehren und ggf. einen Widerruf des Klägers zu erwirken.

    Dies folgt insbesondere daraus, dass die vorgenannten Umstände aufgrund des hiesigen Verfahrens sowie des Verfahrens 9 O 77/15 LG Bielefeld, in dem K den hiesigen Kläger auf Widerruf der Behauptung der vorsätzlichen Falschaussage in Anspruch nimmt, ohnehin an die Öffentlichkeit gelangt sind und dies auch von vorneherein zu erwarten war.

  • BGH, 13.11.1995 - II ZR 288/94

    Feststellungen eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung im Klagewege

    Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2016 - 8 U 160/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist dann, wenn ein förmliches Beschlussergebnis nicht festgestellt worden ist, die Wirksamkeit einer Beschlussfassung im Wege der allgemeinen Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO zu klären (BGH GmbHR 2008, 426 ff.; NJW 1999, 2268 f.; NJW 1996, 259 f.).

    Ohne die Feststellung eines Beschlussergebnisses kann eine Anfechtungsklage nicht erhoben werden, weil es an einem Gegenstand für die Anfechtungsklage fehlt (BGH NJW 1996, 259 f.).

  • OLG Köln, 01.06.2010 - 18 U 72/09

    Pflicht der Gesellschafter zur Zustimmung zur Abberufung des Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2016 - 8 U 160/15
    Hinzukommen muss zumindest eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung des Geschäftsführers, die zur Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses beigetragen hat (vgl. OLG Köln, NZG 2011, 307 ff.; OLG Saarbrücken GmbHR 2007, 143 ff.).
  • BGH, 20.01.1986 - II ZR 73/85

    Ablehnung eines Antrags in der Gesellschafterversammlung aufgrund des

    Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2016 - 8 U 160/15
    Allerdings ist eine entsprechende Anwendung des § 47 Abs. 4 GmbHG zwar nicht in jedem Fall eines Interessenkonflikts, aber jedenfalls dann geboten, wenn der Gesellschafter durch die Beschlussfassung zum Richter in eigener Sache würde (BGH NJW 1986, 2051 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 10.10.2006 - 4 U 382/05

    Unwirksamkeit von Beschlüssen wegen Gesellschafterversammlung in der Urlaubszeit

    Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2016 - 8 U 160/15
    Hinzukommen muss zumindest eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung des Geschäftsführers, die zur Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses beigetragen hat (vgl. OLG Köln, NZG 2011, 307 ff.; OLG Saarbrücken GmbHR 2007, 143 ff.).
  • BGH, 11.02.2008 - II ZR 187/06

    Allgemeine Feststellungsklage gegen den Abberufungsbeschluss einer

    Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2016 - 8 U 160/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist dann, wenn ein förmliches Beschlussergebnis nicht festgestellt worden ist, die Wirksamkeit einer Beschlussfassung im Wege der allgemeinen Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO zu klären (BGH GmbHR 2008, 426 ff.; NJW 1999, 2268 f.; NJW 1996, 259 f.).
  • BGH, 09.11.1987 - II ZR 100/87

    Inhaltskontrolle des Gesellschaftsvertrages einer Publikumspersonengesellschaft;

    Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2016 - 8 U 160/15
    Nach der Rechtsprechung des BGH sind treuwidrige Stimmabgaben durch Gesellschafter einer GmbH grundsätzlich als nichtig zu behandeln (vgl. BGH NJW 1991, 846 f.; NJW 1988, 969 ff.).
  • BGH, 19.11.1990 - II ZR 88/89

    Wiederbestellung des aus wichtigem Grunde abberufenen Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2016 - 8 U 160/15
    Nach der Rechtsprechung des BGH sind treuwidrige Stimmabgaben durch Gesellschafter einer GmbH grundsätzlich als nichtig zu behandeln (vgl. BGH NJW 1991, 846 f.; NJW 1988, 969 ff.).
  • LG Bielefeld, 28.08.2015 - 17 O 46/15

    Zählung der abgegebenen Nein-Stimme eines Gesellschafters wegen Treuewidrigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2016 - 8 U 160/15
    Der Kläger beantragt, das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 28.08.2015, Az. 17 O 46/15, abzuändern und nach dem erstinstanzlichen Klageantrag zu erkennen.
  • BGH, 01.03.1999 - II ZR 205/98

    Frist für die Erhebung einer Feststellungsklage wegen Fortbestehens der

    Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2016 - 8 U 160/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist dann, wenn ein förmliches Beschlussergebnis nicht festgestellt worden ist, die Wirksamkeit einer Beschlussfassung im Wege der allgemeinen Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO zu klären (BGH GmbHR 2008, 426 ff.; NJW 1999, 2268 f.; NJW 1996, 259 f.).
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