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   OLG Hamm, 25.08.2004 - 8 U 9/04   

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https://dejure.org/2004,6333
OLG Hamm, 25.08.2004 - 8 U 9/04 (https://dejure.org/2004,6333)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.08.2004 - 8 U 9/04 (https://dejure.org/2004,6333)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. August 2004 - 8 U 9/04 (https://dejure.org/2004,6333)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abberufung und Neubestellung von Aufsichtsratsmitgliedern: Fehlendes Rechtsschutzinteresse für Anfechtungsklagen gegen Bestätigungsbeschlüsse bei wirksamer Wiederholung des Erstbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anfechtungsklage, Beschlussmängel, Gesellschaftsrecht, Rechtsschutzbedürfnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AktG § 244
    Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines wirksam wiederholten Hauptversammlungsbeschlusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 214
  • DB 2004, 2572
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.09.1956 - II ZR 144/55

    Wiederholung mangelhafter Hauptversammlungsbeschlüsse

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2004 - 8 U 9/04
    Bei dieser Sachlage fehlt der Klägerin das Rechtsschutzinteresse für die Anfechtung des Erstbeschlusses (vgl. BGHZ 21, 354, 356; Hüffer, 6. Aufl., § 244 AktG, Rdn. 1) und auch der nachfolgenden Bestätigungsbeschlüsse Nr. 3 - 26 vom 16.05.2003.
  • BGH, 26.06.2003 - III ZB 71/02

    Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung vor dem Hintergrund der

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2004 - 8 U 9/04
    Die Beklagte rügt die ihrer Meinung nach unzutreffende Klagestattgabe mit der rechtsfehlerhaften Anwendung des § 244 S. 1 AktG und fehlender verfahrensrechtlicher Verstöße bei den Beschlußfassungen in der Hauptversammlung (vgl. dazu BGH, NJW 2003, 2532, 2533 und zu § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 und 4 ZPO NJW 2003, 2531 f.).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZR 194/01

    Rechtswirkungen eines Bestätigungsbeschlusses nach § 244 Satz 1 AktG;

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2004 - 8 U 9/04
    Denn ihr Erfolg hat lediglich gestaltende Wirkung dahingehend, daß die Bestätigungsbeschlüsse vom 16.05.2003 nicht wirksam gefaßt worden sind und die materiell-rechtliche Heilungswirkung, die ex nunc eintreten würde (vgl. BGH NJW 2004, 1165 f.; Hüffer, § 244 AktG, Rdn. 6; Zöllner, Die Bestätigung von Hauptversammlungsbeschlüssen, AG 2004, 397, 401 f. jeweils m.w.N. ), nicht einträte.
  • BGH, 28.05.2003 - XII ZB 165/02

    Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung nach neuem Recht

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2004 - 8 U 9/04
    Die Beklagte rügt die ihrer Meinung nach unzutreffende Klagestattgabe mit der rechtsfehlerhaften Anwendung des § 244 S. 1 AktG und fehlender verfahrensrechtlicher Verstöße bei den Beschlußfassungen in der Hauptversammlung (vgl. dazu BGH, NJW 2003, 2532, 2533 und zu § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 und 4 ZPO NJW 2003, 2531 f.).
  • BGH, 16.12.1953 - II ZR 167/52

    Einberufung einer GmbH-Versammlung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2004 - 8 U 9/04
    Angesichts vorstehender Erwägungen kommt es nicht mehr darauf an, ob das Rechtsschutzinteresse auch deshalb entfällt, weil der neue Aufsichtsrat nach dem Sachvortrag der Beklagten seine Tätigkeit bereits am 17.07.2002 aufgenommen hat und deshalb die Grundsätze über die fehlerhafte Organstellung eingreifen mit der Folge, daß die rückwirkende Nichtigkeit ausgeschlossen ist (so Zöllner, a.a.O., S. 403 im Zusammenhang mit der Frage des Rechtsschutzinteresses für die Klage nach § 244 S. 2 AktG; derselbe in Baumbach/Hueck, 17. Aufl., Anh. zu § 47 GmbHG, Rdn. 90 und § 35 GmbHG, Rdn. 6 a; Götte, Die GmbH, 2. Aufl., § 8, Rdn. 91 betreffend den GmbH-Geschäftsführer m.w.N. zur BGH-Rechtsprechung ; anders für den hier nach Ansicht der Klägerin vorliegenden Fall der nichtigen Wahl aller neuen Aufsichtsratsmitglieder: Hüffer, § 251 AktG, Rdn. 16 und § 252 AktG, Rdn. 8 i.V.m. § 101 AktG, Rdn. 17 unter Bezugnahme auf BGHZ 11, 231, 246 zur GmbH ).
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