Rechtsprechung
OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung eines Fahrverbots bei langem Zeitablauf durch Verfahrensverzögerung; Verfahrensverzögerung durch Ausschöpfen von Rechtsmitteln; Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf den Rechtsfolgenausspruch
- Wolters Kluwer
Strafrechtliche Verurteilung wegen einer fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Anforderungen an die Identifizierung anhand eines vom Verkehrsverstoß gefertigten Lichtbildes eines Betroffenen
- Judicialis
BKatVO § 4
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BKatVO § 4
Fahrverbot, Absehen; Ausschöpfen von Rechtsmitteln; langer Zeitablauf - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Fahrverbot allgemein - Fahrverbotsthemen - Absehen vom Fahrverbot - Fahrverbot und Zeitablauf
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Absehen vom Fahrverbot - Langer Zeitablauf zwischen Tat und Urteil: Ausschöpfen von Rechtsmitteln nicht unlauter
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Absehen vom Fahrverbot - Langer Zeitablauf zwischen Tat und Urteil: Ausschöpfen von Rechtsmitteln nicht unlauter
Verfahrensgang
- AG Recklinghausen, 09.03.2004 - 29 OWi 16/04
- OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05
Papierfundstellen
- NJW 2006, 310 (Ls.)
- NZV 2006, 50
Wird zitiert von ... (9)
- AG Lüdinghausen, 17.02.2014 - 19 OWi 21/14
Fahrverbot, Absehen, Erhöhung, Geldbuße, Stuhldrang
§ 4 Abs. 4 BKatV ("Erhöhung der Geldbuße bei Absehen vom Fahrverbot") kam hier nicht zur Anwendung, da es sich nach Ansicht des Gerichtes bei der Beschränkung des Fahrverbotes auf einzelne Fahrzeugarten nicht um ein teilweise Absehen von einem Regelfahrverbot handelt (…vgl. Krumm, in NK-GVR, 1. Aufl. 2014, § 25 StVG, Rn. 61;… a.A aber die h.M., so u.a. Burmann in: Burmann/Heß/Jahnke/Jahnker, Straßenverkehrsrecht, § 25 StVG Rn. 6; OLG Jena zfs 2007, 412; OLG Hamm DAR 2006, 100). - OLG Hamm, 03.03.2022 - 5 RBs 48/22
Unbillige Härte bei Verhängung eines Fahrverbots; Gerichtliche Begründungspflicht …
Bei so schweren Verkehrsverstößen wie dem vorliegenden ist jedoch - zur Vermeidung einer ungerechtfertigten Besserstellung des Betroffenen gegenüber Tätern wesentlich geringerer Verstöße - auch zu erwägen, ob nicht zumindest ein reduziertes Fahrverbot anstelle eines vollständigen Verzichts in Frage kommt, denn auch dieses kann womöglich schon ausreichen, eine drohende Existenzgefährdung zu verhindern (vgl. etwa: OLG Bamberg ZfSch 2005, 533; OLG Hamm, Beschl. v. 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05 - juris). - OLG Hamm, 17.01.2023 - 5 RBs 331/22
2 Jahre = fahrverbotsfeindliche Verfahrensdauer
Ergänzend ist anzumerken, dass bei einem mehrmonatigen Regelfahrverbot zwar auch die Prüfung veranlasst ist, ob das Fahrverbot komplett zu entfallen hat oder lediglich zu mildern ist (OLG Hamm NZV 2006, 50 m.w.N.).
- OLG Hamm, 17.01.2023 - III RBs 331/22
Fahrverbot, Zeitablauf, Absehen
Ergänzend ist anzumerken, dass bei einem mehrmonatigen Regelfahrverbot zwar auch die Prüfung veranlasst ist, ob das Fahrverbot komplett zu entfallen hat oder lediglich zu mildern ist (OLG Hamm NZV 2006, 50 m.w.N.). - OLG Hamm, 23.07.2007 - 2 Ss 224/07
Kein Fahrverbot, wenn es sich nicht in einem angemessenen zeitlichen Abstand …
Dabei ist das Ausschöpfen von Rechtsmitteln und anderen strafprozessualen Rechten durch den Angeklagten in der Regel nicht als unlauter anzusehen (vgl. Senat in NZV 2006, 50). - OLG Hamm, 05.12.2006 - 2 Ss OWi 687/06
Fahrverbot; Absehen; erhebliche Umstände; Erschwernisse
Es kann dahinstehen, ob diese Erwägung, wovon der Verteidiger offenbar ausgeht, immer unzulässig ist (vgl. dazu auch OLG Hamm DAR 2006, 100). - OLG Oldenburg, 03.08.2011 - 2 SsBs 172/11
Fahrverbot: Absehen von einem Fahrverbot wegen der Verfahrensdauer
Dabei kann einem Betroffenen nicht zur Last gelegt werden, wenn er ihm in der StPO eingeräumte Rechte in Anspruch nimmt bzw. von Rechtsmitteln Gebrauch macht (vgl. OLG Hamm NZV 06, 50). - OLG Hamm, 07.03.2006 - 4 Ss 28/06
Nötigung im Straßenverkehr, Fahrverbot, Aufhebung des Fahrverbotes, Zeuge, …
Dabei ist das Ausschöpfen von Rechtsmitteln und anderen strafprozessualen Rechten durch den Angeklagten regelmäßig nicht als unlauter anzusehen (vgl. OLG Hamm, NZV 2006, 50). - OLG Jena, 07.12.2006 - 1 Ss 285/06
Rechtsfolgen, Verkehr
Hiergegen spricht nicht, dass § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG, der auch im Anwendungsbereich der BKatV die alleinige Rechtsgrundlage für die Verhängung eines Fahrverbotes ist, keine Wertung dahingehend zum Ausdruck bringt, dass die Anordnung eines "Fahrzeuge jeder Art" umfassenden Fahrverbots die Regel und die Anordnung eines auf "Fahrzeuge einer bestimmten Art" beschränkten Fahrverbots die Ausnahme sein soll, mit der Folge, dass die beschränkte Fahrverbotsanordnung nicht als teilweises Absehen vom Fahrverbot, sondern als eine dem unbeschränkten Fahrverbot gleichwertige Anordnungsmöglichkeit angesehen werden könnte, bei der eine Erhöhung der Geldbuße nicht in Betracht käme (vgl. Krumm, DAR 2006, 100, Anmerkung zu OLG Hamm, DAR 2006, 99).